Günter Krings, Krawalle in Frankfurt

Krawalle: Krings fordert Mithaftung für Schäden in Frankfurt

Veröffentlicht am: 03.11.2026 um 18:42 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Unionspolitiker Günter Krings verlangt nach den Ausschreitungen eine zivilrechtliche Mithaftung von Beteiligten. Opposition und Polizeigewerkschaft warnen vor rechtlichen Hürden und einer möglichen Belastung friedlicher Demonstranten.

Frankfurter Bilanz und politische Reaktionen

  • Günter Krings fordert neue Regeln zur Mithaftung bei Schäden nach Ausschreitungen.
  • In Frankfurt wurden laut Meldung rund 95 Prozent der Festgenommenen zugewanderten Familien zugerechnet.
  • Clara Bünger, Konstantin von Notz und Heiko Teggatz bewerten den Vorstoß unterschiedlich.
Günter Krings (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Krings fordert Mithaftung nach Frankfurter Krawallen

Der Unions-Fraktionsvize im Bundestag, Günter Krings (CDU), fordert nach den Ausschreitungen eine Gesetzesänderung nach französischem Vorbild. Beteiligte sollen nach seiner Vorstellung auch dann gemeinsam für Schäden haften, wenn sich der konkrete Verursacher eines einzelnen Schadens nicht feststellen lässt.

Neue Regeln für Schäden bei Ausschreitungen

Krings sagte der „Welt“, der Rechtsstaat müsse mit „maximaler Härte und Konsequenz“ reagieren. Eine zivilrechtliche Haftung gehöre „definitiv“ dazu; wer sich an Randalen beteilige, billige sie und müsse als Gesamtschuldner für die entstandenen Schäden einstehen.

Als Vorbild verwies Krings auf eine Regelung, die der frühere französische Ministerpräsident Gabriel Attal formuliert hatte: Was man kaputt mache, müsse man reparieren, was man verschmutze, müsse man sauber machen.

Streit über die Einordnung der Täter

Krings schloss sich zugleich der Einschätzung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) an, wonach linke Extremisten und migrantische Milieus die Proteste von Schülern und Studenten gekapert hätten. In Frankfurt seien etwa 95 Prozent der Festgenommenen aus zugewanderten Familien gekommen, behauptete Krings.

Nach seiner Darstellung traten andere Beteiligte vorbereitet mit Molotowcocktails, Waffen, selbstgebauter Pyrotechnik und Vermummung auf. Mit den ursprünglichen Demonstrationen für berechtigte Anliegen habe das nichts mehr zu tun.

Opposition warnt vor pauschaler Haftung

Die Linken-Innenpolitikerin Clara Bünger hält neue Gesetze nicht für nötig. Wer nachweislich einen Schaden verursache, könne bereits nach den Paragrafen 823 und 830 des Bürgerlichen Gesetzbuchs haftbar gemacht werden.

Eine weitergehende Regelung, die Menschen für Schäden anderer einstehen lasse, sei hochproblematisch, sagte Bünger. Sie könne Demonstrierende davon abhalten, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen, und sei mit Artikel 8 des Grundgesetzes nicht vereinbar.

Von Notz und Teggatz bewerten Vorstoß unterschiedlich

Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz kritisierte die von Dobrindt angestoßene Debatte über bestimmte Personengruppen. Spaltungs- und Stadtbild-Debatten erhöhten die innere Sicherheit nicht; Gewalt- und Straftaten müssten unabhängig von der Herkunft der Täter verfolgt werden.

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, hält den Grundgedanken einer stärkeren Haftung für nachvollziehbar, sieht aber erhebliche rechtliche Hürden. Das französische Modell lasse sich wegen der unterschiedlichen Rechtssysteme nicht ohne Weiteres übertragen.

Teggatz plädierte dafür, bestehende Instrumente konsequent anzuwenden, Strafverfahren zu beschleunigen und Gewalttäter schneller zur Verantwortung zu ziehen. Zugleich unterstützte er eine lageorientierte Auswertung von Täterstrukturen und der Herkunft der Festgenommenen.

Die Forderung nach einer kollektiven Mithaftung verschiebt die Debatte über Krawalle von der individuellen Straf- und Schadensersatzverantwortung auf die Verantwortung einer Gruppe. Im deutschen Zivilrecht knüpft Schadensersatz grundsätzlich an eine konkrete rechtswidrige Verletzung an. Paragraf 830 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann eine gemeinschaftliche Verantwortlichkeit erfassen, wenn mehrere Beteiligte gemeinsam handeln oder sich nicht feststellen lässt, wer von ihnen den Schaden verursacht hat.

Genau an diesem Punkt liegt der rechtspolitische Konflikt: Krings will die Beweisführung bei Ausschreitungen erleichtern, während Kritiker eine Haftung für Personen ablehnen, denen keine eigene Schädigung zugeordnet werden kann. Artikel 8 des Grundgesetzes schützt friedliche Versammlungen. Eine neue Regel müsste deshalb klar zwischen friedlichen Teilnehmern, bloßen Anwesenden und nachweislich Beteiligten an Gewalt oder Plünderungen unterscheiden.

Rechtliche und praktische Folgen

Die Frankfurter Ereignisse haben die Diskussion zusätzlich zugespitzt. Nach einer ersten Polizeibilanz wurden 54 Menschen festgenommen, 100 Polizeibeamte verletzt und fünf Geschäfte geplündert. Für Betroffene sind schnelle Ermittlungen, die Sicherung von Videoaufnahmen und die individuelle Zuordnung von Taten entscheidend.

Das französische Vorbild lässt sich nicht ohne Weiteres übertragen, weil die Haftungs- und Verfahrensregeln beider Länder unterschiedlich ausgestaltet sind. Politisch dürfte daher zunächst die Frage im Vordergrund stehen, ob bestehende Instrumente konsequenter genutzt werden können. Für Demonstrierende, Geschäftsinhaber und Kommunen bleibt maßgeblich, dass Verantwortlichkeit konkret festgestellt wird und Schadensersatzansprüche durchsetzbar sind, ohne das Versammlungsrecht pauschal zu beschneiden.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Tagesschau: „Polizei zieht Bilanz: 100 verletzte Polizisten und 54 Festnahmen bei ...“ (02.11.2026)

Der Beitrag dokumentiert die vorläufige Bilanz der Frankfurter Ausschreitungen mit 54 Festnahmen, zahlreichen Verletzten und fünf geplünderten Geschäften. Damit liefert er den unmittelbaren Ereigniskontext für die politische Forderung, legt den Schwerpunkt aber auf Polizeifolgen statt auf neue Haftungsregeln.

Frankfurter Rundschau: „„Migrantische Chaoten“: Polizei kann über Dobrindt-Eklat nur den Kopf schütteln – „Wird versucht zu beschönigen““ (03.11.2026)

Der Artikel greift die Auseinandersetzung über Dobrindts Einordnung und die Rolle der Polizei auf und nennt ebenfalls 54 Festnahmen. Anders als die Meldung konzentriert er sich stärker auf die politische und gesellschaftliche Kontroverse; die konkrete Ausgestaltung einer Mithaftung bleibt offen.

Gemeinsam ist den Beiträgen die Einordnung der Frankfurter Krawalle als Ausgangspunkt der aktuellen Debatte. Unterschiede zeigen sich beim Schwerpunkt: Während die Polizeibilanz die Folgen erfasst, rückt der zweite Beitrag die Bewertung von Tätergruppen und politischen Reaktionen in den Mittelpunkt.

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