Pflegeversicherung, Kinderlosenzuschlag

Pflegeversicherung: Kinderlose zahlen ab 2027 mehr – Regierung einigt sich auf Reform

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 18:26 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die Bundesregierung hat sich nach langem Streit auf Änderungen bei der Pflegeversicherung geeinigt. Kinderlose sollen ab 2027 mehr zahlen, während mehrere ursprünglich geplante Einschnitte für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige entfallen.

  • Nach langen Beratungen hat die Koalition eine Pflegereform auf den Weg gebracht. (Symbolfoto) - Bild: Marijan Murat/dpa
    Nach langen Beratungen hat die Koalition eine Pflegereform auf den Weg gebracht. (Symbolfoto) - Bild: Marijan Murat/dpa
  • Gesundheitsminister Carsten Linnemann hat die Pflegereform auf Basis seiner Vorgängerin Nina Warken durchs Kabinett gebracht. (Archivfoto) - Bild: Kay Nietfeld/dpa
    Gesundheitsminister Carsten Linnemann hat die Pflegereform auf Basis seiner Vorgängerin Nina Warken durchs Kabinett gebracht. (Archivfoto) - Bild: Kay Nietfeld/dpa
  • Auf den Lohnzettel der Beschäftigten hat die Pflegereform Auswirkungen. (Archivfoto) - Bild: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/ZB
    Auf den Lohnzettel der Beschäftigten hat die Pflegereform Auswirkungen. (Archivfoto) - Bild: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/ZB
Nach langen Beratungen hat die Koalition eine Pflegereform auf den Weg gebracht. (Symbolfoto) - Bild: Marijan Murat/dpa Gesundheitsminister Carsten Linnemann hat die Pflegereform auf Basis seiner Vorgängerin Nina Warken durchs Kabinett gebracht. (Archivfoto) - Bild: Kay Nietfeld/dpa Auf den Lohnzettel der Beschäftigten hat die Pflegereform Auswirkungen. (Archivfoto) - Bild: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/ZB

Die Bundesregierung hat sich nach langem Streit auf eine Reform der Pflegeversicherung geeinigt, die den Zuschlag für Kinderlose ab 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozent erhöht und mehrere ursprünglich geplante Einschnitte abmildert.

Beiträge für Kinderlose steigen

Der allgemeine Pflegebeitrag soll bei 3,6 Prozent bleiben. Für Kinderlose steigt der Beitragssatz damit von derzeit 4,2 auf 4,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die Pflegekassen sollen durch die Anhebung zunächst rund 3,3 Milliarden Euro zusätzlich einnehmen.

Zusätzliche Einnahmen soll eine um 300 Euro monatlich höhere Beitragsbemessungsgrenze bringen. Ab 2028 ist zudem ein Zuschlag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern vorgesehen. Ausnahmen soll es unter anderem für pflegende Angehörige geben.

Minijobs werden beitragspflichtig

Auch für Minijobs sollen künftig Beiträge zur Pflegeversicherung fällig werden. Dadurch werden Mehreinnahmen von jährlich rund 1,4 Milliarden Euro erwartet.

Auf der Ausgabenseite soll eine geplante Leistungsanhebung im Jahr 2028 entfallen. Das soll die Pflegekassen um etwa 4,7 Milliarden Euro entlasten. Zudem sollen Pflegegrade 1 bis 3 zielgenauer vergeben und Prävention sowie Rehabilitation gestärkt werden.

Entlastungen für Pflegebedürftige

Anders als zunächst vorgesehen übernimmt die Pflegeversicherung die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige weiterhin vollständig. Auch die Zuschläge zu den Pflegeheimkosten sollen nicht später einsetzen: Die nächste Entlastungsstufe soll weiterhin nach zwölf Monaten greifen.

Ab 2029 ist eine jährliche Anpassung der Leistungsbeträge an die Inflation geplant. Die private Pflegeversicherung soll zunächst nicht an der Finanzierung beteiligt werden. Dieser Streitpunkt soll im weiteren Reformprozess erneut beraten werden.

