Pflegereform, Pflegeversicherung

Pflegereform: Kabinett berät Gesetzentwurf trotz SPD-Streit

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 10:33 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Das Bundeskabinett berät den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung trotz des offenen Streits in der Koalition. Die SPD verlangt Änderungen und lehnt ein reines Kürzungspaket ab.

Kabinett berät nach Streit nun doch über Pflegereform
Pflegeheim (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Das Bundeskabinett berät am Mittwoch trotz des jüngsten Streits in der schwarz-roten Koalition über die geplante Pflegereform. Auf der Tagesordnung steht der Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Kabinett befasst sich mit Gesetzentwurf

Das Bundespresseamt teilte nach Beginn der Sitzung in Berlin mit, dass sich das Kabinett unter anderem mit dem Vorhaben beschäftigen werde. Damit steht die Reform wie ursprünglich geplant auf der Tagesordnung.

Zuletzt war offen gewesen, ob die Beratung stattfinden würde. Hintergrund waren Einwände aus der SPD gegen die bisherigen Pläne.

SPD verlangt Änderungen

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hatte angekündigt, einem „reinen Kürzungspaket“ nicht zuzustimmen. Nach dem Streit muss die Koalition damit weiterhin klären, in welchem Umfang der Gesetzentwurf geändert wird.

Die Beratung im Kabinett markiert den nächsten formalen Schritt des Gesetzgebungsverfahrens. Sie nimmt den politischen Konflikt über die Ausgestaltung der Pflegeversicherung jedoch nicht vorweg.

Die Pflegereform steht für einen zentralen Zielkonflikt der sozialen Pflegeversicherung: Kurzfristig müssen die Kassen finanziell stabilisiert werden, zugleich steigen die Ausgaben durch den demografischen Wandel und die wachsende Zahl Pflegebedürftiger. Für das Jahr 2026 wird ein Defizit der Pflegeversicherung von 4,4 Milliarden Euro erwartet.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll zunächst die Finanzierung ordnen. Vorgesehen sind unter anderem strengere Kriterien für die Einstufung in Pflegegrade sowie Veränderungen bei Zuschüssen zu Heimkosten. Die SPD verlangt dagegen, dass strukturelle Fragen bereits im ersten Gesetz berücksichtigt werden. Dazu zählen ein Pflegekostendeckel für den Eigenanteil sowie eine stärkere Beteiligung der privaten Pflegeversicherung an der Finanzierung.

Streit über Reihenfolge und Belastungen

Damit geht es nicht nur um technische Änderungen im Versicherungsrecht, sondern um die Verteilung künftiger Kosten zwischen Beitragszahlern, Pflegebedürftigen, Angehörigen und dem Staat. Besonders für Menschen in stationärer Pflege können steigende Eigenanteile die Haushaltsplanung erschweren; Angehörige werden zudem häufig finanziell oder durch eigene Pflegeleistungen einbezogen.

Die Aufnahme des Entwurfs in die Kabinettstagesordnung bedeutet zunächst, dass das Vorhaben politisch weiterverfolgt wird. Entscheidend bleibt, welche Änderungen die Koalitionspartner am Entwurf vornehmen und ob die angekündigte Strukturreform zeitgleich verbindliche Vorgaben erhält. Für Versicherte und Familien hängen davon Beitragshöhe, Leistungszugang und die Begrenzung eigener Pflegekosten ab.

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