Bundesgerichtshof, Schufa-Score

Schufa-Score: BGH hebt Urteile auf und verweist Fälle zurück

Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 09:40 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Der Bundesgerichtshof verlangt eine umfassendere Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und verweist die Verfahren zurück. Das Berufungsgericht muss nun unter anderem die Reichweite des Auskunftsanspruchs klären.

Berufungsgericht muss Schufa-Fälle neu prüfen

  • Der Bundesgerichtshof hob die Berufungsurteile zur Auskunft über Schufa-Scorewerte auf.
  • Die Kläger hatten Auskunft über die Berechnung ihrer Werte und Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verlangt.
  • Im neuen Verfahren sollen sie Fehler in ihren Klageanträgen korrigieren können.
  • Der Streit betrifft das alte Scoring, das bis Ende 2028 abgeschafft werden soll.
Bundesgerichtshof (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

BGH verweist Schufa-Verfahren zurück

Der Bundesgerichtshof hat die Berufungsurteile zur Auskunftspflicht der Schufa über Scorewerte aufgehoben und die Fälle zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die bisherigen Feststellungen reichten nach Angaben des Gerichts nicht aus, um die Verurteilung der Schufa zur Auskunft nach der Datenschutz-Grundverordnung zu rechtfertigen.

Streit über Berechnung der Scorewerte

Die Kläger verlangten Auskunft darüber, wie die Schufa ihre Scorewerte berechnet, sowie die Erstattung außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten. Die Landgerichte hatten die Klagen abgewiesen, während das Berufungsgericht teilweise zugunsten der Kläger entschieden hatte.

Der BGH beanstandete, dass die Voraussetzungen einer automatisierten Entscheidungsfindung mit rechtlicher Wirkung oder einer vergleichbar erheblichen Beeinträchtigung nicht ausreichend geprüft worden seien. Das Berufungsgericht muss deshalb die maßgeblichen Anspruchsvoraussetzungen erneut feststellen.

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Neues Verfahren soll offene Fragen klären

Im wiedereröffneten Berufungsverfahren erhalten die Kläger Gelegenheit, Mängel in ihren Klageanträgen zu beheben. Anschließend soll das Berufungsgericht über den Anspruchsgrund und die Reichweite des Auskunftsanspruchs entscheiden.

Das Verfahren betrifft noch das alte Scoring der Schufa. Seit März 2026 verwendet die Auskunftei einen neuen Score, der für Verbraucher leichter nachvollziehbar sein soll; der alte Score soll bis Ende 2028 abgeschafft werden.

Das Urteil betrifft ein Spannungsfeld zwischen dem Datenschutzrecht und der praktischen Bedeutung von Bonitätsbewertungen. Der Schufa-Score fließt bei Kreditvergaben, Mietverträgen, Mobilfunkverträgen und weiteren Alltagsgeschäften ein. Für Verbraucher ist deshalb entscheidend, welche Informationen über sie verarbeitet werden und in welchem Umfang sie die Berechnung nachvollziehen und überprüfen können.

Der Bundesgerichtshof hat die Berufungsurteile nicht inhaltlich zugunsten der Schufa abschließend bestätigt, sondern wegen unzureichender Feststellungen aufgehoben. Im Mittelpunkt steht insbesondere die Frage, ob das alte Scoring als automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung oder vergleichbar erheblicher Beeinträchtigung einzuordnen ist. Davon hängt ab, wie weit die Auskunftspflichten nach der DSGVO reichen.

Altes Verfahren bleibt entscheidend

Die weitere Klärung erfolgt nun beim Berufungsgericht. Dort können die Kläger ihre Anträge nachbessern; anschließend müssen die Voraussetzungen des Anspruchs und dessen Reichweite konkret festgestellt werden. Für Verbraucher schafft der Beschluss daher noch keinen allgemein abschließenden Anspruch auf Offenlegung sämtlicher Berechnungsformeln.

Praktisch ist die Entscheidung dennoch relevant, weil sie die Anforderungen an gerichtliche Prüfungen automatisierter Bonitätsbewertungen präzisiert. Zugleich bezieht sich der Streit auf das frühere Verfahren: Der seit März 2026 verwendete neue Score soll nachvollziehbarer sein, während der alte Wert bis Ende 2028 auslaufen soll. Die Wirkung des aktuellen Verfahrens reicht damit vor allem in die Übergangsphase zwischen beiden Modellen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Deutschlandfunk: „Bundesgerichtshof urteilt zu Transparenz beim alten Schufa-Score“ (21.10.2026)

Der Beitrag ordnet die Klage von vier Privatpersonen dem alten Score zu und grenzt sie vom im März eingeführten neuen Wert ab. Damit bestätigt er den zeitlichen Anwendungsbereich des Verfahrens und betont zugleich die geplante Abschaffung des alten Scores bis Ende 2028.

BR: „Bundesgerichtshof entscheidet über Schufa-Score“ (21.10.2026)

Der Beitrag stellt die Frage in den Mittelpunkt, wie umfassend die Schufa Betroffene über die Berechnung ihrer Bonität informieren muss. Gemeinsam ist beiden Beiträgen die Einordnung als Transparenzstreit über den alten Score; offen bleibt die konkrete Reichweite des Auskunftsanspruchs im weiteren Berufungsverfahren.

Die Berichte stimmen beim Bezug auf das alte Scoring überein, setzen aber unterschiedliche Schwerpunkte: Der Deutschlandfunk hebt den Übergang zum neuen Score hervor, während der BR die Informationspflicht gegenüber Betroffenen fokussiert.

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