Notfallversorgung, 116117

Notfallreform: Bundestag beschließt neue Patientensteuerung

Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 15:42 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Reform soll die bislang getrennten Wege von ärztlichem Bereitschaftsdienst, Rettungsleitstellen und Klinik-Notaufnahmen enger verbinden. Für Patientinnen und Patienten bleibt die 112 bei Lebensgefahr zuständig, während die 116117 künftig stärker als zentrale Akutleitstelle arbeitet.

Rettungsdienst erhält neue Grundlage

  • Bundestag und Grüne beschlossen die Reform; AfD und Linke enthielten sich.
  • Die Rettungsnotfallversorgung soll als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung gelten.
  • Die Rettungsdienstausgaben stiegen von 4,4 Milliarden Euro 2013 auf 8,1 Milliarden Euro 2025.
  • Rettungsdienste und Notaufnahmen sind oft überlastet, nun soll eine Reform helfen. (Symbolfoto) - Bild: Jens Büttner/dpa
  • Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) dankte auch seinen Vorgängern für die Vorarbeiten zur Notfallreform. - Bild: Kay Nietfeld/dpa
  • Höhere Beiträge dürfte es in der Krankenversicherung 2027 voraussichtlich nicht auf breiter Front geben. (Symbolfoto) - Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Rettungsdienste und Notaufnahmen sind oft überlastet, nun soll eine Reform helfen. (Symbolfoto) - Bild: Jens Büttner/dpa Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) dankte auch seinen Vorgängern für die Vorarbeiten zur Notfallreform. - Bild: Kay Nietfeld/dpa Höhere Beiträge dürfte es in der Krankenversicherung 2027 voraussichtlich nicht auf breiter Front geben. (Symbolfoto) - Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Bundestag beschließt Reform der Notfallversorgung

Der Bundestag in Berlin hat eine umfassende Reform der Notfallversorgung beschlossen. Patientinnen und Patienten sollen künftig nach einer fachlichen Ersteinschätzung gezielter in Praxen, Notdienstpraxen oder Klinik-Notaufnahmen geleitet werden.

116117 und 112 sollen zusammenarbeiten

Hilfesuchende können weiterhin die ärztliche Bereitschaftsnummer 116117 oder bei akuter Lebensgefahr die Notrufnummer 112 wählen. Die Abläufe hinter beiden Nummern sollen jedoch stärker verzahnt werden, damit Hilfeersuchen einheitlich bewertet und an die passende Versorgungsebene weitergeleitet werden.

Unter der 116117 soll rund um die Uhr eine telefonische oder videounterstützte Versorgung für Akutfälle bereitstehen. Wenn nötig, sollen auch aufsuchende Angebote vermittelt werden; die Ersteinschätzung soll außerdem direkt vor Ort möglich sein.

Notfallzentren bündeln die Versorgung

Ein Kernstück sind Integrierte Notfallzentren an Kliniken. Dort sollen eine Notaufnahme, eine Notdienstpraxis und eine zentrale Ersteinschätzungsstelle zusammenarbeiten.

Je nach Dringlichkeit werden Patientinnen und Patienten in eine Arztpraxis, eine Notdienstpraxis oder die Klinik-Notaufnahme vermittelt. Bei schweren Fällen kann auch ein Rettungsdienst hinzugezogen werden. So sollen Notaufnahmen und Rettungsdienste von vermeidbaren Fällen entlastet werden.

Digitale Leitsysteme sollen Daten weitergeben

Die Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen und die Rettungsleitstellen sollen sich zu digitalen Gesundheitsleitsystemen weiterentwickeln. Bereits erhobene Informationen sollen auf Grundlage abgestimmter Abfragen und verbindlicher Zuständigkeiten weitergeleitet werden.

Das System soll Hilfesuchende bei Bedarf auch an palliative oder sozialpsychiatrische Dienste verweisen. Die Reform soll damit medizinische Hilfe besser steuern und zugleich die Ressourcen der Notfallversorgung schonen.

Rettungsdienst wird als Behandlung anerkannt

Die Notfallrettung soll künftig als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung gelten. Notfallmanagement, Versorgung am Einsatzort und Transport werden damit als Teile der Behandlung anerkannt, nicht nur der Transport ins Krankenhaus.

