Krings fordert nach Stromnetz-Anschlägen mehr Härte gegen Klima-Radikale
Veröffentlicht am: 06.09.2026 um 09:04 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDer stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, fordert ein härteres Vorgehen gegen sogenannten „Klima-Radikalismus“ nach Anschlägen auf das Stromnetz in mehreren Bundesländern. Die jüngsten Angriffe hätten „eine terroristische Qualität“, sagte der CDU-Politiker dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Krings sieht Straftaten mit besonderer Schwere
Krings betonte, bei solchen Angriffen auf die Energieversorgung müssten die harten Straftatbestände zum Schutz der rechtsstaatlichen und demokratischen Ordnung konsequent zur Anwendung kommen. Er ordnet die Taten damit in die Nähe besonders schwerer Delikte ein, die die Funktionsfähigkeit des Staates und die Sicherheit der Bevölkerung betreffen.
Die Anschläge auf das Stromnetz in mehreren Bundesländern stehen für ihn exemplarisch für eine neue Form von Gewalt, die sich unter dem Schlagwort „Klima-Radikalismus“ entwickelt. Es gehe nicht mehr um Protest im Rahmen der gesetzlichen Regeln, sondern um gezielte Eingriffe in kritische Infrastruktur.
Appell an Parteien und Zivilgesellschaft
Zugleich richtet Krings einen deutlichen Appell an andere Parteien und die Zivilgesellschaft. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, hier gebe es Sympathien für solche gefährlichen Gewalttaten oder gar eine stillschweigende Billigung“, verlangte er. Politische Akteure und gesellschaftliche Gruppen müssten sich klar und unmissverständlich von solchen Taten distanzieren.
Krings macht deutlich, dass jede Form der Relativierung der Anschläge dem Vertrauen in den Rechtsstaat schaden könne. Aus seiner Sicht braucht es ein gemeinsames Verständnis darüber, dass Gewalt gegen Infrastruktur keine legitime Form des Engagements für Klimaschutz ist.
Debatte um Grenzen des Protests
Die Äußerungen des CDU-Politikers fügen sich in eine anhaltende Diskussion darüber ein, wo die Grenzen zwischen zulässigem Protest und strafbarer Radikalisierung verlaufen. Angriffe auf das Stromnetz, wie sie in mehreren Bundesländern gemeldet wurden, schärfen diese Debatte zusätzlich, weil sie die Versorgungssicherheit und den Alltag vieler Menschen berühren.
Krings plädiert vor diesem Hintergrund dafür, dass staatliche Stellen konsequent einschreiten und vorhandene strafrechtliche Instrumente ausschöpfen. Gleichzeitig sollen Parteien und gesellschaftliche Organisationen deutlich machen, dass Klimaschutz ohne Gewalt und ohne Gefährdung kritischer Infrastruktur auskommen muss.
Die Aussage von Günter Krings fällt in eine Phase erhöhter Sensibilität für Angriffe auf kritische Infrastruktur. Das Stromnetz gilt als Rückgrat der modernen Gesellschaft, bereits begrenzte Störungen können Versorgung, Kommunikation und Verkehr beeinträchtigen. Wenn ein führender Oppositionspolitiker von „terroristischer Qualität“ spricht, unterstreicht er die Schwere der Vorgänge und verweist darauf, dass hier nicht mehr von üblichen Sachbeschädigungen, sondern von Angriffen auf die Funktionsfähigkeit des Staates die Rede ist.
Rechtlich knüpft Krings an bestehende Strafnormen an, die den Schutz der öffentlichen Ordnung und der Energieversorgung betreffen. Dazu zählen etwa Vorschriften zu Sabotage, schwerer Brandstiftung oder Angriffen auf Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Die Forderung, diese „konsequent zur Anwendung“ zu bringen, zielt auf eine strikte Auslegung und konsequente strafrechtliche Verfolgung, ohne neue Gesetze unmittelbar in Aussicht zu stellen. Der Begriff „Klima-Radikalismus“ markiert dabei eine politische Zuschreibung für Täter, die mutmaßlich aus einem extremisierten Klima- oder Umweltaktivismus heraus handeln.
Politische Debatte um Klima-Aktivismus
In der politischen Auseinandersetzung ist die Frage, wo ziviler Protest endet und strafbare Radikalität beginnt, seit Längerem umstritten. Aktionen wie Straßenblockaden oder Angriffe auf Anlagen der fossilen Energieversorgung bewegen sich je nach Form und Schaden auf einer Skala von Ordnungswidrigkeit bis schwerer Straftat. Mit seinem Appell an Parteien und Zivilgesellschaft betont Krings, dass Distanz zu Gewaltakten klar sichtbar sein müsse, um eine Verharmlosung oder indirekte Legitimation zu verhindern.
Bedeutung für Öffentlichkeit und Infrastruktur
Für Bürgerinnen und Bürger stellt sich vor allem die Frage nach der Sicherheit der Energieversorgung und nach der Verlässlichkeit staatlicher Schutzmaßnahmen. Die Debatte um „Klima-Radikalismus“ berührt darüber hinaus den gesellschaftlichen Zusammenhalt: Einerseits besteht breite Unterstützung für Klimaschutz, andererseits wachsen Vorbehalte gegenüber Formen des Protests, die Infrastruktur gefährden oder Menschen in unmittelbare Gefahr bringen. Die von Krings geforderte „Härte“ ist daher nicht nur strafrechtliche, sondern auch symbolische Abgrenzung: Sie soll klarmachen, dass Klimaschutz und Gewalt gegen kritische Infrastruktur strikt voneinander zu trennen sind.
