Sachsen-Anhalt, Sachsen

Neonazi Liebich legt Beschwerde gegen Auslieferung ein

08.06.2026 - 13:18:03 | dpa.de

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich wehrt sich gegen ihre Auslieferung von Tschechien nach Deutschland. Nun ist das Oberlandesgericht in Prag am Zug.

  • Liebich beim Gerichtsprozess in Tschechien. (Archivbild)  - Bild: Hendrik Schmidt/dpa
    Liebich beim Gerichtsprozess in Tschechien. (Archivbild) - Bild: Hendrik Schmidt/dpa
  • Über die Beschwerden Liebichs muss das Oberlandesgericht in Prag entscheiden. (Archivbild)  - Bild: Hendrik Schmidt/dpa
    Über die Beschwerden Liebichs muss das Oberlandesgericht in Prag entscheiden. (Archivbild) - Bild: Hendrik Schmidt/dpa
  • Das Landgericht Pilsen hatte entschieden, dass Liebich ausgeliefert wird. (Archivbild)  - Bild: Hendrik Schmidt/dpa
    Das Landgericht Pilsen hatte entschieden, dass Liebich ausgeliefert wird. (Archivbild) - Bild: Hendrik Schmidt/dpa
  • Im Fall ihrer Auslieferung soll Liebich in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht werden. - Bild: Hendrik Schmidt/dpa
    Im Fall ihrer Auslieferung soll Liebich in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht werden. - Bild: Hendrik Schmidt/dpa
Liebich beim Gerichtsprozess in Tschechien. (Archivbild)  - Bild: Hendrik Schmidt/dpa Über die Beschwerden Liebichs muss das Oberlandesgericht in Prag entscheiden. (Archivbild)  - Bild: Hendrik Schmidt/dpa Das Landgericht Pilsen hatte entschieden, dass Liebich ausgeliefert wird. (Archivbild)  - Bild: Hendrik Schmidt/dpa Im Fall ihrer Auslieferung soll Liebich in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht werden. - Bild: Hendrik Schmidt/dpa

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich hat Beschwerde gegen ihre Auslieferung von Tschechien nach Deutschland eingereicht. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts in Pilsen (Plzen) der Deutschen Presse-Agentur. Zudem habe Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt, die mit dem Fall befasst war. Über beide Beschwerden müsse das Oberlandesgericht in Prag entscheiden, dem nun die Akten zugestellt würden.

Das Landgericht im tschechischen Pilsen (Plzen) hatte vor einer Woche entschieden, dass Liebich nach Deutschland ausgeliefert werden solle. Liebich gab im Laufe der Verhandlung an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie unter anderem Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Ein erster Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin wurde vor Ort abgelehnt. 

Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April dieses Jahres im tschechischen Krasna bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen worden.  Derzeit sitzt die 55-Jährige in sogenannter Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Die Bedingungen dort gelten als hart. Untergebracht sind dort mehr als 1.200 Häftlinge - darunter auch Schwerverbrecher. Es ist überwiegend ein Männergefängnis, es gibt aber vereinzelt Insassinnen. In Tschechien ist die Überbelegung der Haftanstalten ein großes Problem.

Schnelle Auslieferung möglich

Seit der Festnahme läuft eine Frist von 60 Tagen für eine Entscheidung. Diese dürfte nach Angaben des Gerichtssprechers um weitere 30 Tage verlängert werden. Sollten die Beschwerden abgelehnt werden, kann es schnell gehen. Sobald die Entscheidung über die Auslieferung rechtskräftig ist, soll Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden. Es ist anzunehmen, dass nach Eintreten der Rechtskraft nur wenige Tage vergehen, bis Liebich ausgeliefert wird.

Die Rechtsextremistin wurde in Deutschland im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.

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