Nach Angaben der Regierung gibt es derzeit zu viele und teure Fehlfahrten. Die Ausgaben für den Rettungsdienst stiegen laut Ersatzkassenverband von 4,4 Milliarden Euro 2013 auf 8,1 Milliarden Euro 2025.

Verbände sehen Fortschritte und offene Probleme

Die Kassen begrüßen die Reform und eine zusätzliche Regelung, nach der Praxen ab dem kommenden Jahr mehr Termine an die Terminservicestellen 116117 melden sollen. Im Bundestag stimmten neben der Koalition auch die Grünen für das Gesetz; AfD und Linke enthielten sich.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnt vor begrenzten personellen Ressourcen in Kliniken und Praxen. Besonders Hochbetagte und Menschen mit Sprachbarrieren könnten Schwierigkeiten haben. Offen bleibe zudem, wie niedergelassene Praxen erreichbar sind und kurzfristige Termine vergeben werden.

Die Reform reagiert auf eine doppelte Belastung: Viele Notaufnahmen behandeln jährlich Millionen Menschen, während zugleich Rettungsdienste und Kliniken mit knappen personellen und räumlichen Ressourcen arbeiten. Ein zentrales Ziel ist deshalb, medizinische Dringlichkeit früher zu erkennen und Patientinnen und Patienten nicht automatisch in die stationäre Notaufnahme zu lenken.

Steuerung und Erreichbarkeit

Die engere Verbindung von 116117 und 112 soll Zuständigkeiten verständlicher machen. Telefonische, videounterstützte oder aufsuchende Angebote können vor allem bei weniger schweren Beschwerden eine Alternative zum Klinikbesuch sein. Die geplanten Integrierten Notfallzentren sollen diese Steuerung vor Ort fortsetzen und ambulante sowie stationäre Versorgung an einem Standort verbinden.

Für Betroffene bleibt entscheidend, die richtige Nummer zu wählen: Bei lebensbedrohlichen Situationen ist weiterhin die 112 vorgesehen, während die 116117 bei akuten, aber nicht zwingend lebensbedrohlichen Beschwerden hilft. Die Reform verändert damit weniger die Existenz der bisherigen Anlaufstellen als ihre Zusammenarbeit und die Ersteinschätzung.

Personal und Finanzierung

Ob die Entlastung gelingt, hängt jedoch davon ab, ob Notdienstpraxen, Kliniken und Rettungsdienste ausreichend besetzt sind. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz verweist in der dpa-Meldung besonders auf Schwierigkeiten für Hochbetagte und Menschen mit Sprachbarrieren sowie auf die weiterhin offene Erreichbarkeit niedergelassener Praxen.

Auch finanziell soll der Rettungsdienst neu eingeordnet werden. Die Ausgaben stiegen laut dpa von 4,4 Milliarden Euro im Jahr 2013 auf 8,1 Milliarden Euro 2025. Für Patientinnen und Patienten wird daher nicht nur die neue Wegweisung, sondern auch die praktische Umsetzung in ihrer Region entscheidend sein.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

BR24: „Reform der Notfallversorgung beschlossen – was soll sich ändern?“ (15.10.2026)

Der BR24-Beitrag ordne die Reform als Vorhaben zur Entlastung von Notaufnahmen und Rettungsdiensten ein und beschreibe die geplanten Akutleitstellen sowie Integrierten Notfallzentren. Zusätzlich betone er mögliche Einsparungen und Kritik an den Folgen für Rettungsdienststrukturen im ländlichen Raum.

ZDFheute: „Reform der Notfallversorgung beschlossen: Was sich ändern soll“ (15.10.2026)

ZDFheute stelle die bessere Patientensteuerung und die digitale Vernetzung von 116117 und 112 in den Mittelpunkt. Anders als der BR24-Beitrag akzentuiere der Artikel zusätzlich Personal- und Finanzierungsprobleme und verweise auf offene Fragen bei der Ausstattung der Zentren.

Beide Beiträge beschrieben die Reform als Versuch, Notaufnahmen und Rettungsdienste gezielter zu entlasten. Unterschiede gebe es vor allem beim Schwerpunkt: Während BR24 stärker auf Kosten und regionale Rettungsdienststrukturen eingehe, rücke ZDFheute Personal, Finanzierung und Umsetzung in den Vordergrund.

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