Starlink-Anschlag, Auslieferungshaft

Starlink-Anschlag: OLG Düsseldorf setzt zwei Deutsche fest

Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 16:55 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Oberlandesgericht Düsseldorf reagiert auf europäische Haftbefehle aus Bulgarien. Über eine mögliche Auslieferung der beiden Männer soll später entschieden werden.

Auslieferungsverfahren nimmt seinen Lauf

  • Das OLG Düsseldorf verhängte gegen zwei 19-Jährige aus Duisburg und Moers Auslieferungshaft.
  • Die Männer waren am vergangenen Freitag in Duisburg festgenommen worden.
  • Bulgarien wirft ihnen vor, am 9. Oktober acht Starlink-Antennen südlich von Sofia angezündet zu haben.
  • Den Verdächtigen drohen laut bulgarischer Staatsanwaltschaft drei bis zwölf Jahre Haft.
In mehreren EU-Staaten hat es in den vergangenen Wochen Anschläge auf technische Anlagen für das Satellitennetzwerk Starlink gegeben. (Archivbild) - Bild: Wolf von Dewitz/dpa

OLG Düsseldorf ordnet Haft für zwei Verdächtige an

Drei Wochen nach dem Brandanschlag auf Starlink-Antennen nahe Sofia hat das Oberlandesgericht Düsseldorf gegen zwei 19-Jährige Auslieferungshaft verhängt. Die Männer aus Duisburg und Moers waren am vergangenen Freitag in Duisburg festgenommen worden; Bulgarien hatte europäische Haftbefehle erlassen.

Vorwurf der Brandstiftung

Nach Angaben des Gerichts und der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf geht es um Brandstiftungsdelikte. Der Tatort liegt in Bulgarien, weshalb das OLG zu einem späteren Zeitpunkt über die Zulässigkeit einer Auslieferung entscheiden soll.

Dem bulgarischen Haftbefehl zufolge sollen die beiden Männer mit einem Auto mit deutschem Kennzeichen als Touristen aus Serbien eingereist sein. Am 9. Oktober sollen sie südlich von Sofia acht Starlink-Antennen angezündet haben; die Verteidiger wollen den Haftbefehl anfechten.

Parallelen zu Vorfällen in Europa

Starlink ist ein wichtiger Bestandteil der ukrainischen Verteidigung gegen Russlands Angriffskrieg. Ende September brannte bereits ein Starlink-Terminal südlich von Warschau; danach wurden in Nürtingen bei Stuttgart zwei mutmaßliche Saboteure festgenommen.

In Litauen war Mitte Oktober versucht worden, Starlink-Anlagen mit Brennflüssigkeiten und Molotowcocktails in Brand zu setzen. Litauische Behörden teilten mit, dass zwei in Deutschland inhaftierte Verdächtige auch mit Anschlägen in Polen und Bulgarien in Verbindung stünden.

Identität bleibt im Litauen-Fall offen

Eine Zuordnung der beiden in Duisburg festgenommenen Männer zu den Verdächtigen im litauischen Verfahren liegt bislang nicht vor. Die Sprecherin des Düsseldorfer Gerichts erklärte, der bulgarische Haftbefehl beziehe sich ausschließlich auf die Tat in Bulgarien.

Hohe Straferwartung als Haftgrund

Für den Anschlag bei Sofia sieht die bulgarische Anklage drei bis zwölf Jahre Haft vor. Die deutschen Behörden begründeten die Auslieferungshaft unter anderem mit der hohen Straferwartung und der daraus abgeleiteten Fluchtgefahr.

Deutsche Staatsbürger können unter bestimmten Voraussetzungen zur Strafverfolgung ausgeliefert werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Tat im Wesentlichen im ersuchenden Land begangen wurde; außerdem muss eine spätere Rückkehr zur Strafvollstreckung in Deutschland zugesichert werden.

Der Fall fällt in eine Serie von Brandanschlägen und mutmaßlichen Sabotageakten gegen Starlink-Anlagen in mehreren europäischen Ländern. Das Satellitennetz stellt Kommunikationsverbindungen bereit, die für die ukrainische Verteidigung gegen den russischen Angriffskrieg eine wichtige Rolle spielen. Angriffe auf Terminals können deshalb über den unmittelbaren Sachschaden hinaus sicherheitspolitische Bedeutung haben.

Für das deutsche Verfahren steht zunächst jedoch ein klar abgegrenzter Vorwurf im Mittelpunkt: Bulgarien ersucht um die Auslieferung wegen der Tat südlich von Sofia. Das Oberlandesgericht Düsseldorf muss prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem die Einordnung des Tatvorwurfs, die Angaben im europäischen Haftbefehl und die Garantien für eine mögliche spätere Strafvollstreckung in Deutschland.

Grenzüberschreitende Ermittlungen

Die Hinweise auf mögliche Zusammenhänge mit Vorfällen in Polen und Litauen zeigen die internationale Dimension der Ermittlungen, ersetzen aber keine gerichtliche Feststellung. Für die beiden 19-Jährigen gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung. Zugleich erhöht die angedrohte Haft von drei bis zwölf Jahren den verfahrensrechtlichen Druck und erklärt, warum die deutschen Behörden eine Fluchtgefahr annehmen.

Für Betroffene in Deutschland ist entscheidend, dass eine Auslieferung deutscher Staatsbürger nicht automatisch erfolgt. Das zuständige Gericht entscheidet über ihre Zulässigkeit; bei einer späteren Verurteilung muss das ersuchende Land grundsätzlich die Rückkehr zur Strafvollstreckung in Deutschland ermöglichen, wenn die Betroffenen dies wünschen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

stern: „Sabotage: Zwei Deutsche nach Starlink-Anschlag in Auslieferungshaft“ (29.10.2026)

Der Beitrag bestätigt die Auslieferungshaft, die Festnahmen in Duisburg und den Vorwurf des Brandanschlags auf acht Antennen bei Sofia. Er legt den Schwerpunkt auf den Ablauf des möglichen Auslieferungsverfahrens und die drohende Haftstrafe.

Frankfurter Rundschau: „Sabotage-Plan bei Nürnberg vereitelt: Anschlag sollte die Sicherheit Deutschlands gefährden“ (28.10.2026)

Der Artikel behandelt einen separaten Sabotageverdacht gegen zwei Belarussen in Bayern und verweist auf den Starlink-Anschlag in Polen als weiteren Fall. Damit setzt er den aktuellen Vorgang in einen breiteren Kontext mutmaßlicher grenzüberschreitender Sabotage, ohne die Identität der Beschuldigten aus Bulgarien zu klären.

Einigkeit besteht beim bulgarischen Tatvorwurf und der deutschen Haftentscheidung; offen bleiben die Zulässigkeit der Auslieferung sowie mögliche Verbindungen zu Anschlägen in anderen Ländern.

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