Krings fordert härtere Schritte gegen Sozialleistungsmissbrauch
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 10:53 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSUnionsfraktionsvize Günter Krings hat nach der Vorlage des Zehn-Punkte-Plans gegen Sozialleistungsmissbrauch weitere Forderungen an die Bundesregierung gerichtet. Er verlangt unter anderem einen umfassenden Datenaustausch zwischen den relevanten Behörden und strengere Regeln für Menschen, die untergetaucht sind.
Krings verlangt schärfere Kontrollen
Krings sagte der "Rheinischen Post", Sozialbetrug sei nicht nur Betrug am Staat, sondern vor allem am Steuerzahler. Der CDU-Politiker betonte, man dürfe nicht nur auf Fälle schauen, in denen Migranten ausgebeutet werden, sondern auch dort, wo deutsche oder ausländische Sozialhilfeempfänger betrügen.
Nach seinen Worten sei ein umfassender Datenaustausch unter allen relevanten Behörden überfällig. Außerdem forderte er den Ausschluss von verurteilten Grundsicherungsempfängern, die sich dem Haftantritt entziehen.
Leistungen nur noch persönlich
Schon vor einer rechtskräftigen Verurteilung sollten Menschen, die per Haftbefehl gesucht werden und untergetaucht sind, Sozialleistungen aus seiner Sicht nicht mehr unverändert erhalten. Stattdessen sollten sie diese nur noch persönlich und in Abstimmung mit den Justizbehörden in Empfang nehmen können.
Dasselbe solle für ausreisepflichtige Personen gelten, die untergetaucht sind. Krings forderte, staatliche Unterstützung in solchen Fällen persönlich bei den Ausländerbehörden abholen zu lassen.
Die Forderungen von Günter Krings bauen auf dem von der Bundesregierung vorgelegten Zehn-Punkte-Plan gegen Sozialleistungsmissbrauch auf und schieben die Debatte in Richtung einer härteren Durchsetzung bereits bestehender Regeln. Im Zentrum steht dabei nicht nur die Frage, wie Betrug schneller erkannt wird, sondern auch, wie Behörden Informationen austauschen und Leistungen an bestimmte Gruppen nur noch unter engerer Kontrolle auszahlen können.
Politisch passt das Thema in die seit Jahren geführte Auseinandersetzung über Missbrauch von Sozialleistungen, Datenaustausch zwischen Behörden und die Vollstreckung staatlicher Maßnahmen gegen Menschen, die sich dem Zugriff der Justiz oder der Ausländerbehörden entziehen. Krings greift dabei einen klassischen unionspolitischen Schwerpunkt auf: Der Staat soll nach seinem Verständnis Leistungen stärker an rechtsstaatliche Mitwirkung knüpfen und Instrumente gegen Untertauchen und Vollstreckungsflucht verschärfen.
Behörden, Daten und Vollzug
Besonders relevant ist die von Krings geforderte engere Verzahnung von Sozial-, Justiz- und Ausländerbehörden. Ein umfassender Datenaustausch würde die Kontrolle erleichtern, berührt aber zugleich die praktische Frage, wie Verwaltung, Datenschutz und Vollzug in der Fläche zusammenkommen. Für Betroffene könnte das bedeuten, dass Leistungszugänge stärker an persönliche Vorsprache und laufende Statusprüfungen gebunden werden.
Politische Wirkung
Für die Bundesregierung erhöht die Debatte den Druck, den Aktionsplan nicht nur als Signal, sondern als operatives Paket mit klaren Zuständigkeiten umzusetzen. Sollte der Vorschlag in dieser Richtung weiterverfolgt werden, dürfte die Auseinandersetzung zwischen schärferer Kontrolle und rechtsstaatlichen Grenzen der Leistungsverwaltung noch an Schärfe gewinnen.
