Kindergeld, Auslandskinder

Kindergeld: Deutschland zahlt für 291.292 Auslandskinder

Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 06:32 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Für 291.292 Kinder außerhalb Deutschlands zahlte die Bundesagentur Ende 2025 Kindergeld. Zugleich stiegen Überweisungen auf ausländische Konten seit 2011 deutlich an, während ein Zahlungsstopp europarechtliche Grenzen hätte.

Auslandszahlungen nach Staatsangehörigkeit

  • Ende 2025 erhielten 112.384 Kinder polnischer Kindergeldberechtigter Leistungen aus Deutschland.
  • Auf tschechische Berechtigte entfielen 33.872 Kinder, auf rumänische 32.459.
  • Für 36.727 Kinder deutscher Berechtigter mit Wohnsitz im Ausland wurde ebenfalls Kindergeld gezahlt.
Strand (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Kindergeldzahlungen für Auslandskinder steigen stark

Ende 2025 wurde für 291.292 Kinder mit Wohnsitz im Ausland deutsches Kindergeld gezahlt. Seit 2011 hat sich die Zahl damit nahezu verdreifacht.

Polnische Berechtigte stellen größte Gruppe

2011 waren 103.559 Kinder betroffen, 2015 bereits 158.169. Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit liegen dem BSW vor und wurden von der „Bild“ berichtet.

Allein für 112.384 Kinder polnischer Kindergeldberechtigter mit Wohnsitz im Ausland wurde Ende 2025 deutsches Kindergeld gezahlt. Es folgten Berechtigte mit tschechischer Staatsangehörigkeit für 33.872 Kinder und rumänische Berechtigte für 32.459 Kinder.

Wagenknecht fordert vollständigen Zahlungsstopp

BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht fordert angesichts der Entwicklung, Kindergeldzahlungen für Kinder im Ausland vollständig einzustellen. Sie sagte der „Bild“: „In Bitterfeld stehen die Menschen an der Tafel und nach Bukarest wird das Steuergeld überwiesen. Der deutsche Staat lässt sich ausnehmen wie eine Weihnachtsgans.“

Die Politik müsse wieder mehr an Bitterfeld als an Bukarest denken, so Wagenknecht. Kindergeld für Kinder, die gar nicht in Deutschland lebten, dürfe es nicht länger geben.

EU-Recht setzt einem Stopp Grenzen

Ein genereller Zahlungsstopp wäre nach geltendem EU-Recht nicht ohne Weiteres möglich. Arbeitnehmer in Deutschland können unter bestimmten Voraussetzungen auch für ihre im EU-Ausland lebenden Kinder Kindergeld beziehen.

Für einen vollständigen Ausschluss müssten europäische Regeln geändert werden. Die Statistik zeigt nicht, in welchem Land die Kinder leben, sondern nur, dass sie außerhalb Deutschlands wohnen.

Überweisungen auf Auslandskonten nehmen zu

Auch die Überweisungen auf ausländische Bankkonten stiegen deutlich: von 45,7 Millionen Euro im Jahr 2011 auf rund 528 Millionen Euro 2025. Das entspricht einem Plus von rund 1.055 Prozent.

Diese Überweisungen sind nicht mit sämtlichen Kindergeldzahlungen für Kinder im Ausland gleichzusetzen. Zahlungen für Kinder im Ausland können auch auf deutsche Konten fließen, während umgekehrt Zahlungen für Kinder im Inland auf ausländische Konten überwiesen werden können.

Die Entwicklung fällt in eine europarechtliche Ordnung, nach der Beschäftigte in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Familienleistungen für Kinder beziehen können, die in einem anderen EU-Staat leben. Entscheidend ist dabei grundsätzlich die Beschäftigung beziehungsweise Versicherung der anspruchsberechtigten Person und nicht allein der Wohnort des Kindes.

Die Zahlen bilden zudem nicht unmittelbar die gesamten deutschen Kindergeldzahlungen ins Ausland ab. Erfasst werden Kinder mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands; die Leistung kann dabei auch auf ein deutsches Konto fließen. Umgekehrt können Überweisungen auf ausländische Konten Zahlungen für Kinder umfassen, die nicht im Ausland leben.

Europäische Regeln begrenzen nationale Änderungen

Politisch trifft der Anstieg auf eine bereits länger geführte Debatte über die sogenannte Indexierung von Familienleistungen. Eine Anpassung an die Lebenshaltungskosten im Wohnstaat wurde auf EU-Ebene diskutiert, ist aber nicht mit einem pauschalen Ausschluss ausländischer Kinder gleichzusetzen. Ein vollständiger Zahlungsstopp würde deshalb eine Änderung europäischer Vorgaben erfordern.

Für die öffentliche Bewertung sind neben der Zahl der Kinder auch die Anspruchsprüfung, die Herkunft der Berechtigten und die tatsächlichen Zahlungswege relevant. Die Entwicklung dürfte die Auseinandersetzung über Freizügigkeit, Familienleistungen und die Kontrolle staatlicher Ausgaben weiter verschärfen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Frankfurter Rundschau: „Kindergeld für Kinder im Ausland: Zahl seit 2011 fast verdreifacht“ (05.11.2026)

Der Beitrag bestätigt die Zahl von 291.292 Kindern Ende 2025 und stellt den Anstieg seit 2011 in den Mittelpunkt. Zusätzlich ordnet er die Verteilung nach den genannten Staatsangehörigkeiten und die politische Forderung von Sahra Wagenknecht ein.

Focus: „Deutschland zahlt immer mehr Kindergeld ins Ausland“ (06.11.2026)

Der Artikel bestätigt ebenfalls die Ende-2025-Zahl und setzt den Schwerpunkt auf die wachsenden Auslandszahlungen. Im Vergleich zur Frankfurter Rundschau steht damit stärker die finanzielle Größenordnung im Vordergrund, während die europarechtliche Begrenzung eines Zahlungsstopps als offene politische Frage bleibt.

Beide Beiträge stellen den starken Anstieg als zentralen Befund heraus. Unterschiede liegen vor allem in der Gewichtung von politischer Forderung und finanzieller Entwicklung; die rechtlichen Voraussetzungen bleiben für jede Reform maßgeblich.

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