Bundesgesetz gegen Enteignung: Linke kündigt Widerstand gegen Merz-Pläne an
Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 12:48 Uhr | dpa, AD HOC NEWSNach dem Wahlerfolg der Linken in Berlin drängen Union und CSU auf ein schnelles Bundesgesetz gegen die Vergesellschaftung großer privater Wohnungskonzerne, während Linken-Chef Luigi Pantisano Widerstand ankündigt.
CSU fordert schnelle Umsetzung
Wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) fordert auch die CSU eine rasche gesetzliche Bremse gegen die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen. Die Pläne der schwarz-roten Koalitionsspitzen müssten schnellstmöglich umgesetzt werden, sagte CSU-Generalsekretär Martin Huber der Funke Mediengruppe.
Huber warnte vor einem „sozialistischen Himmelfahrtskommando“ und sagte, die Enteignungspläne trieben den Wohnungsmarkt in den Ruin. Sie seien mit hohen Kosten verbunden und gefährdeten private Investitionen.
Streit um Berliner Volksentscheid
Hintergrund sind die Pläne der Linken in Berlin, den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ von 2021 umzusetzen. Danach könnten Immobilienbestände von Eigentümern mit mehr als 3.000 Wohnungen gegen Entschädigung vergesellschaftet werden.
Die Koalitionsspitzen von Union und SPD im Bund hatten sich im Juli darauf verständigt, per Bundesgesetz zu regeln, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene künftig nicht mehr möglich sein soll.
Merz will Signal an Investoren senden
Merz hatte am Montag auf eine schnelle Umsetzung der Gesetzespläne gedrungen. Es gehe vor allem darum, internationalen Investoren die Botschaft zu senden, dass es in Deutschland keine Enteignungen von privatem Eigentum gebe. Man werde „relativ schnell“ zu einer Entscheidung kommen.
Linke setzt auf die SPD
Pantisano forderte die SPD auf, sich gegen das Vorhaben zu stellen. Die CDU verantworte schließlich täglich die Enteignung von Land für Autobahnen. Es sei nicht einzusehen, dass Enteignung für bezahlbaren Wohnraum verboten werden solle.
Der Linken-Chef wertete den Wahlerfolg seiner Partei und das Ergebnis des Volksentscheids als klares Signal für Vergesellschaftungen. Das demokratische Votum der Berliner dürfe nicht missachtet werden, um die Aktienkurse des Wohnungskonzerns Vonovia zu schützen. „Damit werden sie nicht durchkommen“, sagte Pantisano.
Branche warnt vor Folgen
Die Bau- und Immobilienbranche warnte vor Folgen der Debatte. BFW-Präsident Dirk Salewski sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, Investitionen gingen nun möglicherweise nach Warschau oder in andere europäische Großstädte statt nach Berlin. Die Debatte habe zu einem außergewöhnlichen Stillstand bei Investitionen geführt.
Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes HDB, betonte, eine Vergesellschaftung schaffe keine neue Wohnung. Die Übernahme der Bestände koste vielmehr Geld, das dann für den Neubau fehle.
Rechtlicher Streit um Artikel 15
Im Zentrum steht nicht die klassische Enteignung für ein konkretes Infrastrukturvorhaben, sondern die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände nach Artikel 15 des Grundgesetzes. Eine Berliner Expertenkommission bewertete ein entsprechendes Landesgesetz 2023 grundsätzlich als verfassungsgemäß. Zugleich ist die konkrete Ausgestaltung – insbesondere die Höhe der Entschädigung – ungeklärt.
Größenordnung und Kosten
Nach dem Berliner Konzept könnten rund 200.000 bis 243.000 Wohnungen betroffen sein. Damit würde der Anteil öffentlicher Wohnungen in der Hauptstadt deutlich steigen. Die Kostenschätzungen reichen je nach Berechnung von mehreren Milliarden Euro bis zu einem verkehrswertnahen Szenario von etwa 42 Milliarden Euro. Hinzu kämen Finanzierung, Verwaltung und mögliche langjährige Gerichtsverfahren.
Folgen für Politik und Wohnungsmarkt
Der Konflikt verbindet die Berliner Wohnungsfrage mit einem Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern. Ein Bundesgesetz gegen Landesregelungen könnte deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Für Mieter wäre entscheidend, ob eine neue öffentliche Gesellschaft ihre Finanzierung so gestaltet, dass Mieten tatsächlich sinken; die Übernahme selbst würde keinen zusätzlichen Wohnraum schaffen. Für Investoren und Projektentwickler ist vor allem die politische und rechtliche Planbarkeit relevant, während Befürworter in öffentlichem Eigentum ein Instrument gegen dauerhaft hohe Mieten sehen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
WDR: „Kampf dem Mietwucher – Sind Enteignungen realistisch?“ (21.09.2026)
Der Bericht ordne die Berliner Debatte in die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten großer Städte ein und verweise auf fehlenden Wohnraum in Nordrhein-Westfalen. Zugleich stelle er wirtschaftliche und rechtliche Risiken möglichen Alternativen gegenüber; ein Forscher schlage etwa den Kauf eines großen Immobilienkonzerns durch den Staat vor.
n-tv: „Linke steuert mit Enteignungsplan auf Konfrontationskurs“ (21.09.2026)
Der Artikel bestätige den geplanten Konflikt zwischen Berliner Linken und Bundesregierung, setze aber einen anderen Schwerpunkt auf die verfassungsrechtliche Zuständigkeit des Bundes. Juristen hielten ein pauschales Verbot für problematisch und verwiesen darauf, dass am Ende das Bundesverfassungsgericht entscheiden könnte.
Beide Berichte stimmten darin überein, dass die Vergesellschaftungspläne den Wohnungsmarkt politisch und rechtlich stark belasteten. Unterschiedlich gewichteten sie die Folgen: Während n-tv.de vor allem den Kompetenz- und Verfassungsstreit hervorhebe, betone der WDR wirtschaftliche Auswirkungen, Wohnraummangel und mögliche Alternativen.
