Reinigungskraft in einer U-Bahn-Station

Leiharbeiter weiterhin mit deutlich geringerer Entlohnung

25.02.2020 - 05:01:54

Trotz einer gesetzlichen Regelung zur Gelichbehandlung von Leiharbeitern und Stammbelegschaft, bleibt die Mehrheit der Leiharbeiter unterbezahlt.

Die seit dem Jahr 2017 bestehende gesetzliche Regelung zur Gleichbehandlung von Leiharbeitern und festangestellten Beschäftigten, greift nicht. Wie in einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der AfD hervorgeht, bleiben 70 Prozent der als Leiharbeiter angestellten Kräfte von der Gleichbezahlung ausgeschlossen. Die derzeit gültige Regelung sieht eine Gleichstellung erst ab einem Beschäftigungszeitraum von 9 Monaten vor. Nach den Zahlen, die vom Bundesarbeitsministerium vorgelegt wurden, wurden in den ersten 6 Monaten des vergangenen Jahres 677.000 Leiharbeiter neu eingestellt, während im gleichen Zeitraum 694.000 Leiharbeitsverträge ausliefen. Fast die Hälfte dieser Beschäftigungsverhältnisse hatte eine Dauer von weniger als 3 Monaten. Unter der gesetzlichen Gleichstellungsfrist von 9 Monaten, blieben 489.242 Arbeitsverhältnisse. Das Instrumentarium einer Befristung der Arbeitsverträge auf weniger als 9 Monate zur Kostenersparnis, wird laut „Nachrichtennetzwerk Deutschland“ von den Arbeitgebern bewusst eingesetzt. Die Unterschiede in der Entlohnung sind zum Teil eklatant. Laut Bundesagentur für Arbeit erhält ein Leiharbeiter in einer Vollzeitstelle aktuell einen Durchschnittsverdienst von 1.928 Euro pro Monat. Damit erhält ein Leiharbeiter fast 1.400 Euro weniger als ein regulär beschäftigter Mitarbeiter. Das Prinzip der Gleichbezahlung kann auch aufgrund von Tarifverträgen außer Kraft gesetzt werden. In insgesamt 29 Tarifverträgen wurde die Neunmonatsfrist zum Teil deutlich ausgeweitet. Derzeit erhält ein Leiharbeiter in der Praxis nach spätestens 15 Monaten Beschäftigungsdauer eine tarifliche Bezahlung. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Springer, der die Anfrage stellt hatte, mahnte von der Bundesregierung eine Neuregelung auf dem Sektor der Leiharbeit an. Die Leiharbeiter sind von den gesetzlichen Regelungen bereits vom Kündigungsschutz ausgenommen, der für Tarifbeschäftigte gilt. Die Unternehmen haben bereits diesen Vorteil der Flexibilität. Eine faire Behandlung der Leiharbeiter für diese prekären Arbeitsverhältnisse erfordert dann wenigstens die Gleichbehandlung in materieller Hinsicht, forderte Springer gegenüber dem „Nachrichtennetzwerk Deutschland“.
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