Blick vom Zahnarzt-Patientenstuhl

Spahn plant weiteren Rettungsschirm: Hilfe für Zahnärzte und Therapeuten

11.04.2020 - 07:01:30

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) denkt an weitere finanzielle Hilfen wegen der Coronakrise: Auch Zahnärzte, Therapeuten und Rehabilitationseinrichtungen für Eltern-Kind-Kuren sollen wegen der einbrechenden Patientenzahlen nun finanziell unterstützt werden.

Die RND-Zeitungen (Redaktionsnetzwerk Deutschland) berichten in ihren Samstagausgaben über eine neue Verordnung, die das Gesundheitsministerium ab kommende Woche (14. April 2020) in Kraft setzen will. In dieser geht es um einen Schutzschirm für Zahnärzte und Therapeuten. Die Patientinnen und Patienten seien derzeit verständlicherweise zurückhaltend bei ihren normalen Arztbesuchen, so Spahn zu den RND-Zeitungen. Sie verschieben die turnusmäßige medizinische Hilfe nach hinten. Dadurch brechen den Therapeuten und Zahnärzten die Einnahmen weg. Die Reha-Einrichtungen für die sonst stark nachgefragten Eltern-Kind-Kuren seien ebenfalls betroffen und bräuchten nun Unterstützung. Dem CDU-Politiker geht es nach eigenen Worten darum, die bislang gut funktionierenden Strukturen zu erhalten. Der geplante Rettungsschirm solle daher Verluste abfedern und gleichzeitig die Liquidität der betroffenen Berufsgruppen sichern.

Konkret plant das Gesundheitsministerium, den sogenannten Heilmittelerbringern – das sind beispielsweise Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten – 40 Prozent ihrer nachgewiesenen Vergütung aus dem Quartal IV/2019 als Einmalzuschuss zu zahlen. Den Gesamtumfang der Hilfen beziffert Spahn mit 730 Millionen Euro. Die Zahnärzte sollen wegen der kräftig gesunkenen Patientenzahlen sogar 90 Prozent ihrer Honorare aus dem gesamten letzten Jahr erhalten. Diese Summe soll die Liquidität jeder einzelnen Praxis sichern, dürfte aber je nach Verlauf der Pandemie und zeitlichem Ablauf der Normalisierung etwas zu hoch ausfallen. Am Ende des Jahres 2020 werde man daher überprüfen, wie hoch die Bedarfe von Fall zu Fall tatsächlich gewesen seinen. Auf jeden Fall können die Zahnärzte von eventuellen Überschüssen 30 Prozent behalten. Die genannten Boni betrachtet die Regierung gesondert. Das bedeutet: Weitere staatliche Unterstützungsmaßnahmen (Kurzarbeitergeld, Soforthilfe für Selbstständige) werden darauf nicht angerechnet. Das geht aus der neuen Verordnung hervor, deren Text den RND-Zeitungen vorliegt. Die Reha-Einrichtungen für die Eltern-Kind-Kuren erhalten eine Kompensation für 60 Prozent aller Einnahmeausfälle. Diese Regelung gibt es bereits für normale Reha-Einrichtungen. Der neue Schutzschirm soll ergänzend zu den bereits beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen wirken. Die Bundesregierung hat für Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie häusliche KrankenpflegerInnen bereits ein Paket von mehreren Milliarden Euro geschnürt.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, A-055824

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