Bundesumweltministerin, Hochwasserschutzgesetz

Bundesumweltministerin legt Hochwasserschutzgesetz vor

25.09.2024 - 07:02:14 | dts-nachrichtenagentur.de

Nach langen Abstimmungen zwischen Bund und Ländern hat das Bundesumweltministerium in den letzten Monaten an einem neuen Hochwasserschutzgesetz gearbeitet.

Hochwasser (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Hochwasser (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Jetzt steht der Gesetzentwurf - zumindest vonseiten des Bundesumweltministeriums, berichtet das ARD-Hauptstadtstudio. Ministerin Steffi Lemke (Grüne) gibt ihn jetzt in die Ressortabstimmung. "Wir wissen, dass Starkregen zunimmt, dass sich die Hochwasserereignisse verändert haben, dass viel Hab und Gut vernichtet wurde, Leib und Seele bedroht sind, wenn wir nach Tschechien schauen", sagte Lemke dem ARD-Hauptstadtstudio.

Deshalb brauche es besseren, moderneren Hochwasserschutz, der sich an die veränderten Klimabedingungen anpasst. Ein zentraler Punkt: Mit dem Gesetz will Lemke das Bauen von Hochwasserschutzmaßnahmen beschleunigen: "Sei das eine Deichrückverlegung, sei das ein Überflutungspolder. Hier brauchen wir Beschleunigung zum Beispiel, indem die Vergabe solcher Aufträge leichter und schneller gemacht wird". Außerdem will Lemke die Infrastruktur sicherer machen. Unter anderem bei neuen Brücken soll es klarere Regeln geben. Sie sollen zum Beispiel mehr Abstand zur Wasseroberfläche haben als bisher und beim Bau sollen für Hochwasser angepasste Materialien verwendet werden. Kommunen sollen in Zukunft vor Ort Konzepte erarbeiten, was im Fall von Starkregen getan werden muss und wie die Orte besser vorsorgen können. Mit dem neuen Hochwasserschutzgesetz will Lemke den Städten und Gemeinden außerdem die Möglichkeit geben, "in Überschwemmungsgebieten nochmal speziell Gefahrengebiete auszuweisen, in denen dann wirklich ein Bauverbot auch in der Realität komplett umgesetzt wird, damit hier nicht weitere Schäden entstehen." Gemeint ist dabei der Bau von neuen Gebäuden, schon bestehende sind davon nicht betroffen. Auch jetzt darf in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten nur in Ausnahmefällen neu gebaut werden. "Wir wissen, dass es im Moment zu viele Ausnahmen gibt." Deshalb hält Lemke die neuen Regelungen für nicht wenige betroffene Kommunen für hilfreich.

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