Maja T., Ungarn

Maja T.: Ungarn senkt Haftstrafe im Budapest-Prozess auf sieben Jahre

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 09:33 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Ein Berufungsgericht in Ungarn hat die Haftstrafe für Maja T. wegen Gewalttaten gegen mutmaßliche Rechtsextremisten reduziert. Die Verurteilung wegen lebensbedrohlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bleibt bestehen.

Ungarn: Gericht verringert Strafe für Maja T. um ein Jahr
Gefängnis (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Ein Berufungsgericht in Ungarn hat die Haftstrafe für die non-binäre deutsche Person Maja T. von ursprünglich acht auf sieben Jahre verringert. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Verurteilung wegen zweier Delikte

T. war im Februar wegen lebensbedrohlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen worden. Das Verfahren gehört zum sogenannten Budapest-Komplex, in dem es um Angriffe von Linksextremisten auf mutmaßliche Rechtsextremisten im Februar 2023 in Budapest geht.

Auslieferung im Juni 2024

Ungarn hatte im November 2023 einen Europäischen Haftbefehl gegen T. erlassen. Die Auslieferung erfolgte im Juni 2024.

Später entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Auslieferung von T. rechtswidrig war. Der Fall steht im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen rund um den sogenannten „Tag der Ehre“ in Budapest.

Der Fall Maja T. verbindet ein Strafverfahren in Ungarn mit einem verfassungsrechtlich relevanten Streit über die Auslieferung aus Deutschland. T. wurde im November 2023 per Europäischem Haftbefehl gesucht und im Juni 2024 nach Ungarn überstellt. Das Bundesverfassungsgericht bewertete die Auslieferung später als rechtswidrig. Die nun von acht auf sieben Jahre reduzierte Strafe beendet damit nicht die politische und rechtliche Bedeutung des Falls.

Verfahren im Budapest-Komplex

Im Zentrum steht eine Serie von Angriffen in Budapest im Februar 2023, die dem sogenannten Budapest-Komplex zugerechnet werden. Die ungarische Justiz ordnete T. lebensbedrohliche Körperverletzung und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit dem sogenannten „Tag der Ehre“, bei dem sich in Budapest Rechtsextremisten zu Veranstaltungen versammeln.

Der Fall ist auch deshalb bedeutsam, weil er unterschiedliche rechtliche Maßstäbe berührt: Ungarn verfolgt die mutmaßlichen Gewalttaten strafrechtlich, während in Deutschland die Umstände der Überstellung und die Anforderungen an Rechtsschutz und Haftbedingungen eine zentrale Rolle spielten. Für die weitere Bewertung kommt es daher neben der Strafhöhe auf die Begründung des Berufungsgerichts und den Umgang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an.

Bedeutung der Strafreduzierung

Die Verringerung um ein Jahr verändert das Urteil, lässt die Verurteilung wegen der beiden genannten Delikte aber bestehen. Zugleich bleibt der Fall Teil eines größeren Verfahrenskomplexes mit weiteren Beschuldigten und einer starken politischen Aufladung zwischen antifaschistischen und rechtsextremen Lagern.

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