Arzttermine, Krankenkassen

Arzttermine: Kassenärzte warnen vor 50 Millionen Ausfällen

Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 16:49 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Kassenärztliche Bundesvereinigung und gesetzliche Krankenkassen streiten über die Folgen gekürzter Vergütungen und neuer Meldepflichten. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob sich der Zugang zu Praxisterminen für gesetzlich Versicherte verschlechtert.

Streit über Vergütung und Terminpflichten

  • KBV-Chef Andreas Gassen spricht von mehr als 50 Millionen gestrichenen ambulanten Terminen.
  • Der GKV-Spitzenverband weist die Darstellung zurück und verteidigt das Ende des Honorar-Bonus.
  • Die TSVG-Vergütung fällt laut KBV mit rund 1,64 Milliarden Euro jährlich ins Gewicht.
  • Regelungen zur Terminvergabe beim Arzt sind derzeit Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen. (Symbolfoto) - Bild: Daniel Karmann/dpa
  • Nur bei zusätzlichem Geld für die ambulante Versorgung wird es nach Aussage von KBV-Chef Andreas Gassen mehr Termine geben können. (Archivbild) - Bild: Markus Lenhardt/dpa
Regelungen zur Terminvergabe beim Arzt sind derzeit Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen. (Symbolfoto) - Bild: Daniel Karmann/dpa Nur bei zusätzlichem Geld für die ambulante Versorgung wird es nach Aussage von KBV-Chef Andreas Gassen mehr Termine geben können. (Archivbild) - Bild: Markus Lenhardt/dpa

Streit über Arzttermine und Milliardenvergütung

Die gesetzlichen Krankenkassen weisen Warnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vor längeren Wartezeiten auf Arzttermine zurück. Auslöser ist der teilweise Wegfall zusätzlicher Vergütungen für bestimmte Terminvermittlungen sowie eine künftig schärfere Pflicht der Vertragsärzte, Termine an die Servicestellen zu melden.

Kassen widersprechen der KBV

KBV-Chef Andreas Gassen hatte der „Bild“-Zeitung gesagt, durch Kürzungen der Bundesregierung seien mehr als 50 Millionen ambulante Termine gestrichen worden. Eine neue Meldepflicht werde die Terminnot weiter verschärfen, weil blockierte Kontingente nicht mehr für Patientinnen und Patienten zur Verfügung stünden.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung widerspricht. Sprecher Florian Lanz sagte: „Niemand hat irgendwelche Arzttermine gestrichen, vielmehr wurde der Honorar-Bonus für die schnellere Terminvergabe zurückgenommen, weil es keine schnelleren Arzttermine gab.“

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Hintergrund der Auseinandersetzung

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz von 2019 waren zusätzliche Vergütungen für Ärztinnen und Ärzte eingeführt worden, wenn sie bestimmte Termine vermittelten. Der Bundesrechnungshof stellte im Februar fest, dass die Milliarden-Mehrausgaben die Wartezeiten nicht reduziert hätten.

Das im Juli in Kraft getretene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz schafft diese Vergütungsregelungen teilweise wieder ab. Nach Angaben der KBV bedeutet der Wegfall der sogenannten TSVG-Vergütung für Praxen einen Honorarverlust von rund 1,64 Milliarden Euro pro Jahr.

Warnungen vor Folgen für Versicherte

Vdek-Chefin Ulrike Elsner bezeichnete die Warnungen der KBV als „Schreckgespenst“. Sie sagte, es falle kein Termin weg, nur weil für eine Selbstverständlichkeit kein Extra-Zuschlag mehr gezahlt werde, und verwies auf 57,3 Milliarden Euro, die die gesetzliche Krankenversicherung in diesem Jahr für die ärztliche Versorgung ausgebe.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte dagegen, die Kassenärzte-Lobby wolle mit einer „Pseudo-Verknappung“ gegen Kürzungspläne der Regierung Front machen. Der Streit betrifft damit nicht nur die Finanzierung von Praxen, sondern auch die Frage, wie viele kurzfristige Termine gesetzlich Versicherte tatsächlich erhalten.

Der Streit berührt zwei zentrale Fragen des deutschen Gesundheitswesens: Wie werden ambulante Leistungen vergütet, und wie lässt sich der Zugang zu Arztterminen fair organisieren? Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz führte der Gesetzgeber 2019 zusätzliche Vergütungen für bestimmte kurzfristig vermittelte Termine ein. Der Bundesrechnungshof kam im Februar zu dem Schluss, dass die zusätzlichen Milliarden-Ausgaben die Wartezeiten nicht wie erhofft verkürzt hätten.

Die nun teilweise abgeschafften Zuschläge verändern deshalb vor allem die finanziellen Anreize für Praxen. Die KBV bewertet den Schritt als Verlust von rund 1,64 Milliarden Euro jährlich und verbindet ihn mit der ausgeweiteten Pflicht, freie Termine an Terminservicestellen zu melden. Die Krankenkassen sehen dagegen eine reguläre Gesamtvergütung, die die Versorgung bereits abdecke, und wenden sich gegen eine zusätzliche Bezahlung selbstverständlicher Leistungen.

Folgen für Versicherte

Für Patientinnen und Patienten ist entscheidend, ob Praxen tatsächlich weniger kurzfristige Termine anbieten oder ob sich vor allem die Verteilung bestehender Kapazitäten ändert. Die Debatte über mehr als 50 Millionen angeblich gestrichene Termine zeigt dabei, wie unterschiedlich Verbände dieselbe Reform bewerten. Belastbar beurteilen lässt sich die Wirkung erst, wenn sich Terminangebote und Wartezeiten nach Inkrafttreten der Neuregelungen über längere Zeit vergleichen lassen.

Politisch erhöht der Konflikt den Druck, die ambulante Versorgung transparenter zu messen. Dazu gehören nachvollziehbare Angaben zu Wartezeiten, gemeldeten Terminen und der Nutzung von Terminservicestellen. Für gesetzlich Versicherte bleibt die konkrete Erreichbarkeit einer Praxis wichtiger als die Auseinandersetzung über einzelne Vergütungspositionen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

ZDFheute: „Kassenärzte: Deutlich längere Termin-Wartezeit 2027 erwartet“ (20.10.2026)

Der Beitrag bestätigt die Warnung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vor längeren Wartezeiten ab 2027 und stellt die erwarteten Folgen für gesetzlich Versicherte in den Mittelpunkt. Im Vergleich zur dpa-Meldung liegt der Schwerpunkt stärker auf der zeitlichen Perspektive und der möglichen Entwicklung im kommenden Jahr.

Bayerischer Rundfunk: „Kassenärzte: Deutlich längere Termin-Wartezeiten ab 2027“ (20.10.2026)

Der Bericht greift die Prognose der Kassenärzte und die Begründung mit den Kürzungen auf. Anders als die dpa-Meldung konzentriert er sich stärker auf die erwarteten Wartezeiten; offen bleibt auch dort, wie stark sich die Reformen tatsächlich auf das Terminangebot auswirken.

Beide Beiträge bestätigen die Warnungen der Kassenärzte, während die dpa-Meldung zusätzlich den scharfen Widerspruch der Krankenkassen und die finanziellen Hintergründe des Streits herausarbeitet.

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