Pkw-Maut, Andreas Scheuer

Pkw-Maut-Prozess: Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer wegen möglicher Falschaussage vor Gericht

Veröffentlicht am: 21.09.2026 um 14:52 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer muss sich wegen des Vorwurfs der Falschaussage im Zusammenhang mit dem Maut-Untersuchungsausschuss vor dem Landgericht Berlin verantworten. Der Prozess beleuchtet erneut das teure Scheitern der Pkw-Maut und die Frage politischer Verantwortung.

  • Ex-Minister Andreas Scheuer (CSU) beim Verlassen des Gerichtssaals mit seinem Rechtsanwalt Daniel Krause (r).  - Bild: Bernd von Jutrczenka/dpa
    Ex-Minister Andreas Scheuer (CSU) beim Verlassen des Gerichtssaals mit seinem Rechtsanwalt Daniel Krause (r). - Bild: Bernd von Jutrczenka/dpa
  • Beteiligte des Prozesses gegen Ex-Minister Andreas Scheuer (CSU) warten im Gerichtssaal.  - Bild: Bernd von Jutrczenka/dpa
    Beteiligte des Prozesses gegen Ex-Minister Andreas Scheuer (CSU) warten im Gerichtssaal. - Bild: Bernd von Jutrczenka/dpa
  • Auch Ex-Staatssekretär Schulz ist angeklagt. - Bild: Bernd von Jutrczenka/dpa
    Auch Ex-Staatssekretär Schulz ist angeklagt. - Bild: Bernd von Jutrczenka/dpa
Ex-Minister Andreas Scheuer (CSU) beim Verlassen des Gerichtssaals mit seinem Rechtsanwalt Daniel Krause (r).  - Bild: Bernd von Jutrczenka/dpa Beteiligte des Prozesses gegen Ex-Minister Andreas Scheuer (CSU) warten im Gerichtssaal.  - Bild: Bernd von Jutrczenka/dpa Auch Ex-Staatssekretär Schulz ist angeklagt. - Bild: Bernd von Jutrczenka/dpa

Der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer steht wegen des Vorwurfs der Falschaussage im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut vor dem Landgericht Berlin.

Ex-Minister weist Falschaussage-Vorwurf zurück

Andreas Scheuer wirkte sichtbar angespannt, als er am Morgen den großen Saal des Berliner Landgerichts betrat. Vor den Richtern sagte er später, es nehme ihn emotional stark mit, dort als Angeklagter zu sitzen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den Untersuchungsausschuss des Bundestags zur Pkw-Maut falsch informiert zu haben. Mit ihm steht der frühere Staatssekretär Gerhard Schulz vor Gericht, beide weisen den Vorwurf zurück.

Vor Gericht wiederholen Scheuer und Schulz im Kern ihre Darstellung aus dem Untersuchungsausschuss, der von Dezember 2019 bis Sommer 2021 die Vorgänge um die Pkw-Maut untersuchte. Dort wie nun im Prozess bestreiten sie, vor dem Ausschuss bewusst unwahre Angaben gemacht zu haben.

Gestoppte Pkw-Maut und hohe Entschädigungen

Die in Deutschland geplante Pkw-Maut war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig gestoppt worden. Der zentrale Streitpunkt war, dass nur Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen über die Kfz-Steuer vollständig entlastet werden sollten. Nach dem Urteil kündigte der Bund die Verträge mit den vorgesehenen Betreiberfirmen, die daraufhin auf Schadenersatz klagten.

In einem ersten Schiedsverfahren einigten sich die Parteien darauf, dass der Staat 243 Millionen Euro an die Betreiber zahlt. Ein weiteres Schiedsverfahren brachte zusätzlich rund 27 Millionen Euro Schadenersatz mit sich. Insgesamt kostete das Mautprojekt den Steuerzahler damit deutlich über 200 Millionen Euro.

Umstrittenes Treffen im November 2018

Im Zentrum von Untersuchungsausschuss und Strafprozess steht ein Treffen am 29. November 2018 zwischen Scheuer, Schulz und Vertretern der vorgesehenen Betreiberfirmen. Laut Anklage sollen die Manager angeboten haben, den endgültigen Vertragsabschluss zur Maut bis nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu verschieben, um mehr Rechtssicherheit zu gewinnen.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft gaben Scheuer und Schulz im Untersuchungsausschuss gleichwohl an, sich nicht an ein solches Verschiebungsangebot erinnern zu können. Diese Angabe bewertet die Anklage als bewusst wahrheitswidrig und entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung erfolgt.

