TU-Aufsichtsrat, Rücktrittsforderung

TU-Aufsichtsrat: Keine Rücktrittsforderung an Präsidentin

10.06.2024 - 14:05:47 | dpa.de

Sie likte ein antisemitisches Posting auf der Plattform X. Das löste einen Skandal aus. Jetzt tagte der Aufsichtsrat zur Causa Rauch.

Steht in der Kritik, weil sie mindestens einen antisemitischen Post auf der Plattform X im Kontext des Gaza-Kriegs mit einem «Gefällt mir» markiert hatte: TU-Präsidentin Geraldine Rauch. - Foto: Jens Kalaene/dpa
Steht in der Kritik, weil sie mindestens einen antisemitischen Post auf der Plattform X im Kontext des Gaza-Kriegs mit einem «Gefällt mir» markiert hatte: TU-Präsidentin Geraldine Rauch. - Foto: Jens Kalaene/dpa

Der Aufsichtsrat der Technischen Universität Berlin (TU) hat sich im Antisemitismus-Skandal um die TU-Präsidentin Geraldine Rauch für eine kritische Unterstützung ihrer Person ausgesprochen.

«Zwar hat die Präsidentin durch ihr Fehlverhalten der TU Berlin viel Schaden zugefügt, dennoch sollte ihr die Chance eingeräumt werden, das von ihr angebotene Programm zur Festigung des Vertrauens in die TU Berlin und zur Wahrung der Tradition als weltoffene, tolerante und anti-rassistische Universität erfolgreich umzusetzen», teilte die TU mit. Damit sieht das Gremium von einer Rücktrittsforderung beziehungsweise einer Empfehlung zur Abwahl der Präsidentin ab. Der Rat tagte digital unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zuvor berichtete der «Tagesspiegel».

Das Kuratorium attestierte Rauch, einen Fehler aus «Nachlässigkeit» begangen zu haben. Rauchs Reue überzeuge die Kuratoriumsmitglieder, die die Präsidentin «konstruktiv-kritisch bei ihrem angekündigten Neuanfang» unterstützen wollen.

Die Präsidentin der TU steht in der Kritik, weil sie mindestens einen antisemitischen Post auf der Plattform X im Kontext des Gaza-Kriegs mit einem «Gefällt mir» markiert hatte. Die 41-Jährige hatte sich dafür entschuldigt und von «tiefer Reue» gesprochen. Vergangenen Donnerstag erklärte sie, im Amt bleiben zu wollen, obwohl sich eine knappe Mehrheit des Akademischen Senats für ihren Rücktritt ausgesprochen hatte. Für eine Abwahl wäre aber ein Beschluss notwendig gewesen, für den eine Zwei-Drittel-Mehrheit hätte stimmen müssen.

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