Pflegereform, Pflegeversicherung

Pflegereform: Bundestag berät Paket mit 6,25 Milliarden Euro

Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 02:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Pflegeversicherung soll 2027 mit Einsparungen und zusätzlichen Einnahmen stabilisiert werden. Vorgesehen sind zugleich neue Regeln für Beiträge, Pflegeleistungen und die Unterstützung pflegender Angehöriger.

Finanzierung und Leistungen ab 2027

  • Der Bundestag berät am 5. November erstmals das Gesetzespaket der schwarz-roten Koalition zur Pflegeversicherung.
  • Der Zuschlag für Kinderlose soll 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen.
  • Der Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro soll auch 2028 ausgesetzt bleiben.
Die Pflegereform soll allgemeine Beitragserhöhungen 2027 abwenden. (Symbolbild) - Bild: Marijan Murat/dpa

Bundestag berät Pflegesicherung mit Beitragseffekten

Der Bundestag befasst sich am 5. November erstmals mit den Gesetzesplänen der schwarz-roten Koalition zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will mit Ausgabebremsen und Mehreinnahmen allgemeine Beitragserhöhungen im neuen Jahr vermeiden.

Zeitdruck durch geplante Änderungen

Mehrere Regelungen sollen bereits zum 1. Januar 2027 gelten. Der Entwurf sieht für das kommende Jahr eine Finanzwirkung von 6,25 Milliarden Euro vor, während das erwartete rechnerische Defizit bei 7,6 Milliarden Euro liegt.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert Nachbesserungen und verlangt unter anderem einen Deckel für Eigenanteile. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel verwies darauf, dass zunächst geplante Kürzungen bei Renteneinzahlungen für pflegende Angehörige entfallen seien, das Armutsrisiko durch Pflege aber bestehen bleibe.

Beiträge für Kinderlose steigen

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt für Menschen mit einem Kind derzeit bei 3,6 Prozent des Bruttolohns. Für Kinderlose soll der Zuschlag zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen; ihr Beitragssatz würde damit 4,5 Prozent erreichen. Die Mehreinnahmen werden mit 3,3 Milliarden Euro veranschlagt.

Ab 2028 sollen Arbeitgeber auch für Minijobber Pflegebeiträge zahlen. Zudem soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 um 300 Euro im Monat steigen. Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern soll ab 2028 eingeschränkt werden, während sie unter anderem für Kinder, Eltern von Kindern unter zwölf Jahren und Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen erhalten bleiben soll.

Leistungen werden neu geordnet

Die Pflegeleistungen sollen ab 2029 jährlich an die Inflationsentwicklung angepasst werden. Dafür entfällt eine nach geltendem Recht für 2028 vorgesehene Anhebung. Bei den Pflegegraden sollen die Kriterien für neue Einstufungen enger gefasst werden; für bereits anerkannte Pflegegrade ist umfassender Bestandsschutz vorgesehen.

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 ist ein Sozialraumbudget für Alltagshilfen geplant. Es soll bis zu 175 Euro monatlich ab 25 Jahren und bis zu 300 Euro für Jüngere umfassen. Die bisherige Verhinderungspflege soll als eigenständige Leistung entfallen und in ein Budget für Ersatzbetreuung überführt werden.

Bundeszuschuss bleibt zunächst aus

Bei Pflegegrad 1 soll der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat wegfallen. Gleichzeitig ist eine professionelle Pflegebegleitung vorgesehen, um Verschlechterungen bei der häuslichen Pflege früher zu erkennen; für Menschen ab 60 Jahren sollen zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen ermöglicht werden.

Der jährliche Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro ist bereits für die Jahre 2024 bis 2027 ausgesetzt. Auch 2028 soll er nicht gezahlt werden. Für 2029 sind 500 Millionen Euro vorgesehen, ab 2030 soll wieder eine Milliarde Euro pro Jahr fließen.

