Kapitalrente: SPD verschiebt Gesetz auf 2027
Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 18:32 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSRentenreform erhält späteres Kapitalgesetz
- Dagmar Schmidt verteidigt die Verschiebung der Kapitalrente auf ein eigenes Gesetz im Jahr 2027.
- Bundeskanzler Friedrich Merz plant für den Kabinettsbeschluss vor Weihnachten zunächst nur Eckpunkte.
- Pascal Reddig fordert ein verbindliches Gesetz und bringt die Abschaffung der Rente mit 63 ins Gespräch.
SPD verteidigt Kapitalrente-Aufschub bis 2027
Die Vizefraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Dagmar Schmidt, verteidigt die Verschiebung der neuen Kapitalrente ins nächste Jahr. Sie begründet dies mit dem hohen organisatorischen und rechtlichen Aufwand des Vorhabens.
Merz plant zunächst Eckpunkte
„Schnelligkeit ist wichtig, aber bei einem solchen Generationenprojekt geht Gründlichkeit vor“, sagte Schmidt dem „Handelsblatt“ für dessen Donnerstagausgabe.
Zuvor hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigt, dass die große Rentenreform, die das Kabinett vor Weihnachten beschließen soll, für die Kapitalrente lediglich „Eckpunkte“ enthalten soll. Diese sollen 2027 in einem eigenen Gesetz ausformuliert werden.
Neue Strukturen für Kapitalstock nötig
Für die Verwaltung des milliardenschweren Kapitalstocks müssten „völlig neue Strukturen für Kapitalanlage, Verwaltung und Aufsicht“ geschaffen werden, sagte Schmidt. Zugleich müssten die Verfahren der Deutschen Rentenversicherung angepasst werden, damit Beiträge, Anwartschaften und spätere Leistungen rechtssicher verwaltet werden können.
Die Verwaltung müsse nach Schmidts Worten zuverlässig, transparent und im Interesse der Versicherten organisiert werden. Damit begründet die SPD, warum sie eine spätere gesetzliche Ausarbeitung dem schnellen Abschluss eines umfassenden Gesetzes vorzieht.
Unionspolitiker fordert Gesetzespaket
Kritik kam vom Vorsitzenden der „Jungen Gruppe“ der Unionsfraktion, Pascal Reddig (CDU). „Die Kapitalrente braucht ein Gesetz, keine Absichtserklärung“, sagte er dem „Handelsblatt“.
Die Kapitalrente gehöre mit den weiteren Empfehlungen der Rentenkommission „verbindlich in ein gemeinsames Gesetzespaket“, forderte Reddig. Technische Details könnten später folgen, „Grundentscheidungen dürfen aber nicht aufgeschoben werden“.
Reddig verknüpft Kapitalrente mit Rente mit 63
Für die zusätzlichen Beiträge zur Kapitalrente müssten die Beitragszahler an anderer Stelle entlastet werden, sagte Reddig. Deshalb gehöre die Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 zum Gesamtpaket.
Die geplante Kapitalrente ist ein zentraler Baustein der angekündigten Rentenreform. Ihr Grundgedanke besteht darin, zusätzlich zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rente einen staatlich organisierten Kapitalstock aufzubauen. Beiträge sollen am Kapitalmarkt angelegt werden und später zur Finanzierung von Rentenleistungen beitragen.
Die Verschiebung der konkreten Gesetzgebung auf 2027 trennt politische Grundsatzentscheidungen von der technischen Umsetzung. Für den Aufbau des Kapitalstocks müssten Zuständigkeiten, Anlagevorgaben, Kontrollmechanismen und Regeln zum Schutz der Versicherten festgelegt werden. Hinzu kommen Anpassungen bei der Deutschen Rentenversicherung, damit Beiträge und Ansprüche eindeutig erfasst werden können.
Streit über verbindliche Entscheidungen
Der Konflikt zwischen SPD und Teilen der Union betrifft damit nicht nur das Tempo, sondern auch die Verbindlichkeit des Reformprozesses. Die SPD betont die Anforderungen an Verwaltung und Rechtssicherheit, während Pascal Reddig ein Gesetz bereits im Zuge des Gesamtpakets verlangt. Seine Forderung, die Abschaffung der Rente mit 63 mit der Kapitalrente zu verbinden, verknüpft den Aufbau zusätzlicher Vorsorge mit einer Debatte über den früheren Renteneintritt.
Für Beitragszahler bleibt entscheidend, wie hoch zusätzliche Beiträge ausfallen, wer sie trägt und welche Ansprüche daraus entstehen. Ebenso offen ist, wie stark der Kapitalstock langfristig zur Stabilisierung der Renten beitragen kann. Die angekündigten Eckpunkte sollen zunächst den politischen Rahmen setzen; die konkrete Ausgestaltung folgt nach dem Zeitplan der Bundesregierung im Jahr 2027.
