Krankenhaus

Spahn lehnt gesetzliche Regelung der Triage ab

21.04.2020 - 08:18:08

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht auch in der Covid-19-Epidemie keinen Grund für eine gesetzliche Regelung der Frage, welche Patienten im Fall nicht ausreichender Behandlungsmöglichkeiten Vorrang bei der medizinischen Betreuung erhalten sollen.

Hinsichtlich dieser "medizinischen Fragen" bestehe kein Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, so die Antwort des Bundesgesundheitministeriums auf eine parlamntarische Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen. Hierüber berichten die im "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND) zusammengeschlossenen Tageszeitungen in ihren Ausgaben vom Dienstag. Weiter erinnert das Ministerium in seiner Stellungnahme nur an die gemeinsamen Ratschläge verschieder ärztlicher Gesellschaften und eine Erklärung des Deutchen Ethikrates.

Die Grünen zeigten sich über die Stellungnahme ensetzt. Die Erklärung aus dem Ministerium mache sie "fassungslos", reagierte Corinna Rüffer, die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen, gegenüber dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Wenn die behandelnden Ärzte und Mediziner sich bei ihren Entscheidungen zur Triage atsächlich an den Empfehlungen des Ethikrates und der ärtzlichen Fachgesellschaften orientierten, so Rüffer, dann hätten zahlreibe Patienten mit Behinderungen praktisch keine Aussicht, eine lebensrettende Behandlung zu erhalten. Hier würden Menschen zum Beispiel nach einer "Gebrechlichkeits-Skala" eingeordnet. Viele Erkrankte mit Behinderungen "landen da weit hinten", auch wenn sie durch eine intensivmedizinische Behandlung wieder genesen könnten, klagte die Grünen-Politikerin weiter. Statt nun dafür einzutreten, auch Menschen mit Behinderungen eine faire "Chance auf Zugang zur lebensrettenden Therapie" zukommen zu lassen, unterstütze die Bundesregierung "verfassungswidrige Empfehlungen". Auch für die betroffenen Ärzte sei es "untragbar", dass sie auf die "Nachsicht der Gerichte" angewiesen seien, falls ihre Entscheidungen eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen sollten.

Rüffer rief den Deutschen Bundestag zum Handeln auf. Nun sei das Parlament gefragt, "gesetzliche Regelungen zu schaffen, die einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten", erklärte die Grünen-Politikerin den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland".

Corinna Rüffer wurde 1975 in Osnabrück geboren. Sie ist seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages. Sie ist Sprecherin ihrer Fraktion für Behindertenpolitik und Bürgerangelegenheiten und auch Obfrau von Bündnis 90 / die Grünen im Petitionsausschuss.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, RSM

@ ad-hoc-news.de