Laura Freigang trotz Dopingverfahren im DFB-Aufgebot
Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 15:13 Uhr | dpa, AD HOC NEWSEintracht Frankfurts Kapitänin Laura Freigang steht trotz eines laufenden Disziplinarverfahrens im Aufgebot der deutschen Fußball-Nationalmannschaft.
DFB verweist auf Spielberechtigung
„Laura ist spielberechtigt, sie hat mit sportlichen Leistungen überzeugt - deswegen ist sie dabei“, sagte Nia Künzer, DFB-Direktorin Frauenfußball, bei der Pressekonferenz zur Nominierung.
Die deutsche Auswahl trifft am 9. Oktober in Karlsruhe auf Australien und am 13. Oktober in Bremen auf Japan.
Drei verpasste Kontrollen
Nach Angaben der Nationalen Anti-Doping Agentur soll Freigang innerhalb von zwölf Monaten dreimal nicht an dem von ihr angegebenen Ort für eine Dopingkontrolle angetroffen worden sein. Wegen dieser verpassten Tests droht der 28-Jährigen eine längere Sperre.
Der Fall liegt beim Deutschen Fußball-Bund, der für das Disziplinarverfahren zuständig ist. Die sogenannten Strikes gelten als Verstöße gegen die Meldepflicht und führen laut Nada in der Regel zu einer Sperre von zwei Jahren.
Kein Dopingverdacht
Unter Dopingverdacht steht Freigang nicht. Nach Angaben aus Medienberichten seien ihre bisherigen Proben negativ ausgefallen. Sollte der DFB ebenfalls einen Verstoß feststellen, könnte der Fall vor den Kontrollausschuss und das Sportgericht kommen. Dort könnte Freigang die Umstände erklären und die Verstöße überprüfen lassen.
Rückkehr nach sportlicher Entwicklung
Für die WM-Qualifikationsspiele im Juni gegen Norwegen und Slowenien war Freigang nicht nominiert worden. Damals war erklärt worden, dass dies nicht mit den möglichen Verstößen gegen Anti-Doping-Auflagen zusammenhänge.
Bundestrainer Christian Wück begründete ihre Rückkehr mit ihrer Entwicklung bei Eintracht Frankfurt. Sie erziele Tore, spiele auf einer etwas anderen Position und trete auf dem Platz präsenter auf.
Was ein „Strike“ bedeutet
Das Verfahren betrifft die Meldepflicht im Anti-Doping-System, nicht den Nachweis einer verbotenen Substanz. Athletinnen und Athleten müssen Aufenthaltsangaben und Zeitfenster so hinterlegen, dass Kontrollen außerhalb von Wettkämpfen möglich sind. Drei sogenannte Whereabouts-Verstöße innerhalb von zwölf Monaten können nach den Anti-Doping-Regeln als eigener Regelverstoß verfolgt werden.
Für Freigang ist entscheidend, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Der DFB muss den Sachverhalt bewerten; anschließend bestehen im Sportrecht Verfahrens- und Rechtsmittelmöglichkeiten. Eine mögliche Sperre würde daher nicht automatisch aus der Nominierung folgen, sondern aus einer späteren Entscheidung des zuständigen Verbands- oder Sportgerichts.
Bedeutung für den DFB
Die Berufung trennt sportliche Einsatzberechtigung und Disziplinarverfahren ausdrücklich voneinander. Für den DFB schafft das eine nachvollziehbare, aber sensible Konstellation: Freigang soll nach ihrer verbesserten Rolle bei Eintracht Frankfurt sportlich helfen, während das Verfahren unabhängig davon weiterläuft. Für die anstehenden Spiele gegen Australien und Japan bleibt damit vor allem die Entscheidung über den weiteren Verfahrensgang relevant.
