Schongau: Herrmann stuft Schulangriff als rechte Tat ein
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 10:02 Uhr | dpa, AD HOC NEWSErmittlungsgruppe untersucht Angriff in Schongau
- Der 16-Jährige griff an einem Gymnasium in Schongau ehemalige Mitschüler mit zwei Messern und einer Pistole an.
- Bei dem Angriff wurden zwei Menschen schwer verletzt.
- Die Ermittlungsgruppe „8. Juli“ arbeitet unter Führung der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bezeichnete den Angriff eines 16-Jährigen an einem Gymnasium im oberbayerischen Schongau im Innenausschuss des Landtags als rechte Gewalttat.
Manifest mit mehreren Feindbildern
Nach Herrmanns Darstellung habe der Beschuldigte ein Manifest verfasst. Darin fänden sich unter anderem Frauenhass, Queerfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus.
Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse habe die Polizei die Tat als rechte Gewalttat eingestuft, sagte der CSU-Politiker in München.
Ermittler kannten den Jugendlichen
Die Polizei führt die Ermittlungen in der Gruppe „8. Juli“, deren Name auf den Tattag verweist. Zuständig ist die bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus bei der Generalstaatsanwaltschaft München.
Die Behörden hatten den Jugendlichen bereits mehr als ein Jahr vor dem Angriff wegen mutmaßlicher Verherrlichung von Amokläufen im Blick. Nach Herrmanns Einschätzung habe es bis zur Attacke keine ausreichenden Gründe für Untersuchungshaft gegeben.
Herrmann sieht Prävention als gemeinsame Aufgabe
Der Innenminister betonte, die Polizei allein könne solche Taten nicht verhindern. Prävention müsse als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden.
Gleichzeitig sollen die polizeilichen Einsatzkonzepte weiterentwickelt werden. Auf der Tagesordnung bleibe außerdem, wie Schulen und Jugendämter mit Erkenntnissen über Drohungen von Schülern umgehen.
Wenn alle Informationen vorlägen, müssten daraus für die Zukunft weitere Konsequenzen gezogen werden, sagte Herrmann.
Radikalisierung im digitalen Umfeld
Die Einstufung des Angriffs als rechte Gewalttat richtet den Blick auf ein Motivbündel, das in der Meldung ausdrücklich genannt wird: Frauenhass, Queerfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus. Ein Manifest kann dabei als ideologischer Bezugsrahmen des Tatverdächtigen verstanden werden, ersetzt aber nicht die strafrechtliche Bewertung durch die Ermittlungsbehörden.
Besondere Bedeutung hat, dass der Jugendliche den Behörden bereits mehr als ein Jahr vor dem Angriff wegen mutmaßlicher Verherrlichung von Amokläufen aufgefallen war. Damit stellt sich unabhängig vom laufenden Verfahren die praktische Frage, wie Schulen, Jugendämter, Polizei und Eltern Hinweise gemeinsam bewerten und welche Maßnahmen rechtlich möglich sind, wenn noch kein ausreichender Haftgrund vorliegt.
Prävention zwischen Schule und Sicherheitsbehörden
Der Fall zeigt die Grenzen einer rein polizeilichen Antwort. Gefährdungseinschätzungen müssen Informationen aus unterschiedlichen Bereichen zusammenführen, zugleich aber die Rechte Minderjähriger und die hohen Voraussetzungen für freiheitsentziehende Maßnahmen beachten.
Für Schulen und Familien liegt die konkrete Bedeutung deshalb vor allem in klaren Meldewegen, geschultem Personal und niedrigschwelliger psychologischer Unterstützung. Die angekündigte Prüfung weiterer Konsequenzen kann sich auf Einsatzkonzepte ebenso beziehen wie auf den Umgang mit Drohungen, Gewaltfantasien und extremistischer Propaganda.
