Kokain-Schmuggel: BGH bestätigt Haftstrafen bis zwölf Jahre
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 11:37 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSKokainfunde in Hamburger Hafenanlagen
- Drei Angeklagte halfen im Mai 2024, mehr als 2,5 Tonnen Kokain aus einem Bananencontainer zu bergen.
- Zwei Angeklagte waren im September 2024 an einem weiteren Vorhaben mit mehr als 2,1 Tonnen Kokain beteiligt.
- Das Landgericht Hamburg verhängte gegen die acht Angeklagten Freiheitsstrafen von sechs bis zwölf Jahren.
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von acht Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg verworfen. Damit ist die Verurteilung wegen Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge rechtskräftig.
Der BGH teilte die Entscheidung am Dienstag mit; sie beruht auf einem Beschluss vom 23. September 2026. Lediglich eine Einziehungsanordnung über 2.000 Euro entfiel bei einem Angeklagten.
Bergung aus Bananencontainer verhindert
Nach den Feststellungen des Landgerichts halfen drei Angeklagte im Mai 2024 dabei, über 2,5 Tonnen Kokain aus einem südamerikanischen Bananencontainer im Hamburger Hafen zu bergen. Der Container war zur Durchleuchtung in einer Containerprüfanlage bestimmt.
Die Polizei stellte die Drogen sicher, als der Container in einer Lagerhalle in Hafennähe ausgeladen wurde. Dadurch kam es nicht zur vorgesehenen Bergung des Kokains.
Zweites Vorhaben im September 2024
Zwei der Angeklagten waren nach den gerichtlichen Feststellungen im September 2024 in ein weiteres Vorhaben eingebunden. Dabei sollten über 2,1 Tonnen Kokain geborgen werden.
Das Landgericht verurteilte die Angeklagten unter anderem wegen Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Die verhängten Freiheitsstrafen lagen zwischen sechs und zwölf Jahren.
BGH sieht keinen Rechtsfehler
Die Überprüfung des Urteils auf die Revisionen ergab nach Mitteilung des Bundesgerichtshofs keinen Rechtsfehler zulasten der Angeklagten. Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg bleibt damit im Wesentlichen bestehen.
Das Verfahren ist mit dem Beschluss des fünften Strafsenats rechtskräftig abgeschlossen. Die teilweise aufgehobene Einziehungsanordnung betrifft ausschließlich den Betrag von 2.000 Euro bei einem Angeklagten.
Das Urteil betrifft zwei voneinander getrennte Vorgänge im Hamburger Hafen aus dem Jahr 2024. In beiden Fällen nutzten die Täter die Lieferkette von Bananencontainern, um Kokain aus Südamerika nach Deutschland zu bringen beziehungsweise die Bergung der Drogen zu organisieren.
Die sichergestellten Mengen von mehr als 4,6 Tonnen verdeutlichen die Größenordnung des Falls. Der Hamburger Hafen ist wegen seines hohen Containerumschlags ein wichtiger logistischer Knotenpunkt und zugleich ein zentraler Ansatzpunkt für Ermittlungen gegen internationale Drogenorganisationen. Container werden anhand von Risikoanalysen und Kontrollen ausgewählt; die Durchleuchtung und die Überwachung des Ausladens können dabei entscheidend sein.
Rechtskräftiger Abschluss
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Landgerichtsurteil grundsätzlich abgeschlossen. Die Freiheitsstrafen von sechs bis zwölf Jahren bleiben bestehen; lediglich eine Einziehungsanordnung über 2.000 Euro entfiel. Für die Verurteilten bedeutet das, dass die strafrechtliche Bewertung der Beihilfe rechtskräftig feststeht.
Der Fall zeigt außerdem, dass organisierter Kokainschmuggel nicht nur die Einfuhr selbst, sondern auch Helfer beim Zugriff auf Container und beim Abtransport umfasst. Für die Strafverfolgung ist deshalb die Rekonstruktion der gesamten Logistikkette entscheidend – vom Importcontainer bis zur Lagerhalle.
