NRW-Vizeministerpräsidentin Neubaur fordert Bund-Länder-Runde zu möglichem AfD-Verbot
Veröffentlicht am: 01.09.2026 um 11:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSNordrhein-Westfalens stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur drängt auf die zügige Einsetzung einer Bund-Länder-Runde zum möglichen Verbot der AfD. Die Grünen-Politikerin fordert, dass vorhandene Erkenntnisse von Bund und Ländern gebündelt und systematisch ausgewertet werden.
Neubaur warnt vor Gefahr für offene Gesellschaft
„Beim Umgang mit der AfD darf es jetzt keinen politischen Stillstand geben“, sagte Neubaur der Frankfurter Rundschau. Die AfD sei aus ihrer Sicht nicht nur eine Partei mit völkischen und demokratiefeindlichen Positionen. Ihre Nähe zu imperialistischen und autoritär-aggressiven Regimen wie in Russland, Angriffe auf Presse- und Wissenschaftsfreiheit sowie eine Verachtung des Rechtsstaats machten sie zu einer ernsthaften Gefahr für die offene Gesellschaft und die innere wie äußere Sicherheit Deutschlands, so Neubaur.
Forderung nach Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Nach Einschätzung der NRW-Vizeministerpräsidentin liegen die notwendigen Erkenntnisse bei Bund und Ländern bereits vor. Diese müssten jedoch endlich zusammengeführt und ausgewertet werden. Als verantwortlich für diesen Prozess sieht sie den Bundesinnenminister, der ihrer Ansicht nach eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzen solle.
Gemeinsam mit dem Justizministerium solle die Arbeitsgruppe prüfen, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD gegeben seien. Neubaur fordert, die Bundesregierung dürfe diese Frage nicht länger hinauszögern und betont: Der Ball liege nun beim Innenminister, der die Initiative ergreifen müsse.
Debatte vor Landtagswahl neu entfacht
Die Diskussion über ein mögliches AfD-Verbot war kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erneut hochgekocht. Verteidigungsminister Boris Pistorius und Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir hatten mit einem gemeinsamen Gastbeitrag die Debatte über ein Verbotsverfahren neu angestoßen.
Neubaur knüpft mit ihrem Vorstoß an diese Debatte an und fordert, dass die politische und rechtliche Bewertung nun in einem koordinierten Bund-Länder-Prozess vorangetrieben wird.
Die Forderung von Mona Neubaur nach einer Bund-Länder-Runde für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren reiht sich in eine seit Monaten intensiv geführte Debatte über den Umgang mit der Partei ein. Hintergrund sind wiederkehrende Berichte über extremistische Positionen, Kontakte in autoritäre Staaten sowie Einstufungen durch Verfassungsschutzbehörden in mehreren Bundesländern. Neubaur greift diese Sorgen auf und betont die vermeintlichen Gefahren für Rechtsstaat, Wissenschaftsfreiheit und innere Sicherheit.
Rechtlicher Rahmen und politische Dimension
Ein Parteiverbot ist in Deutschland verfassungsrechtlich an besonders hohe Hürden geknüpft. Nach Artikel 21 des Grundgesetzes entscheidet das Bundesverfassungsgericht über ein Verbot, wenn eine Partei darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Frühere Verfahren, etwa gegen die NPD, zeigen, dass die Beweisanforderungen enorm sind und der Staat sein Vorgehen sehr sorgfältig begründen muss. Neubaur fordert vor diesem Hintergrund keine unmittelbare Klage, sondern zunächst eine strukturierte gemeinsame Bewertung der vorhandenen Erkenntnisse durch Bund und Länder.
Bedeutung für Bund-Länder-Beziehungen und Wahlkampf
Die von ihr verlangte Bund-Länder-Arbeitsgruppe würde die föderale Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit stärken und könnte klären, ob die bisherigen Beobachtungen der Sicherheitsbehörden für ein Verbotsverfahren ausreichen. Zugleich fällt die Wortmeldung in eine Phase zugespitzter innenpolitischer Auseinandersetzungen, in der Äußerungen zur AfD häufig auch wahlkampfstrategische Bedeutung haben. Der Hinweis auf den „Ball“ bei Innenminister Dobrindt zielt erkennbar darauf, die Bundesregierung öffentlich unter Handlungsdruck zu setzen, ohne die verfassungsrechtliche Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts infrage zu stellen.
Ausblick
Ob es tatsächlich zu einer Bund-Länder-Runde und in der Folge zu einem Verbotsantrag kommt, hängt von der politischen Mehrheitslage und der Einschätzung der Sicherheitsbehörden ab. Sicher ist, dass die Diskussion um einen möglichen Kurswechsel beim Umgang mit der AfD die Auseinandersetzung über Demokratie, Sicherheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter prägen wird.