Kommission soll umfassende Reform vorbereiten

Die akuten Finanzprobleme sollen mit dem Gesetzespaket zunächst begrenzt werden. Eine Expertenkommission soll anschließend Vorschläge für eine umfassende Reform der Pflegeversicherung vorlegen.

Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), warnte vor weiteren Belastungen für pflegende Angehörige. Sie kritisierte insbesondere, dass ein Wegfall der flexiblen Verhinderungspflege Familien treffen könne.

Die geplante Stabilisierung reagiert auf ein strukturelles Problem der sozialen Pflegeversicherung: Die Ausgaben steigen, während die Finanzierung stark von beitragspflichtigen Löhnen und begrenzten Bundesmitteln abhängt. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt die Pflegeversicherung grundsätzlich nur einen Teil der Kosten. Pflegebedürftige und ihre Familien tragen deshalb Eigenanteile, die bei stationärer Versorgung zusätzlich zu Unterkunfts- und Verpflegungskosten anfallen.

Das Gesetzespaket verbindet kurzfristige Einsparungen mit zusätzlichen Einnahmen. Dazu gehören der höhere Zuschlag für Kinderlose, eine angehobene Beitragsbemessungsgrenze und geplante Beiträge für Minijobs. Für viele Versicherte entsteht dadurch eine zusätzliche Belastung, während die jährliche Finanzwirkung von 6,25 Milliarden Euro laut Entwurf unter dem erwarteten Defizit von 7,6 Milliarden Euro bleibt.

Belastungen für die häusliche Pflege

Besonders folgenreich sind die geplanten Änderungen bei den Unterstützungsbudgets. Die Bündelung kann Leistungen übersichtlicher machen, zugleich aber die bisherige flexible Nutzung erschweren. Für pflegende Angehörige ist entscheidend, ob Ersatzbetreuung bei Krankheit, Urlaub oder kurzfristigem Ausfall tatsächlich ohne neue Hürden finanziert werden kann.

Die vorgesehenen jährlichen Leistungsanpassungen ab 2029 sollen den Wert der Pflegeleistungen langfristig stabilisieren und den Anstieg der Eigenanteile dämpfen. Kurzfristig entfällt jedoch die bereits für 2028 vorgesehene Anhebung. Die angekündigte Expertenkommission soll anschließend eine umfassendere Reform vorbereiten, in der auch die langfristige Aufgabenverteilung zwischen Beiträgen, Eigenanteilen und Bundeshaushalt geklärt werden muss.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Frankfurter Rundschau: „Pflege-Reform: VdK-Präsidentin warnt vor ‚weniger Flexibilität, mehr Verwirrung und im Zweifel höheren Kosten‘“ (03.11.2026)

Der Beitrag hebt die geplante Aufteilung in zweckgebundene Budgets hervor. VdK-Präsidentin Verena Bentele warne, dass Familien dadurch Leistungen trotz vorhandener Mittel schwerer flexibel einsetzen könnten. Damit setzt der Artikel einen anderen Schwerpunkt als die dpa-Meldung, die neben den Unterstützungsleistungen auch die Finanzierungsmaßnahmen und Beitragseffekte beschreibt.

Deutschlandfunk: „Bundestag - Lebenshilfe fordert für Menschen mit Behinderung Nachbesserungen bei der Pflegereform“ (03.11.2026)

Der Deutschlandfunk-Beitrag konzentriert sich auf Menschen mit Behinderung und die Verhinderungspflege. Die Lebenshilfe fordere, diese Unterstützung ohne Abstriche zu erhalten, weil sie für pflegende Angehörige eine zentrale Entlastung darstelle. Beide Beiträge betonen Risiken für die häusliche Pflege, während die konkrete Ausgestaltung im parlamentarischen Verfahren offen bleibt.

Übereinstimmend stehen die Folgen für Angehörige und die Nutzung von Unterstützungsleistungen im Mittelpunkt. Unterschiede gibt es beim Fokus: Der eine Beitrag kritisiert starre Budgets allgemein, der andere die Verhinderungspflege für Familien mit Menschen mit Behinderung.

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