Deutschland, Nordrhein-Westfalen

Terrorangriff auf Fußballfans in Bielefeld? Prozess beginnt

02.03.2026 - 04:00:43 | dpa.de

Mit einem präpariertem Gehstock und einer vorgetäuschten Behinderung soll ein IS-Terrorist in Bielefeld feiernde Fußballfans angegriffen haben. Nun beginnt in Düsseldorf der Prozess.

  • Der Verdächtige unmittelbar nach seiner Festnahme. (Archivbild) - Foto: Tim Oelbermann/dpa
    Der Verdächtige unmittelbar nach seiner Festnahme. (Archivbild) - Foto: Tim Oelbermann/dpa
  • Anteilnahme nach dem Messerangriff in Bielefeld. (Archivbild) - Foto: Friso Gentsch/dpa
    Anteilnahme nach dem Messerangriff in Bielefeld. (Archivbild) - Foto: Friso Gentsch/dpa
  • Spurensicherung am Tatort vor einer Bar. (Archivbild) - Foto: Christian Müller/Christian Müller TV/dpa
    Spurensicherung am Tatort vor einer Bar. (Archivbild) - Foto: Christian Müller/Christian Müller TV/dpa
Der Verdächtige unmittelbar nach seiner Festnahme. (Archivbild) - Foto: Tim Oelbermann/dpa Anteilnahme nach dem Messerangriff in Bielefeld. (Archivbild) - Foto: Friso Gentsch/dpa Spurensicherung am Tatort vor einer Bar. (Archivbild) - Foto: Christian Müller/Christian Müller TV/dpa

Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Messeranschlag auf feiernde Fußballfans in Bielefeld startet an diesem Montag in Düsseldorf der Prozess. Die Bundesanwaltschaft hat den mutmaßlichen Attentäter Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes angeklagt. Sie hält den 36-Jährigen für einen IS-Terroristen und den Angriff für einen islamistisch motivierten Terroranschlag.

Der Prozess startet im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts. Vier Fans waren bei dem Angriff mit einem präparierten Gehstock lebensgefährlich verletzt worden. 

Der zur Tatzeit 35-Jährige soll sie am frühen Morgen des 18. Mai 2025 vor einer Bielefelder Bar angegriffen haben. Die Attackierten hatten vor dem Lokal den Aufstieg des ostwestfälischen Fußballclubs Arminia Bielefeld gefeiert. Nach der Tat konnte der Angreifer flüchten. 

Festnahme bei Düsseldorf

Doch schon einen Tag später, am Abend des 19. Mai, wurde der Verdächtige in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen. Er kam in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen, weil sich die Hinweise verdichtet hatten, dass es sich bei dem Messerangriff um einen Terroranschlag gehandelt haben dürfte. 

Mehrere Wochen nach der Festnahme erwirkte die Bundesanwaltschaft einen neuen Haftbefehl, in dem M. auch Mitgliedschaft bei der Terrormiliz IS vorgeworfen wird. Er folge einer «islamistisch-dschihadistischen Ideologie». Der Verdächtige habe sich spätestens 2014 in Syrien dem IS angeschlossen und für ihn unter anderem als Wach- und Grenzposten im Raum Rakka gearbeitet, hieß es. 

Nach seiner Einreise nach Deutschland habe er sich entschlossen, im Namen des weltweiten Dschihad («Heiliger Krieg») für den IS «möglichst viele, willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland zu töten».

M. wohnte in Harsewinkel bei Bielefeld. Laut NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) war er über die Türkei nach Europa eingereist. Im Dezember 2023 habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihm einen befristeten Schutzstatus ausgestellt, nachdem er in Deutschland einen Asylantrag gestellt hatte.

Präparierter Gehstock

Seinen Opfern soll er sich möglichst unauffällig genähert haben. «Dabei ging er in gebückter Haltung und stützte sich auf seinen präparierten Gehstock, um seine Hilfsbedürftigkeit vorzutäuschen», heißt es in einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, mit dem die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet wurde.

Dann habe der Syrer mit dem Ausruf «Allahu Akbar» auf seine Opfer eingestochen - in Tötungsabsicht. Doch alle Opfer überlebten und dürften im Prozess als Zeugen geladen sein. 

Geständnis und Bekenner-Video

Das Lokal, vor dem die Fußballfans feierten, soll der Angeklagte einige Tage zuvor ausgekundschaftet haben. Dass die Messerattacke als islamistischer Anschlag des IS verübt wurde, ergebe sich aus seinem Geständnis, den Ergebnissen der Auswertung seiner Social-Media-Accounts, mehreren Zeugenaussagen und seinem für den IS bestimmten Bekennervideo, hielt der BGH fest. Das Bekennervideo sei zur Veröffentlichung durch die Medienstelle des IS gedacht gewesen.

Verteidigt wird der Syrer von Lutz Klose und Jan Gruner. Man werde an der sachlichen Aufklärung des Tathergangs mitwirken, kündigten die Anwälte an. Es werde darum gehen, eine lebenslange Haftstrafe und Sicherungsverwahrung zu vermeiden. Das Oberlandesgericht hat bis Anfang Juni 21 Verhandlungstage angesetzt.

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