Laura Freigang trotz Doping-Verfahren im DFB-Aufgebot
Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 14:25 Uhr | dpa, AD HOC NEWSEintracht Frankfurts Kapitänin Laura Freigang steht trotz eines laufenden Disziplinarverfahrens im Kader der deutschen Fußball-Nationalmannschaft.
Freigang bleibt zunächst spielberechtigt
Das teilte Nia Künzer, DFB-Direktorin Frauenfußball, bei der Pressekonferenz zur Nominierung mit. Die Nationalmannschaft spielt am 9. Oktober in Karlsruhe gegen Australien und am 13. Oktober in Bremen gegen Japan.
„Laura ist spielberechtigt, sie hat mit sportlichen Leistungen überzeugt - deswegen ist sie dabei“, sagte Künzer. Gegen die 28-Jährige läuft seit Monaten ein Verfahren.
Drei verpasste Kontrollen innerhalb eines Jahres
Nach Angaben der Nationalen Anti-Doping Agentur soll Freigang innerhalb von zwölf Monaten dreimal nicht an dem von ihr angegebenen Ort für eine Dopingkontrolle angetroffen worden sein. Wegen dieser verpassten Tests droht der 44-maligen Nationalspielerin eine lange Sperre.
Der Fall liegt beim Deutschen Fußball-Bund, der für das Disziplinarverfahren zuständig ist. Die sogenannten Strikes gelten als Verstoß gegen die Meldepflicht und führen laut NADA in der Regel zu einer Sperre von zwei Jahren.
Kein Dopingverdacht
Sollte der DFB ebenfalls einen Verstoß feststellen, würde der Fall vor den Kontrollausschuss und das Sportgericht kommen. Dort könnte Freigang die Umstände erklären und die Verstöße überprüfen lassen.
Unter Dopingverdacht steht die Frankfurterin nicht. Nach Angaben aus Medienberichten sollen alle bisherigen Proben negativ ausgefallen sein.
Wück lobt Entwicklung im Verein
Für die WM-Qualifikationsspiele im Juni gegen Norwegen und Slowenien war Freigang nicht nominiert worden. Damals hieß es, die Nichtberücksichtigung hänge nicht mit den möglichen Verstößen gegen die Anti-Doping-Auflagen zusammen.
Bundestrainer Christian Wück begründete ihre Rückkehr mit ihrer Entwicklung bei Eintracht Frankfurt. Ihre Leistung habe sich verändert, sie spiele auf einer etwas anderen Position und zeige mehr Präsenz auf dem Platz, sagte Wück.
Verfahren wegen Meldepflichten
Bei sogenannten Whereabouts-Verstößen geht es nicht um einen positiven Dopingtest, sondern darum, dass eine Athletin oder ein Athlet für Kontrollen nicht am zuvor angegebenen Aufenthaltsort erreichbar ist. Drei solcher Verstöße innerhalb von zwölf Monaten können nach den Anti-Doping-Regeln als eigener Verstoß gewertet werden.
Das Verfahren gegen Laura Freigang liegt beim Deutschen Fußball-Bund. Dort werden die Vorwürfe disziplinarisch geprüft. Kommt der Verband zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß vorliegt, können Kontrollausschuss und Sportgericht eingeschaltet werden. Freigang kann dabei die Umstände darlegen und die Feststellungen überprüfen lassen.
Sportliche Entscheidung trotz offenem Ausgang
Für die Nominierung ist entscheidend, dass Freigang nach Darstellung des DFB aktuell spielberechtigt ist. Bundestrainer Christian Wück begründet ihre Rückkehr zudem mit ihrer Entwicklung bei Eintracht Frankfurt, ihrer Torquote, ihrer veränderten Position und ihrer Präsenz auf dem Platz.
Für die bevorstehenden Spiele gegen Australien und Japan bedeutet das: Freigang kann sportlich eingesetzt werden, während das Disziplinarverfahren unabhängig davon weiterläuft. Sollte später eine Sperre verhängt werden, könnte sie die weitere Saison- und Nationalmannschaftsplanung beeinflussen. Für die Öffentlichkeit bleibt zugleich maßgeblich, dass ein Meldepflichtverstoß nicht mit einem Dopingnachweis gleichzusetzen ist.
