offene Haftbefehle, Ersatzfreiheitsstrafen

Offene Haftbefehle: 148.311 Menschen in Deutschland gesucht

Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 13:09 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
In Deutschland waren zum 1. Juli 148.311 Menschen per Haftbefehl gesucht. Die Bundesregierung verweist auf strukturelle Gründe für den hohen Anteil ausländischer oder unbekannter Staatsangehörigkeiten und auf zahlreiche Fälle wegen nicht bezahlter Geldstrafen.
  • Im vergangenen Jahr wurden laut Bundesregierung mehr Ausschreibungen zu offenen Haftbefehlen erledigt als neu ausgeschrieben. (Symbolbild) - Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
  • Die Sammelabschiebungen nach Afghanistan konzentrierten sich zuletzt vor allem auf Straftäter. (Archivbild) - Bild: Sebastian Willnow/dpa
Im vergangenen Jahr wurden laut Bundesregierung mehr Ausschreibungen zu offenen Haftbefehlen erledigt als neu ausgeschrieben. (Symbolbild) - Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa Die Sammelabschiebungen nach Afghanistan konzentrierten sich zuletzt vor allem auf Straftäter. (Archivbild) - Bild: Sebastian Willnow/dpa

Zum 1. Juli lag in Deutschland gegen 148.311 Menschen ein offener Haftbefehl vor, wie die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des AfD-Abgeordneten Sebastian Münzenmaier mitteilte.

Mehr erledigte als neue Ausschreibungen

Im vergangenen Jahr wurden den Angaben zufolge 129.897 Ausschreibungen zu offenen Haftbefehlen erledigt. Dem standen 128.650 neue Ausschreibungen im zentralen polizeilichen Informationssystem gegenüber.

Die meisten Gesuchten waren Deutsche sowie Staatsangehörige aus Rumänien und Polen. Zum Vergleich: Zum 1. April 2025 bestanden Ausschreibungen zu 148.515 Menschen.

Großer Anteil ausländischer oder unbekannter Staatsangehörigkeit

Von den insgesamt Gesuchten besaßen 11,2 Prozent ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft. Weitere 1,5 Prozent waren deutsche Doppelstaatler. 87,9 Prozent hatten ausschließlich eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten oder ihre Staatsangehörigkeit war unbekannt.

Bei den neu erfassten offenen Haftbefehlen lag der Anteil deutscher Staatsangehöriger 2025 dagegen bei 38,7 Prozent.

Erreichbarkeit beeinflusst die Zahlen

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, bezeichnete den hohen Anteil ausländischer Staatsangehöriger als ernstzunehmenden Befund. Er wies zugleich darauf hin, dass die Statistik nicht den Ausländeranteil an der Kriminalität abbilde.

Deutsche seien häufig leichter auffindbar, weil sie bekannte Anknüpfungspunkte im Inland hätten, erklärte der frühere Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. Ausländische Gesuchte könnten sich dagegen im Ausland aufhalten, Deutschland verlassen haben oder bereits abgeschoben worden sein.

Haftbefehl kann nach Abschiebung bestehen bleiben

Wird ein Straftäter vor der vollständigen Verbüßung seiner Strafe abgeschoben, kann ein Vollstreckungshaftbefehl bestehen bleiben. Er soll ermöglichen, die noch offene Strafe zu vollstrecken, falls die Person nach Deutschland zurückkehrt.

Nach Fiedlers Angaben entfällt ein erheblicher Teil der offenen Haftbefehle auf Ersatzfreiheitsstrafen wegen nicht bezahlter Geldstrafen. In Nordrhein-Westfalen sei zuletzt mehr als jeder zweite offene Haftbefehl ein solcher Fall gewesen.

Eine große Zahl mit mehreren Ursachen

Die Zahl von 148.311 Menschen mit offenem Haftbefehl beschreibt zunächst Ausschreibungen im polizeilichen Informationssystem. Sie ist nicht gleichbedeutend mit 148.311 besonders gefährlichen oder flüchtigen Schwerkriminellen. In der Statistik können sich unterschiedliche Haftbefehle befinden – etwa zur Untersuchungshaft, zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder zur Fahndung nach einer nicht angetretenen Strafe.

Besonders wichtig ist die Rolle der Ersatzfreiheitsstrafe. Wer eine rechtskräftig verhängte Geldstrafe nicht bezahlt, kann nach den gesetzlichen Voraussetzungen eine Freiheitsstrafe ersatzweise verbüßen. Dadurch können auch Fälle in die Statistik gelangen, in denen der ursprüngliche Anlass eine weniger schwerwiegende Straftat und nicht eine Gefahr für die Allgemeinheit war.

Staatsangehörigkeit erklärt die Statistik nur teilweise

Der hohe Anteil ausländischer oder unbekannter Staatsangehörigkeiten lässt sich zudem mit der Erreichbarkeit der Gesuchten erklären. Wer Deutschland verlassen hat, im Ausland lebt oder bereits abgeschoben wurde, bleibt für die deutsche Strafvollstreckung unter Umständen länger ausgeschrieben. Bei deutschen Staatsangehörigen bestehen dagegen häufiger bekannte Wohn- und Kontaktadressen im Inland.

Für die Sicherheitslage ist deshalb entscheidend, welche Delikte und Haftbefehlsarten hinter den Zahlen stehen. Die Behörden müssen gefährliche Gewalt- und Wiederholungstäter priorisiert verfolgen; zugleich kann eine bessere Abstimmung zwischen Polizei, Justiz und Ausländerbehörden die Zahl langfristig senken. Die Bilanz von 129.897 erledigten gegenüber 128.650 neu erfassten Ausschreibungen im Jahr 2025 zeigt, dass das System viele Fälle bearbeitet, der Bestand aber nur langsam zurückgeht.

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