Spritpreisdeckel: Reiche plant Aktivierung erst nach drei Wochen
Veröffentlicht am: 02.11.2026 um 09:11 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSPreisgrenze bleibt an Bedingungen gebunden
- Der Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche schafft zunächst nur eine rechtliche Grundlage.
- Die Bundesregierung kann den Deckel erst nach drei Wochen mit jeweils mehr als fünf Prozentpunkten Abweichung aktivieren.
- Bund und Länder dürfen den Höchstpreis bei drohenden Versorgungsproblemen aussetzen oder regional verändern.
Gesetzentwurf begrenzt Spritpreisdeckel auf Krisenfall
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat konkrete Regeln für einen möglichen Preisdeckel bei Benzin und Diesel vorgelegt. Der Gesetzentwurf führt den Deckel nicht automatisch ein, sondern schafft zunächst nur die rechtliche Grundlage für einen späteren Eingriff.
Die Bundesregierung kann die Preisgrenze dem Entwurf zufolge erst aktivieren, wenn Benzin und Diesel in drei aufeinanderfolgenden Wochen jeweils um mehr als fünf Prozentpunkte stärker steigen als die durchschnittlichen Kraftstoffpreise in den übrigen EU-Staaten.
Rechtsgrundlage gilt nur drei Monate
Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die entsprechende rechtliche Grundlage soll allerdings nur drei Monate bestehen.
Eine konkrete Entlastung in Cent pro Liter ist nicht vorgesehen. Maßgeblich ist vielmehr, dass die Versorgung mit Benzin und Diesel jederzeit gewährleistet bleibt.
Ausnahmen bei Versorgungsrisiken
Bund und Länder sollen den Preisdeckel aussetzen können, wenn Engpässe bei der Versorgung drohen. Zusätzlich dürfen die Länder vom bundesweiten Höchstpreis abweichen.
Diese Abweichungen sind sowohl nach oben als auch nach unten möglich und können sich auch auf einzelne Landkreise oder kleinere Gebiete beschränken.
Vorhaben noch in Frühkoordinierung
Der Gesetzentwurf befindet sich nach den vorliegenden Angaben in einem frühen Stadium. Er ist demnach gerade in die Frühkoordinierung gegangen, dem ersten Schritt der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung.
Der geplante Mechanismus unterscheidet sich deutlich von einem automatisch geltenden Preisstopp. Der Gesetzentwurf schafft zunächst nur eine zeitlich befristete Eingriffsmöglichkeit, die an einen messbaren Vergleich mit den Kraftstoffpreisen in den übrigen EU-Staaten geknüpft ist.
Die Schwelle von mehr als fünf Prozentpunkten über den durchschnittlichen Preissteigerungen der anderen EU-Länder soll verhindern, dass der Bund bei jeder kurzfristigen Bewegung am Rohöl- oder Großhandelsmarkt eingreift. Zugleich bleibt offen, wie schnell die Bundesregierung im Ernstfall reagieren könnte und wie der maßgebliche EU-Vergleich genau berechnet wird.
Versorgung bleibt zentrale Grenze
Die Ausnahmen zeigen, dass ein Höchstpreis nicht isoliert von der Versorgungslage betrachtet werden kann. Wenn Importeure, Raffinerien oder Tankstellen bei einem staatlich begrenzten Verkaufspreis wirtschaftliche Nachteile erwarten, könnten Lieferungen zurückgehen. Die Möglichkeit, den Deckel bei drohenden Engpässen auszusetzen, soll diesem Risiko begegnen.
Für Autofahrer wäre deshalb keine feste Entlastung pro Liter garantiert. Regionale Abweichungen könnten außerdem dazu führen, dass der Preis in einzelnen Landkreisen oder kleineren Gebieten anders ausfällt als im übrigen Bundesgebiet.
Frühe Phase des Gesetzes
Politisch steht das Vorhaben noch am Anfang: Die Frühkoordinierung ist der erste Schritt der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Bis zum geplanten Inkrafttreten am 1. Januar 2027 können sich Voraussetzungen, Ausnahmen und Zuständigkeiten daher noch ändern.