Scheuer betont fehlende Erinnerung

Vor Gericht erklärte Scheuer, er habe keine Erinnerung an ein Verschiebungsangebot und habe eine solche Erinnerung auch zum Zeitpunkt seiner Befragung im Ausschuss nicht gehabt. Er sagte, er glaube nicht, in seinem politischen Leben alles richtig gemacht zu haben, doch politische Verantwortung und der Vorwurf einer Straftat seien aus seiner Sicht deutlich zu unterscheiden.

In seiner gut einstündigen Einlassung schilderte Scheuer auch seinen Werdegang von der Kindheit in Passau bis zum langjährigen Berufspolitiker, um zu verdeutlichen, warum ihn das Verfahren persönlich stark treffe. Es sei für ihn eine große Ehre gewesen, das damals größte Bundesministerium zu leiten, betonte er. Am Ende seiner Aussage bat er die Richter, den Menschen Andreas Scheuer zu bewerten und nicht allein seine politische Laufbahn.

Mitangeklagter Schulz kritisiert Vorwurf

Der ehemalige Staatssekretär Gerhard Schulz hatte zuvor erklärt, der Vorwurf der Staatsanwaltschaft sei falsch. Er sagte, es sei ihm unklar, warum er überhaupt ein Interesse daran gehabt haben solle, vor dem Untersuchungsausschuss eine Falschaussage zu machen. In seiner längeren Darstellung vor Gericht ging er Schritt für Schritt die zentralen Punkte der Anklage durch.

Schulz berichtete außerdem, das Verfahren habe ihm beruflich geschadet. So sei sein Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt durch die zuständige Kammer zunächst ausgesetzt worden, was ihn angesichts seiner hohen Arbeitsmotivation schwer treffe.

Aussage gegen Aussage im Gerichtssaal

Nach dem ersten Verhandlungstag zeigt sich im Prozess eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. An dem Treffen Ende November 2018 nahmen insgesamt vier Personen teil, zwei davon sitzen nun auf der Anklagebank und betonen, sich nicht an ein Verschiebungsangebot zu erinnern.

Dem Bericht des Untersuchungsausschusses zufolge ging es nach Darstellung Scheuers bei dem Gespräch mit den Managern vor allem um einen allgemeinen politischen Gedankenaustausch, bei dem die Bedeutung der geplanten Pkw-Maut für den Bund unterstrichen werden sollte. Die Vertreter der Betreiberfirmen, Klaus-Peter Schulenberg und Georg Kapsch, stellten das im Ausschuss anders dar und berichteten von einem konkreten Angebot zur Verschiebung des Vertragsabschlusses. Sie sollen im Oktober als Zeugen vor Gericht gehört werden.

Anstehende Verhandlungstage und mögliche Strafen

Nach Angaben des Landgerichts wird die Kammer mit Vorsitzendem Richter Pit Becker nun die verschiedenen Aussagen und deren Entwicklung im Zeitverlauf bewerten. Scheuers Verteidiger Daniel Krause zeigte sich zuversichtlich, dass die Hauptverhandlung am Ende zu einem Freispruch führen werde. Zeugen würden vor Gericht anders befragt als im parlamentarischen Ausschuss, erklärte er.

Für den Strafprozess sind insgesamt zwölf Verhandlungstage vorgesehen, ein Urteil könnte nach derzeitiger Planung am 25. November gesprochen werden. Das einschlägige Gesetz sieht bei einer Verurteilung wegen Falschaussage eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Bei einer geringeren Freiheitsstrafe wäre eine Umwandlung in eine Geldstrafe möglich. Der Prozess soll an diesem Mittwoch fortgesetzt werden.

Politische und rechtliche Dimension des Verfahrens

Der Prozess gegen den früheren Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer berührt zentrale Fragen politischer Verantwortung und der Kontrolle durch das Parlament. Im Kern geht es darum, ob ein Regierungsmitglied und ein Spitzenbeamter den Untersuchungsausschuss des Bundestags zur gescheiterten Pkw-Maut falsch informiert haben. Der Vorwurf der Falschaussage zielt auf die Glaubwürdigkeit der politischen Elite und auf die Wirksamkeit parlamentarischer Kontrollinstrumente. Untersuchungsausschüsse sollen komplexe Vorgänge aufklären, die Justiz prüft nun, ob deren Arbeit durch unzutreffende Aussagen behindert wurde.

