Sexuelle Gewalt: Claus nennt zehn Millionen Betroffene
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 14:14 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Bericht nennt Ausmaß und nächste Schritte
- Kerstin Claus stellte den Bericht in Berlin viereinhalb Jahre nach ihrem Amtsantritt vor.
- Die Polizei registrierte 2025 insgesamt 17.126 Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs.
- Claus fordert unter anderem Schutzkonzepte, bessere Beratung und die Entfernung von Missbrauchsdarstellungen im Netz.
Die Missbrauchsbeauftragte des Bundes, Kerstin Claus, hat in Berlin eine Bestandsaufnahme zur sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorgelegt und dabei auf große Schutzlücken hingewiesen.
Zehn Millionen Betroffene genannt
Nach Angaben von Claus haben in Deutschland zehn Millionen Menschen sexuelle Gewalt in ihrer Kindheit oder Jugend erlebt. Die Zahl bezieht sich auf Betroffene über mehrere Generationen und unterstreicht aus ihrer Sicht den anhaltenden Handlungsbedarf.
Der Bericht enthält keine neuen Erhebungen, sondern bündelt den aktuellen Erkenntnisstand sowie politische Forderungen zu Prävention, Hilfe und Aufarbeitung.
Polizei zählt mehr Fälle als vor fünf Jahren
Die Zahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen sei weiterhin ungebrochen hoch, heißt es in dem Bericht. Nach den darin herangezogenen Zahlen der Kriminalstatistik registrierte die Polizei 2025 insgesamt 17.126 Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs.
Das waren rund 1.600 Fälle mehr als fünf Jahre zuvor und 772 mehr als im Vorjahr. Die registrierten Fälle bilden nur das polizeilich bekannte Geschehen ab.
Digitale Tatorte und KI-Manipulationen
Claus verwies besonders auf neue Gefahren im Internet. Kommunikations- und Interaktionsorte im Netz seien zu zentralen Tatorten sexualisierter Gewalt geworden; die Möglichkeiten für Täter hätten sich durch die Digitalisierung erweitert.
Als Beispiel nennt der Bericht Künstliche Intelligenz: Unverfängliche Profilfotos könnten in Nacktbilder umgewandelt werden. Solche Manipulationen könnten sexuelle Erpressung, sogenannte Sextorsion, erleichtern.
Forderungen an Bund und Länder
Claus verlangt eine aktive Suche nach Missbrauchsdarstellungen und deren Entfernung. Außerdem soll der strafrechtliche Schutz vor Cyberkriminellen auf Jugendliche ausgeweitet werden, der derzeit nur Kinder unter 14 Jahren erfasst.
Weitere Forderungen sind ein Schulfach zur digitalen Welt, Schutzkonzepte in Schulen, Kitas und Freizeitangeboten sowie verpflichtende Fortbildungen für Lehrkräfte. Fachberatungsstellen sollen ausgebaut und Betroffenen soll ein Rechtsanspruch auf Fachberatung eingeräumt werden.
Aufarbeitung seit 2010 ausgebaut
Als Fortschritt hebt Claus den Ausbau von Kompetenzen und Ressourcen in den 16 Jahren seit dem Bekanntwerden zahlreicher Missbrauchsfälle am Berliner Canisius-Kolleg hervor.
Für Betroffene sei eine grundlegende Hilfe- und Unterstützungslandschaft geschaffen und verbessert worden. Zugleich fordert Claus unter anderem eine 70-jährige Aufbewahrung von Schülerakten und verpflichtende Ausbildungsinhalte zu Kinderschutz und Prävention für mehrere Berufsgruppen.
Langfristige Folgen der Aufarbeitung
Die von Kerstin Claus genannte Zahl von zehn Millionen Betroffenen beschreibt die Dimension sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend über mehrere Generationen hinweg. Sie macht zugleich deutlich, dass Prävention nicht auf einzelne Einrichtungen oder akute Verdachtsfälle begrenzt werden kann. Schutz, Beratung und Aufarbeitung müssen dauerhaft finanziert und verbindlich organisiert werden.
Die polizeilichen Fallzahlen für 2025 bilden dabei nur das Hellfeld ab. Sie erfassen angezeigte und registrierte Fälle, nicht das gesamte Ausmaß der Gewalt. Der Bericht verbindet deshalb Strafverfolgung mit strukturellen Maßnahmen: Schutzkonzepte, fachliche Beratung, dokumentierte Meldewege und eine bessere Qualifizierung von Berufsgruppen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Digitalisierung verschiebt die Risiken
Besondere Bedeutung hat die digitale Dimension. Täter können über soziale Netzwerke, Chats und andere Online-Angebote leichter Kontakt aufnehmen; zugleich können manipulierte Bilder für Demütigung, Erpressung und weitere Übergriffe eingesetzt werden. Für Familien, Schulen und Freizeiteinrichtungen bedeutet das, digitale Gewalt in bestehende Schutzkonzepte einzubeziehen.
Politisch reichen die Forderungen von der Entfernung von Missbrauchsdarstellungen bis zu möglichen Änderungen im Strafrecht und einem eigenen Schulfach zur digitalen Bildung. Ihre Umsetzung würde Zuständigkeiten von Bund, Ländern, Kommunen, Schulen, Plattformen und Strafverfolgungsbehörden verbinden. Für Betroffene bleibt entscheidend, dass Beratung niedrigschwellig erreichbar ist und Hilfe auch Jahre nach der Tat gesichert bleibt.
