Organspende, Widerspruchslösung

Organspende: Berlins Ärztekammer-Präsident kritisiert Kurs

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 20:03 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Peter Bobbert fordert vor der Bundestagsdebatte eine grundsätzliche Auseinandersetzung aller Menschen mit der Organspende. Am Donnerstag beginnt die Beratung über einen Gesetzentwurf, der die bisherige Entscheidungslösung umkehren würde.

Berlins Ärztekammer-Präsident kritisiert Organspende-Kurs
Organspendeausweis (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Berlins Ärztekammer-Präsident Peter Bobbert kritisiert Deutschlands bisherigen Kurs bei der Organspende scharf. Vor der erneuten Debatte über die Widerspruchslösung im Bundestag an diesem Donnerstag bezeichnete er Deutschland als Organ-Importland und als „Armutszeugnis“ für das bevölkerungsreichste Land Europas.

Ärztechef fordert persönliche Entscheidung

Organspende könne nur als solidarische Gemeinschaftsleistung funktionieren, sagte Bobbert der „Bild“. Dafür müsse jeder Mensch für sich eine Entscheidung zur Organspende treffen.

Bobbert mahnte, jeder in Deutschland müsse sich wenigstens einmal im Leben mit dem Thema befassen. Alles andere sei inakzeptabel. Zugleich verwies er darauf, dass es wahrscheinlicher sei, selbst eine Organspende zu benötigen, als selbst zum Spender zu werden.

Bundestag berät über Kurswechsel

Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung. Eine Organentnahme ist nur möglich, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat oder Angehörige nach dem mutmaßlichen Willen entscheiden.

Bei der Widerspruchslösung wäre die rechtliche Ausgangslage umgekehrt: Volljährige Menschen würden grundsätzlich als mögliche Spender gelten, sofern sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben. Der Bundestag berät über diesen grundlegenden Kurswechsel am Donnerstag zunächst in erster Lesung.

Deutschland steht bei Organspenden seit Jahren vor einem strukturellen Missverhältnis: Einer großen Zahl wartender Patientinnen und Patienten steht eine deutlich kleinere Zahl tatsächlicher Spender gegenüber. Aktuell warten mehr als 8.000 Menschen auf ein Spenderorgan, während es im vergangenen Jahr knapp 1.000 Organspender gab.

Die politische Debatte zielt deshalb auf die Frage, wie eine persönliche Entscheidung verlässlich dokumentiert werden kann. Die Widerspruchslösung würde die rechtliche Ausgangslage umkehren: Volljährige Menschen würden grundsätzlich als mögliche Spender gelten, solange sie nicht widersprochen haben. Vorgesehen ist dabei, den erklärten Willen über das Organspenderegister auffindbar zu machen und Angehörige weiterhin einzubeziehen.

Streit um Selbstbestimmung und Wirkung

Befürworter verbinden den Modellwechsel mit der Erwartung, dass sich mehr Menschen mit der Organspende befassen und ihre Entscheidung festhalten. Gegner sehen dagegen das Recht berührt, gerade keine Entscheidung treffen zu müssen, und warnen vor Vertrauensverlust im Gesundheitswesen. Zudem ist die Widerspruchslösung allein kein Ersatz für bessere Abläufe in Krankenhäusern, verständliche Aufklärung und leicht zugängliche Registrierungsmöglichkeiten.

Die erste Lesung am Donnerstag eröffnet zunächst die parlamentarische Auseinandersetzung; eine sofortige Änderung der geltenden Regeln folgt daraus nicht. Für Bürgerinnen und Bürger bleibt entscheidend, den eigenen Willen eindeutig festzuhalten und Angehörige darüber zu informieren.

Deutschlandfunk: „Organspende: Streit um Widerspruchslösung“ (22.09.2026)

Der Beitrag bestätigt die bevorstehende Bundestagsberatung und ordnet sie in den anhaltenden Mangel an Spenderorganen ein. Er stellt dem Gesetzentwurf den Widerstand von 58 Abgeordneten gegenüber und beleuchtet zusätzlich Alternativen wie bessere Aufklärung, einfachere Registrierung und Verbesserungen in den Kliniken.

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