Patricia Schlesinger, RBB-Skandal

Patricia Schlesinger: Landgericht Berlin lässt Anklage im RBB-Skandal zu

Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 10:20 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Landgericht Berlin hat die Anklage gegen die frühere RBB-Intendantin Patricia Schlesinger zugelassen. Sie soll sich unter anderem wegen Untreue im Zusammenhang mit dem RBB-Skandal verantworten und weist die Vorwürfe zurück.

Das Landgericht Berlin hat die Anklage gegen die frühere RBB-Intendantin Patricia Schlesinger im Zusammenhang mit dem RBB-Skandal zugelassen.

Vorwurf der Untreue

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft Schlesinger unter anderem Untreue vor. Damit kommt der Fall vor Gericht.

Schlesinger weist die Vorwürfe zurück. Über die strafrechtliche Verantwortung der früheren Senderchefin entscheidet das Landgericht in der Hauptverhandlung.

Aufarbeitung des RBB-Skandals

Der Vorgang steht im Zusammenhang mit dem Skandal um die frühere Führung des Rundfunk Berlin-Brandenburg. Im Zentrum stehen damit auch Fragen zur Verwendung von Mitteln des öffentlich-rechtlichen Senders und zur Kontrolle seiner Leitung.

Ein Verfahren mit Signalwirkung

Mit der Zulassung der Anklage beginnt für Patricia Schlesinger die gerichtliche Aufarbeitung eines Skandals, der den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und seine Kontrollstrukturen schwer belastet hat. Im Mittelpunkt steht der Vorwurf der Untreue. Schlesinger weist die Vorwürfe zurück; über ihre strafrechtliche Verantwortung entscheidet allein das Gericht.

Der Fall hatte zuvor eine breite Debatte über die Verwendung von Rundfunkbeiträgen, die Vergütung von Führungskräften und die Kontrolle öffentlich-rechtlicher Sender ausgelöst. Gerade weil der RBB aus Beitragsmitteln finanziert wird, betrifft das Verfahren nicht nur die damalige Senderleitung, sondern auch das Vertrauen des Publikums in Transparenz und Aufsicht.

Was nun auf das Gericht zukommt

Im Strafprozess müssen Anklage und Verteidigung die jeweiligen Vorwürfe und Einwände anhand von Dokumenten, Zeugenaussagen und weiteren Beweismitteln darlegen. Die Zulassung der Anklage bedeutet, dass das Landgericht die Voraussetzungen für eine Hauptverhandlung bejaht hat; sie ist keine Vorentscheidung über Schuld oder Unschuld.

Für den RBB kann das Verfahren erneut Fragen nach internen Zuständigkeiten, Kontrollmechanismen und möglichen Konsequenzen aufwerfen. Für Beitragszahler ist entscheidend, ob die gerichtliche Aufarbeitung nachvollziehbar klärt, welche Entscheidungen getroffen wurden und ob daraus dauerhafte Reformen für Aufsicht und Compliance entstehen.

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