Pflegeversicherung: 13 Experten planen Reform bis 2027
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 14:30 Uhr | dpa, AD HOC NEWSFinanzierung und nächste Reformschritte
- 2005 erhielten knapp zwei Millionen Menschen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, 2025 waren es sechs Millionen.
- Das Verhältnis sank von 29 Beitragszahlern je Leistungsempfänger im Jahr 1998 auf zehn im Jahr 2025.
- Die Bundesregierung plant für Kinderlose künftig einen Beitragssatz von 4,5 Prozent.
Bundesregierung startet Arbeit an großer Pflegereform
Eine neue Reformkommission der Bundesregierung nimmt ihre Arbeit auf, um Vorschläge für eine dauerhaft tragfähige Finanzierung der Pflegeversicherung zu erarbeiten. 13 Experten sollen bis Ende Januar Ergebnisse vorlegen, auf deren Grundlage Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) bis zum 1. Juli 2027 eine umfassende Reform umsetzen will.
Sechs Millionen Menschen beziehen Leistungen
2025 erhielten nach Angaben des Gesundheitsministeriums sechs Millionen Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Hinzu kamen 415.000 Leistungsbezieher der privaten Pflegeversicherung; rund 800.000 Menschen wurden in Pflegeheimen versorgt.
Die Zahl der gesetzlichen Leistungsempfänger ist seit 2005 von knapp zwei Millionen auf sechs Millionen gestiegen. Gleichzeitig sank die Zahl der Beitragszahler je Leistungsempfänger von 29 im Jahr 1998 auf zehn im Jahr 2025.
Kurzfristig sollen höhere Beiträge helfen
Die Bundesregierung hat bereits kurzfristige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Der Beitragssatz für Kinderlose soll von derzeit 4,2 auf 4,5 Prozent steigen, während der allgemeine Satz bei 3,6 Prozent liegt. Das soll zunächst 3,3 Milliarden Euro zusätzlich einbringen.
Außerdem soll die Beitragsbemessungsgrenze steigen. Beschäftigte mit einem Bruttogehalt ab 5.812,50 Euro würden dadurch stärker belastet; das Ministerium beziffert die Mehreinnahmen auf 500 Millionen Euro jährlich und die zusätzliche Belastung auf höchstens zehn Euro im Monat.
Weitere Abgaben ab 2028 geplant
Für 2028 ist ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern vorgesehen. Ausnahmen soll es etwa für pflegende Angehörige geben.
Zusätzliche Einnahmen von jährlich 1,4 Milliarden Euro soll bringen, dass künftig auch für Minijobs Beiträge zur Pflegeversicherung fällig werden. Die Maßnahmen sollen die Finanzlage kurzfristig verbessern, ersetzen aber nicht die angekündigte Strukturreform.
Kommission prüft Eigenanteile und Versorgungsformen
Die Experten sollen neben der Finanzierung auch die pflegerische Versorgung sowie Prävention und Rehabilitation untersuchen. Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler (CSU) verwies auf Zwischenformen wie Pflege-Wohngemeinschaften, die bisher teilweise nicht ausreichend durch Leistungen berücksichtigt würden.
Auf dem Prüfstand stehen außerdem die Eigenanteile für Bewohner von Pflegeheimen. Sie liegen im ersten Jahr im Schnitt bei mehr als 3.300 Euro monatlich. Untersucht werden soll auch, ob Zuschüsse der Pflegekasse künftig stärker auf Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen konzentriert werden.
Pflegeversicherung bleibt Teilabsicherung
Die Pflegeversicherung wurde 1995 nicht als Vollversicherung eingeführt. Sie soll das Risiko der Pflegebedürftigkeit sozial absichern und die daraus entstehenden Belastungen mildern, übernimmt aber nur einen Teil der Kosten.
Eine Umwandlung in eine Vollversicherung ist nicht geplant. Die Reformkommission muss daher klären, wie Beiträge, Leistungen und Eigenanteile so austariert werden können, dass das System langfristig finanzierbar bleibt und Pflegebedürftige verlässlich versorgt werden.
Die Reformkommission startet in einer Situation, in der die Pflegeversicherung zwei Probleme gleichzeitig bewältigen muss: Die Zahl der Leistungsbezieher steigt, während die Zahl der Beitragszahler je Leistungsempfänger sinkt. Dadurch wächst der Finanzierungsdruck nicht nur wegen höherer Pflegekosten, sondern auch wegen der demografischen Entwicklung.
Die kurzfristig geplanten Mehreinnahmen sollen das System stabilisieren, lösen aber die strukturelle Frage der Verteilung nicht. Höhere Beiträge für Kinderlose, eine ausgeweitete Beitragsbemessungsgrenze und zusätzliche Abgaben auf bestimmte Mitversicherungen und Minijobs verteilen die Lasten unterschiedlich auf Beschäftigte, Familien und Arbeitgeber.
Eigenanteile bleiben zentrales Thema
Für Pflegebedürftige und Angehörige ist besonders die Entwicklung der Heimkosten relevant. Steigende Eigenanteile können dazu führen, dass Einkommen und Vermögen schneller aufgebraucht werden und die Sozialhilfe stärker einspringen muss. Eine Begrenzung könnte Betroffene entlasten, müsste aber durch zusätzliche Einnahmen, höhere Bundeszuschüsse oder eine veränderte Leistungsstruktur finanziert werden.
Die Kommission muss deshalb mehrere Ziele miteinander verbinden: eine dauerhaft tragfähige Finanzierung, verlässliche Versorgung und eine stärkere Unterstützung häuslicher sowie teilstationärer Pflege. Die geplante Vorlage bis Ende Januar und die angekündigte Umsetzung bis Juli 2027 setzen dafür einen engen politischen Zeitrahmen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Deutschlandfunk: „Reformpläne - Pflegekommission tagt erstmals - Staffler (CSU) hofft auf Vereinfachung des Systems“ (27.10.2026)
Der Beitrag berichtet, die 13-köpfige Kommission habe ihre Arbeit aufgenommen und solle bis Ende Januar Vorschläge vorlegen. Einen eigenen Schwerpunkt setze er auf Stafflers Wunsch nach einfacheren Strukturen und einer stärkeren Berücksichtigung von Pflege-Wohngemeinschaften.
Tagesschau: „Pflegekommission der Bundesregierung nimmt ihre Arbeit auf“ (27.10.2026)
Der Artikel ordne den Auftrag breiter ein und nenne neben der Finanzierung auch Prävention, häusliche Pflege und mögliche Begrenzungen der Eigenanteile. Anders als der Deutschlandfunk stelle er zudem die Zusammensetzung des Gremiums und Kritik fehlender Pflegepraxis stärker heraus.
Beide Beiträge bestätigten den Start der Kommission und den engen Zeitplan. Unterschiede lägen vor allem beim Schwerpunkt zwischen Vereinfachung und institutioneller Zusammensetzung; offen bleibe, wie die langfristige Finanzierung und die Eigenanteile konkret geregelt werden sollen.
