Landgericht Hamburg, Christina Block

Landgericht Hamburg sperrt Zeit-Aufnahmen im Block-Prozess

Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 12:42 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Das Landgericht Hamburg schützt die in der Redaktion der „Zeit“ sichergestellten Tonaufnahmen vorerst vor einer Verwendung. Die endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung und die mögliche Verwertbarkeit im Block-Prozess steht noch aus.

Redaktionelle Aufnahmen bleiben vorerst gesperrt

  • Das Landgericht Hamburg erließ den Beschluss bereits am Mittwoch auf Antrag der Wochenzeitung.
  • Die Tonaufzeichnungen waren am 12. Oktober nach Ermittlungen in der Zeit-Redaktion sichergestellt worden.
  • Im Podcast „House of Block“ waren Ende September Auszüge aus Gesprächen mit der Tochter von Christina Block erschienen.
  • Der Prozess gegen Christina Block und sechs weitere Angeklagte läuft seit Juli 2025 vor der Strafkammer.
Die Zeit (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Landgericht Hamburg schützt Zeit-Aufnahmen vorerst

Das Landgericht Hamburg hat den Zugriff auf die in der Redaktion der „Zeit“ sichergestellten Tonbandaufnahmen mit den Kindern von Christina Block vorläufig untersagt. Die Strafkammer erließ den Beschluss am Mittwoch auf Antrag der Wochenzeitung; am Donnerstag wurde er bekannt.

Aufnahmen bleiben versiegelt

Die Tonaufzeichnungen waren am 12. Oktober sichergestellt worden, nachdem Ermittler bei den Journalisten vorstellig geworden waren und mit Durchsuchungen gedroht hatten. Nach Angaben der „Zeit“ wurden die Aufnahmen vor der Herausgabe versiegelt.

Das Gericht begründete die Entscheidung mit der Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse und den Grundrechtspositionen der Journalisten. Diesen könnten schwere Nachteile drohen, weshalb die Aufnahmen vorerst nicht verwendet werden dürfen.

Endgültige Prüfung steht noch aus

Über die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung ist damit noch nicht abschließend entschieden. Der Beschluss regelt zunächst nur, dass die Tonaufzeichnungen nicht genutzt werden dürfen.

Aufnahmen stammen aus Block-Podcast

Ende September waren Auszüge aus den Gesprächen im Podcast „House of Block“ veröffentlicht worden. Besonders die Schilderungen der an Silvester 2023/24 entführten Tochter von Christina Block sorgten bei der Verteidigung der angeklagten Unternehmerin für Unmut.

Die damals 13-Jährige berichtete in dem Podcast über ihre Entführung aus Dänemark. Vor Gericht wollte sie nicht als Zeugin aussagen.

DJV begrüßt gerichtliche Entscheidung

Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßte den Beschluss. DJV-Chef Mika Beuster sagte am Donnerstag: „Das Gericht hat die Notbremse gezogen.“

Beuster erklärte weiter: „Das ist richtig so. Redaktionen sind keine Außenstellen der Justiz. Wer journalistische Quellen anzapft, greift die Pressefreiheit an.“ Der Verband forderte, den journalistischen Quellenschutz auch bei der endgültigen Entscheidung uneingeschränkt zu wahren.

Strafverfahren läuft seit Juli 2025

Der Prozess gegen Christina Block und sechs weitere Angeklagte läuft seit Juli 2025 vor der Strafkammer am Landgericht Hamburg. Welche Rolle die sichergestellten Aufnahmen in dem Verfahren spielen können, hängt von der noch ausstehenden endgültigen Entscheidung ab.

Der Beschluss betrifft einen Konflikt zwischen strafprozessualer Beweissicherung und dem journalistischen Quellenschutz. Die Aufnahmen waren in der Redaktion der „Zeit“ sichergestellt worden, nachdem Ermittler im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen Christina Block und weitere Angeklagte vorgegangen waren. Dass die Tonaufzeichnungen vorerst nicht verwendet werden dürfen, schützt zunächst die redaktionelle Sphäre, entscheidet aber noch nicht endgültig über die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung.

Im Zentrum steht damit die Frage, ob das öffentliche Interesse an einer möglichen Verwendung der Aufnahmen die Grundrechtspositionen der betroffenen Journalisten überwiegt. Das Landgericht Hamburg hat diese Abwägung vorläufig zugunsten des Schutzes der Redaktion getroffen und auf mögliche schwere Nachteile hingewiesen. Für Medienhäuser ist der Fall deshalb über das konkrete Strafverfahren hinaus bedeutsam: Ermittlungsmaßnahmen bei journalistisch tätigen Personen können die Vertraulichkeit von Arbeitsmaterial und Quellen berühren.

Weitere Entscheidung steht aus

Die endgültige rechtliche Bewertung der Sicherstellung bleibt offen. Bis dahin dürfen die Aufnahmen nach dem Beschluss nicht verwendet werden. Für den laufenden Prozess erhöht das die Bedeutung der anstehenden Entscheidung über die Verwertbarkeit der Audios, während die öffentliche Debatte zugleich die Grenzen staatlicher Ermittlungen in Redaktionen berührt.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

stern: „Block-Prozess: Gericht rührt bei 'Zeit' sichergestellte Aufnahmen nicht an“ (22.10.2026)

Der Bericht bestätigt den vorläufigen Beschluss der Strafkammer und hebt hervor, dass die Tonaufzeichnungen derzeit nicht angerührt werden. Im Mittelpunkt steht dort die Mitteilung der Gerichtspressestelle; die endgültige Verwendung der Aufnahmen bleibt ebenso offen.

tagesschau: „Tonaufnahmen beschlagnahmt: Block-Prozess verlängert sich – Podcast als Zankapfel vor Gericht“ (21.10.2026)

Die Meldung ordnet die Sicherstellung in den laufenden Block-Prozess ein und betont, dass noch unklar ist, ob das Gericht die Audios verwerten darf und wann darüber entschieden wird. Damit liegt ihr Schwerpunkt stärker auf den Folgen für das Verfahren als auf dem vorläufigen Schutz der Redaktion.

Beide Beiträge bestätigen, dass die Aufnahmen zunächst nicht verwendet werden dürfen. Unterschiede bestehen vor allem beim Schwerpunkt: Während der stern den gerichtlichen Beschluss hervorhebt, richtet die tagesschau den Blick stärker auf die weitere Prozessdauer und die offene Verwertungsfrage.

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