Klingbeil plant zehn Milliarden Euro Steuerentlastung ab 2028
Veröffentlicht am: 01.09.2026 um 11:36 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSBundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant eine zweistufige Einkommensteuerreform, die Steuerzahler ab 2028 gegenüber dem Jahr 2026 um insgesamt rund zehn Milliarden Euro entlasten soll. Grundlage ist der Entwurf eines Einkommensteuergesetzes 2027, der am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden soll.
Stufen der Entlastung und Mindereinnahmen
Der Gesetzentwurf sieht für Bund, Länder und Gemeinden zunächst Steuermindereinnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro vor, die sich im Jahr 2028 auf 5,6 Milliarden Euro erhöhen. Die Entlastungswirkung für die Steuerzahler wird nach Berechnungen des Finanzministeriums bei etwa zehn Milliarden Euro liegen, wenn alle Maßnahmen zusammen betrachtet werden. Damit verteilt sich die Reform zeitlich und finanziell auf mehrere Jahre, mit zunehmender Wirkung ab 2028.
Anhebung von Grundfreibetrag und Kindervorteilen
Im Kern der Reform steht eine deutliche Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags. Dieser soll 2027 auf 12.564 Euro und 2028 auf 12.900 Euro steigen. Zugleich wird die zweite Progressionsstufe des Einkommensteuertarifs bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 70.600 Euro abgeflacht, um vor allem kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Für Familien ist vorgesehen, das Kindergeld von derzeit 259 Euro pro Kind und Monat auf 267 Euro im Jahr 2027 und auf 272 Euro im Jahr 2028 anzuheben, begleitet von höheren Kinderfreibeträgen.
Entlastung von Arbeitnehmern und Mini-Jobbern
Auch für Arbeitnehmer bringt der Entwurf weitere Verbesserungen. Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll 2027 von 1.230 auf 1.430 Euro steigen, wodurch ein größerer Teil beruflich veranlasster Aufwendungen ohne Einzelnachweis steuerlich berücksichtigt wird. Bei den steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen wird der maximal zulässige Stundenlohn von 50 auf 75 Euro angehoben, sodass mehr Beschäftigte mit Arbeit an Sonn- und Feiertagen von beitragsfreien Zuschlägen profitieren können. Für Mini-Jobber ist vorgesehen, dass Arbeitgeber künftig einen pauschalen Steuersatz von fünf Prozent statt bisher zwei Prozent abführen.
Höhere Belastung sehr hoher Einkommen
Zur Gegenfinanzierung der Entlastungen bei kleinen und mittleren Einkommen greift der Staat stärker bei sehr hohen Einkommen zu. Die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent soll bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro für Alleinstehende zur Anwendung kommen. Zusätzlich wird eine neue Superreichensteuer eingeführt, die ab einem Einkommen von 280.000 Euro einen Steuersatz von 47 Prozent vorsieht. Insgesamt entspricht der Gesetzentwurf nach Angaben des Finanzministeriums dem Koalitionskompromiss vom 2. Juli.
Die geplante Steuerreform von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil setzt einen Schwerpunkt auf die Entlastung niedriger und mittlerer Einkommen, kombiniert mit einer stärkeren Belastung sehr hoher Einkommen. Sie knüpft an länger laufende Diskussionen über die Verteilung der Steuerlast in Deutschland und die Frage an, wie Arbeitseinkommen im Vergleich zu Kapitaleinkommen und Vermögen behandelt werden. Zentral ist dabei der Versuch, inflationsbedingte Belastungen auszugleichen und Familien gezielt zu unterstützen.
Strukturelle Ziele und Verteilungseffekte
Die vorgesehene Anhebung des Grundfreibetrags und die Abflachung der zweiten Progressionsstufe zielen darauf ab, insbesondere Erwerbstätige mit kleineren und mittleren Einkommen zu entlasten. Steigende Arbeitnehmerpauschbeträge und höhere Grenzen für steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge verbessern zudem die Situation von Beschäftigten mit Schicht- und Wochenendarbeit. Parallel dazu erhöhtes Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge stärken die finanzielle Lage von Familien und wirken der Belastung durch Preissteigerungen bei Lebenshaltungskosten entgegen.
Zur Gegenfinanzierung wird die Steuerlast im oberen Einkommensbereich deutlich angehoben: Die sogenannte Reichensteuer greift künftig früher, und mit der neuen Superreichensteuer werden Spitzenverdiener zusätzlich belastet. Damit verlagert die Reform einen Teil des Steueraufkommens hin zu sehr hohen Einkommen. Für die öffentlichen Haushalte bedeutet dies, dass die Entlastung im unteren und mittleren Bereich nicht vollständig zulasten des Gesamtbudgets geht, sondern durch Mehrbelastungen bei Topverdienern abgefedert werden soll.
Politischer Kontext und mögliche Folgen
Die Ausgestaltung des Einkommensteuergesetzes 2027 folgt einem Koalitionskompromiss, was auf intensive Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung schließen lässt. Steuerpolitik ist traditionell ein zentrales Konfliktfeld zwischen den Parteien, insbesondere bei der Frage, wie stark Spitzenverdiener belastet werden sollen. Die Einführung einer Superreichensteuer markiert einen klaren politischen Akzent und dürfte in Wirtschaft und Verbänden kontrovers diskutiert werden.
Für Steuerzahler im mittleren Einkommenssegment sind die Reformschritte vor allem ab 2028 spürbar, wenn die Mindereinnahmen der öffentlichen Hand deutlich steigen und die volle Entlastungswirkung einsetzt. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie sich die veränderte Belastung für Spitzenverdiener auf Investitionsentscheidungen und die gesamtwirtschaftliche Dynamik auswirkt. Die Reform ordnet sich damit in die breitere Debatte ein, wie Leistungsfähigkeit und Verteilungsgerechtigkeit im deutschen Steuersystem austariert werden sollen.
