Rentenreform: Reiche fordert Beschluss bis Jahresende
Veröffentlicht am: 04.10.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSBundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) fordert Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) auf, den Gesetzentwurf zur geplanten Rentenreform zügig vorzulegen. Bis Jahresende müsse das Paket im Bundestag beschlossen sein, sagte Reiche der „Bild am Sonntag“.
Reiche verweist auf Koalitionsbeschluss
Bas kenne die Erwartungen, sagte Reiche. Die Arbeitsministerin habe den Koalitionsbeschluss vor der Sommerpause nicht nur mitgetragen, sondern aktiv mitverhandelt und das Ergebnis der Rentenkommission gewürdigt.
Reiche erklärte, sie vertraue darauf, dass die im Kabinett beschlossenen Inhalte und die in langen Verhandlungen vereinbarten Bausteine Bestand hätten. Damit reagierte sie insbesondere auf Widerstand in der SPD-Spitze gegen eine Abschaffung oder Einschränkung der Rente mit 63.
Warnung vor Änderungen an den Empfehlungen
Die Wirtschaftsministerin warnte Bas und die SPD davor, die Empfehlungen der Rentenkommission grundsätzlich aufzuweichen. Über mögliche Härtefälle könne gesprochen werden; ein Herausnehmen zentraler Bausteine und deren Freigabe zur Disposition werde sie jedoch nicht unterstützen.
Mit ihrer Forderung erhöht Reiche den Druck auf das Arbeitsministerium, den angekündigten Gesetzentwurf vorzulegen. Anschließend muss der Bundestag über die konkrete Ausgestaltung der Reform beraten.
Die Forderung nach einem Beschluss bis Jahresende setzt die Koalition bei der Rentenreform unter einen engen politischen Zeitplan. Im Zentrum steht der Übergang von den Empfehlungen der Alterssicherungskommission zu einem konkreten Gesetzentwurf. Erst mit dessen Vorlage können die Details parlamentarisch beraten und mögliche Änderungen zwischen den Koalitionspartnern verbindlich ausgehandelt werden.
Streit um die abschlagsfreie Frührente
Besonders konfliktträchtig ist die Zukunft der sogenannten Rente mit 63. Gemeint ist die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte; für jüngere Jahrgänge liegt das Zugangsalter bereits schrittweise höher. Eine vollständige oder weitgehende Herausnahme dieses Bausteins würde deshalb vor allem künftige Versicherte betreffen, während Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen für rentennahe Jahrgänge eine zentrale Rolle spielen.
Die Reform berührt mehrere Interessen zugleich: Beschäftigte und Arbeitgeber blicken auf mögliche Veränderungen bei Beiträgen und Renteneintritt, der Bundeshaushalt auf die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung. Der aktuelle Vorstoß von Reiche verschärft damit den innerkoalitionären Zeit- und Entscheidungsdruck. Für Betroffene werden allerdings erst der Gesetzentwurf und die anschließenden Beratungen klären, welche Jahrgänge, Berufsgruppen und Härtefälle konkret erfasst werden.
