Krankenkassen erreichen 110.000 Versicherte mit Empfehlungen
Veröffentlicht am: 08.11.2026 um 01:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSGKV erfasst Reaktionen auf Datenhinweise
- Die Kassen kontaktierten 2024 und 2025 rund 1,5 Millionen Versicherte zu möglichen Gesundheitsrisiken.
- Rund 1,3 Millionen Versicherte erhielten Hinweise auf fehlende Schutzimpfungen.
- Bis Ende 2025 setzten 15 von 94 Krankenkassen entsprechende Maßnahmen um.
Krankenkassen erreichen 110.000 Reaktionen auf Gesundheitshinweise
Rund 110.000 Versicherte haben nach einem Hinweis ihrer Krankenkasse bislang eine empfohlene Gesundheitsleistung in Anspruch genommen. Zuvor hatten die Kassen in den Jahren 2024 und 2025 rund 1,5 Millionen Menschen mithilfe ihrer Gesundheitsdaten gezielt kontaktiert.
Auswertung erfasst verschiedene Risiken
Die Zahlen stammen aus einem Bericht des GKV-Spitzenverbandes, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten. Die Zahl der Reaktionen ist vorläufig, weil verzögerte Abrechnungsdaten noch nicht vollständig eingegangen sein könnten.
Rechtsgrundlage ist das im März 2024 in Kraft getretene Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Es erlaubt Krankenkassen, Abrechnungs- und Versichertendaten gezielt auszuwerten, um Hinweise auf bislang unerkannte Erkrankungen und Gesundheitsrisiken zu erhalten.
Hinweise auf Krebsfrüherkennung und Nachsorge
Zu den möglichen Anlässen gehören Krebserkrankungen, Risiken durch Arzneimittel, eine bislang nicht festgestellte Pflegebedürftigkeit und fehlende Schutzimpfungen. Die betroffenen Versicherten werden anschließend informiert und auf geeignete Untersuchungen oder Versorgungsangebote hingewiesen.
Bei der Brustkrebsvorsorge identifizierten die Kassen Frauen zwischen 52 und 75 Jahren mit zusätzlichen Risikofaktoren, die weder eine gynäkologische Krebsfrüherkennung noch eine Mammographie wahrgenommen hatten. Auch Frauen mit Schwangerschaftsdiabetes wurden auf eine fehlende Blutzuckernachsorge und ein erhöhtes Risiko für späteren Typ-2-Diabetes aufmerksam gemacht.
Impfhinweise bilden Schwerpunkt
Besonders häufig nutzten die Krankenkassen die neuen Möglichkeiten für Hinweise auf fehlende Schutzimpfungen. Rund 1,3 Millionen Versicherte wurden dazu kontaktiert; mindestens acht Prozent erhielten anschließend die empfohlene Impfung.
Dazu gehörten Kinder und Jugendliche mit fehlendem oder unvollständigem Schutz gegen Humane Papillomviren. Die HPV-Impfung kann vor bestimmten Krebserkrankungen schützen.
Nur 15 von 94 Kassen aktiv
Bis Ende 2025 hatten 15 von insgesamt 94 Krankenkassen entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Diese Kassen stehen nach dem Bericht für rund 64 Prozent der gesetzlich Versicherten.
Andere Krankenkassen verwiesen auf fehlendes Personal, finanzielle Engpässe und rechtliche Unsicherheiten. Zudem liegen Abrechnungsdaten teilweise mit erheblicher Verzögerung vor, sodass sich nicht eindeutig feststellen lässt, ob Versicherte eine Leistung tatsächlich aufgrund des Kassenhinweises nutzten.
Versicherte können Datennutzung widersprechen
Die Auswertung der Gesundheitsdaten ist freiwillig. Versicherte können der Nutzung jederzeit widersprechen; davon machten bislang rund 17.600 Menschen Gebrauch, weniger als 0,4 Promille der Versicherten bei den beteiligten Kassen.
Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, sagte der Funke-Mediengruppe: „Die aktive Ansprache der Versicherten auf Grundlage ihrer individuellen Daten kann und soll ganz konkret zu einer besseren Versorgung beitragen.“ Frühzeitige Hinweise könnten helfen, Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Die Auswertung zeigt, dass Krankenkassen mit der gezielten Ansprache zwar viele Versicherte erreichen, die Nutzung der empfohlenen Angebote aber deutlich dahinter zurückbleibt. Bei den bislang erfassten 110.000 Reaktionen handelt es sich zudem um eine vorläufige Zahl, weil Abrechnungsdaten zeitverzögert eingehen.
Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz schafft einen neuen Zugang zur Prävention: Kassen können vorhandene Abrechnungs- und Versichertendaten nutzen, um mögliche Versorgungslücken zu erkennen. Der Ansatz verbindet damit einen möglichen medizinischen Nutzen mit Anforderungen an Datenschutz, Transparenz und die Freiwilligkeit der Teilnahme.
Zwischen Prävention und Akzeptanz
Besonders deutlich wird die praktische Bedeutung bei Impfungen, Krebsfrüherkennung und der Nachsorge nach Schwangerschaftsdiabetes. Solche Hinweise können Untersuchungen ergänzen, ersetzen aber keine ärztliche Diagnose und garantieren nicht, dass eine Leistung allein wegen der Kassenansprache wahrgenommen wird.
Die geringe Zahl von Widersprüchen spricht dafür, dass die Datennutzung bislang nur von einem kleinen Teil der Versicherten aktiv abgelehnt wird. Zugleich begrenzen Personalengpässe, finanzielle Belastungen und rechtliche Unsicherheiten die Reichweite: Ende 2025 hatten erst 15 von 94 Kassen entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Für die weitere Bewertung werden deshalb vollständigere Abrechnungsdaten, einheitliche Auswertungen und nachvollziehbare Informationen für Versicherte entscheidend sein.