Finanzielle Folgen des Mautprojekts

Die gescheiterte Pkw-Maut steht zugleich für ein finanziell schwerwiegendes Infrastrukturprojekt des Bundes. Nachdem der Europäische Gerichtshof das Modell im Juni 2019 gestoppt hatte, kündigte der Bund die Verträge mit den vorgesehenen Betreiberfirmen, was zu Schiedsverfahren und Schadenersatzzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe führte. Insgesamt musste der Staat rund 270 Millionen Euro an Entschädigung leisten, Geld aus dem Bundeshaushalt, das der Steuerzahler trägt. Vor diesem Hintergrund ist die Frage bedeutsam, ob Risiken und rechtliche Unsicherheiten ausreichend berücksichtigt wurden und ob ein späterer Vertragsabschluss die Folgen hätte begrenzen können.

Signalwirkung für zukünftige Projekte

Die Verhandlung hat darüber hinaus eine Signalwirkung für künftige Großvorhaben, bei denen politische Ziele, europarechtliche Vorgaben und wirtschaftliche Interessen aufeinandertreffen. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass die Vorwürfe unbegründet sind, könnte dies die Schwelle für strafrechtliche Konsequenzen bei umstrittenen politischen Entscheidungen hoch ansetzen. Im Falle einer Verurteilung würde sich hingegen der Druck auf Verantwortliche erhöhen, parlamentarischen Gremien besonders präzise Auskunft zu geben. Für Leserinnen und Leser zeigt der Fall, dass verkehrs- und finanzpolitische Weichenstellungen noch Jahre später juristische Folgen haben können und dass Transparenz gegenüber dem Parlament für das Vertrauen in demokratische Institutionen zentral bleibt.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

gmx.net: „Prozess nach Maut-Debakel: Ex-Minister weist Vorwurf zurück“ (19.09.2026)

Der Bericht schildert, der Prozess vor dem Landgericht Berlin richte sich gegen Andreas Scheuer und den ehemaligen Staatssekretär Gerhard Schulz wegen des Verdachts der Falschaussage vor dem Maut-Untersuchungsausschuss. Er hebe hervor, Scheuers Verteidiger betone, sein Mandant trete dem Vorwurf entschieden entgegen und halte daran fest, keine unzutreffende Antwort gegeben zu haben. Der Artikel ordne zudem ein, dass die gescheiterte Pkw-Maut durch das EuGH-Urteil gestoppt worden sei und hohe Schadenersatzzahlungen nach sich gezogen habe, und stelle damit den finanziellen Hintergrund stärker heraus als die persönliche Dimension im Gerichtssaal.

gmx.net: „Prozess nach Maut-Debakel: Ex-Minister weist Vorwurf zurück“ (19.09.2026)

Die regionale Fassung des Artikels lege einen Schwerpunkt auf den Gerichtsstandort Berlin und beschreibe, der Prozess sei ein seltenes Beispiel dafür, dass ein ehemaliger Bundesminister sich persönlich vor einem Strafgericht verantworten müsse. Sie betone, beide Angeklagte bestritten den Vorwurf und die Unschuldsvermutung gelte bis zum Abschluss des Verfahrens. Im Vergleich zur Agenturmeldung stelle der Beitrag die politische Bedeutung der Pkw-Maut für den Bund und die Rolle des Untersuchungsausschusses heraus und biete so zusätzliche Kontextinformationen zur bundespolitischen Einordnung.

Medienübergreifend werde im Pressespiegel deutlich, dass die Berichte den Kern des Verfahrens – den Verdacht der Falschaussage im Zusammenhang mit einem möglichen Verschiebungsangebot der Betreiber – übereinstimmend hervorheben. Unterschiede bestünden vor allem in der Gewichtung: Während ein Teil die Verteidigungsstrategie und die persönliche Lage der Angeklagten betone, rücke ein anderer Teil die finanziellen und institutionellen Folgen der gescheiterten Pkw-Maut in den Vordergrund. Offen bleibe naturgemäß, wie das Gericht die widersprüchlichen Darstellungen bewerten und welchen Stellenwert es der Aussage-Historie beimessen werde.

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