Auswärtiges Amt, Iran

Iranischer Botschafter nach Hamburger Urteil einbestellt

Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 10:59 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Nach dem Hamburger Urteil wegen geplanter Anschläge auf Josef Schuster und Volker Beck reagiert Berlin mit einem diplomatischen Schritt. Das Ministerium kündigt zugleich ein hartes Vorgehen gegen iranische Aktivitäten an.

Hamburger Urteil belastet Iran diplomatisch

  • Das Auswärtige Amt bestellte den iranischen Botschafter am Montag ein.
  • Das Hanseatische Oberlandesgericht verhängte gegen den Hauptangeklagten achteinhalb Jahre Haft.
  • Ein mutmaßlicher Komplize erhielt viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe.
Iranische Botschaft (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Iranischer Botschafter nach Hamburger Urteil einbestellt

Nach der Verurteilung mutmaßlicher iranischer Spione wegen Anschlagsplänen in Hamburg hat das Auswärtige Amt den iranischen Botschafter einbestellt. Das Ministerium erklärte am Montag, Deutschland werde Angriffe auf jüdisches Leben und auf dessen Verteidiger nicht tolerieren.

Ministerium kündigt Konsequenzen an

Das Auswärtige Amt sprach von „bösartigen Anschlagsversuchen“ gegen Josef Schuster und Volker Beck und verurteilte die Aktivitäten Irans aufs Schärfste. Die juristischen Konsequenzen des Verfahrens zeigten, dass Deutschland seine freiheitliche Gesellschaft gegen entsprechende Bedrohungen schützen wolle.

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Verweis auf Revolutionsgarden

Das Ministerium verwies außerdem darauf, dass sich Deutschland bereits dafür eingesetzt habe, die Drahtzieher iranischer Anschlagsversuche weltweit sowie die Revolutionsgarden auf die EU-Terrorliste zu setzen. Dies sei erfolgreich gewesen.

Haftstrafen in Hamburg

Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte in der vergangenen Woche einen Iran-Spion wegen Anschlagsplänen zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Ein mutmaßlicher Komplize erhielt viereinhalb Jahre.

Der Hauptangeklagte soll als Agent des iranischen Regimes Brand- und Mordanschläge in Deutschland geplant und vorbereitet haben. Zu den möglichen Zielen sollen auch Volker Beck und Josef Schuster gehört haben.

Die Einbestellung des iranischen Botschafters ist die unmittelbare diplomatische Reaktion auf ein Strafverfahren, in dem ein Gericht in Hamburg Anschlagspläne gegen jüdische und israelfreundliche Persönlichkeiten zum Gegenstand gemacht hat. Damit verbindet die Bundesregierung die juristische Aufarbeitung des Falls mit einer außenpolitischen Botschaft an Teheran.

Der Vorgang steht im Zusammenhang mit dem verschärften deutschen und europäischen Umgang mit Aktivitäten iranischer Sicherheitsstrukturen. Das Auswärtige Amt verweist dabei auf die Aufnahme der iranischen Revolutionsgarden in die EU-Terrorliste. Für Deutschland bedeutet das: Ermittlungen gegen mutmaßliche Agenten, der Schutz potenzieller Anschlagsziele und diplomatischer Druck werden parallel verfolgt.

Signal an Teheran

Besondere Bedeutung hat der Fall wegen der genannten Ziele. Josef Schuster steht als Präsident des Zentralrats der Juden für jüdisches Leben in Deutschland, Volker Beck als Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft für eine klar israelfreundliche politische Position. Anschlagspläne gegen solche Personen berühren damit zugleich den Schutz jüdischer Einrichtungen, die politische Willensbildung und die innere Sicherheit.

Für die bilateralen Beziehungen dürfte die Einbestellung des Botschafters die Spannungen weiter verschärfen. Die Verurteilungen schaffen einen gerichtlichen Bezugspunkt; zugleich bleibt die politische Frage bestehen, wie Deutschland auf mögliche staatlich gesteuerte Operationen reagieren und gefährdete Personen dauerhaft schützen will.

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