Kommission soll langfristige Reform vorbereiten

Eine Pflegestrukturkommission soll in der kommenden Woche eingesetzt werden. Ihre Vorschläge sollen ab Juli 2027 umgesetzt werden und die Pflege angesichts einer alternden Gesellschaft sowie steigender Personalkosten langfristig finanzierbarer machen.

Geplant sind außerdem ein „Check-up 60+“, ein zentraler Online-Zugang für Pflegeinformationen, zusätzliche Akut-Kurzzeitpflegeplätze und bessere Hilfen in Notsituationen. Familien mit pflegebedürftigen Kindern sowie anerkannte Bekannte sollen nach den Plänen ein Unterstützungsbudget von rund 3.600 Euro jährlich nutzen können.

Finanzielle Stabilisierung mit begrenzter Reichweite

Die Einigung soll kurzfristig verhindern, dass die Pflegeversicherung den allgemeinen Beitragssatz erneut anheben muss. Der Kinderlosenzuschlag, die höhere Beitragsbemessungsgrenze und spätere Beiträge für die Mitversicherung von Ehegatten sollen zusätzliche Einnahmen erschließen. Damit verteilt die Koalition die Finanzierungslast neu, ohne die grundlegende Struktur der sozialen Pflegeversicherung zu verändern.

Der Reformdruck entsteht vor allem durch die wachsende Zahl Pflegebedürftiger, steigende Löhne in der Pflege und höhere Ausgaben für Leistungen. Nach Angaben des Gesundheitsministers hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen binnen zwei Jahrzehnten auf rund sechs Millionen verdreifacht. Die nun beschlossenen Maßnahmen verschaffen den Kassen zunächst Luft, lösen aber weder die langfristige Finanzierungsfrage noch die hohen Eigenanteile in Pflegeheimen.

Offene Verteilungsfragen

Für Beitragszahlende ohne Kinder wird Pflege ab 2027 teurer, während der allgemeine Beitragssatz stabil bleiben soll. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige werden zugleich vor mehreren ursprünglich geplanten Kürzungen geschützt. Ob diese Entlastungen dauerhaft finanzierbar sind, hängt von den weiteren Reformschritten ab.

Die geplante Pflegestrukturkommission soll deshalb über die akute Gesetzesänderung hinaus Vorschläge vorlegen. Im Mittelpunkt stehen die Finanzierung zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung, die Begrenzung der Heimkosten und eine zielgenauere Leistungsgewährung. Für Familien und Angehörige bedeutet das: Kurzfristig bleiben zentrale Ansprüche erhalten, die langfristige Belastung durch Pflegekosten bleibt jedoch ein politisches Kernproblem.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Frankfurter Rundschau: „Kabinett beschließt Pflegereform: Wer jetzt mehr zahlen muss – SPD-Kernforderung vertagt“ (30.09.2026)

Der Bericht bestätige den Kabinettsbeschluss und hebe hervor, dass der Zuschlag für Kinderlose auf 0,9 Prozent steigen solle. Zugleich stelle er die vertagte SPD-Forderung nach einer stärkeren Beteiligung der privaten Pflegeversicherung sowie die Einsetzung einer Kommission in den Mittelpunkt.

n-tv: „Kinderlose müssen mehr zahlen: Kabinett beschließt Pflegereform - Gesetz geht in den Bundestag“ (30.09.2026)

Der Artikel bestätige ebenfalls die Einigung und ordne sie stärker als finanzielle Stabilisierung ein. Er beschreibe den Gegensatz zwischen den geplanten Einsparungen und den SPD-Forderungen nach gerechterer Finanzierung sowie einer Begrenzung der Eigenanteile.

Beide Berichte stimmten beim Kabinettsbeschluss und beim höheren Kinderlosenzuschlag überein. Unterschiede lägen vor allem in der Gewichtung: Während die Frankfurter Rundschau die vertagte Beteiligung der privaten Versicherung hervorhebe, betone n-tv den finanziellen Druck und die politischen Konfliktlinien.

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