Pflegereform 2027, Beitragszuschlag Kinderlose

Pflegereform beschlossen: Kinderlose zahlen ab 2027 höheren Beitrag

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 12:50 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Bundeskabinett hat eine Reform der Pflegeversicherung beschlossen. Kinderlose sollen ab 2027 einen deutlich höheren Zuschlag zahlen, während weitere Finanzierungsschritte vor allem Gutverdiener und künftig teilweise mitversicherte Ehepartner betreffen.

Das Kabinett beschloss die umstrittene Pflegereform. (Symbolbild) - Bild: Elisa Schu/dpa
Das Kabinett beschloss die umstrittene Pflegereform. (Symbolbild) - Bild: Elisa Schu/dpa

Das Bundeskabinett hat eine Reform der Pflegeversicherung beschlossen, nach der der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozent steigt.

Kinderlose zahlen mehr

Der Zuschlag wird allein von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern getragen. Der reguläre Beitragssatz liegt nach der Erhöhung im vergangenen Jahr bei 3,6 Prozent, für Kinderlose damit künftig bei 4,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.

Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) begründete den Gesetzentwurf mit dem hohen finanziellen Druck auf das System. Heute gebe es sechs Millionen Pflegebedürftige, vor 20 Jahren seien es zwei Millionen gewesen.

Höhere Beitragsbemessungsgrenze

Zusätzlich soll die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung um 300 Euro im Monat steigen. Damit würden Beschäftigte mit höheren Einkommen künftig auf einen größeren Teil ihres Verdienstes Beiträge zahlen.

Ab 2028 ist außerdem ein Zuschlag von 0,52 Prozent für die bislang beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern vorgesehen. Ausnahmen soll es unter anderem für Eltern von Kindern mit Behinderungen und für pflegende Angehörige geben.

Pflegende Angehörige und Leistungsanpassung

Anders als ursprünglich geplant soll die Pflegeversicherung die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige weiterhin vollständig übernehmen. Ab 2029 sollen die Leistungsbeträge jährlich entsprechend der Inflation angehoben werden.

Vorgesehen sind zudem eine konsequentere Prüfung möglicher Rehabilitationsmaßnahmen bei der Pflegebegutachtung sowie ein Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchung „Check-up 60+“ für Versicherte ab dem 60. Lebensjahr. Eine Strukturkommission soll ab Oktober grundlegende Reformen erarbeiten.

Kompromiss nach Streit in der Koalition

Union und SPD hatten bis kurz vor der Kabinettssitzung über den Gesetzentwurf verhandelt. Die SPD hatte ein reines Kürzungspaket abgelehnt und mit einer Blockade gedroht.

Linnemann sagte, die Reform enthalte neben Maßnahmen auf der Einnahmenseite auch strukturelle Veränderungen. Deshalb wolle er nicht allein von einem Spargesetz sprechen.

Finanzdruck der Pflegekassen

Die beschlossene Reform reagiert auf eine strukturelle Schieflage der sozialen Pflegeversicherung. Die Zahl der Pflegebedürftigen ist auf mehr als sechs Millionen gestiegen; zugleich reichen die bisherigen Einnahmen und Leistungsregeln nach Angaben des Spitzenverbands der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung absehbar nicht aus. Für 2026 wird ein Defizit von 4,4 Milliarden Euro erwartet, für 2027 eine Finanzlücke von bis zu zehn Milliarden Euro.

Mehr Belastungen, begrenzte Entlastungen

Der höhere Zuschlag für Kinderlose und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze verschieben die Finanzierung zunächst auf bestimmte Versicherte mit höherem Einkommen. Die geplante Beteiligung bislang beitragsfrei mitversicherter Ehegatten ab 2028 erweitert diesen Ansatz. Gleichzeitig soll die vollständige Übernahme der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige erhalten bleiben; das schützt eine zentrale soziale Leistung, löst aber nicht das Grundproblem steigender Pflegekosten.

Bedeutung für Pflegebedürftige und Familien

Für Beschäftigte ohne Kinder steigt der Arbeitnehmeranteil ab 2027 um 0,3 Prozentpunkte. Wer über der neuen Beitragsbemessungsgrenze verdient, dürfte ebenfalls stärker belastet werden. Pflegebedürftige und Angehörige erhalten durch die geplante jährliche Leistungsanpassung ab 2029 einen gewissen Inflationsausgleich. Offen bleibt, ob die Strukturkommission die Finanzierung dauerhaft stabilisieren und zugleich die Eigenanteile in Pflegeheimen begrenzen kann. Genau an dieser Frage hatte sich der Koalitionsstreit entzündet.

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