Juristin fordert Legalisierung von Eizellspenden und Debatte über Leihmutterschaft in Deutschland
Veröffentlicht am: 01.09.2026 um 01:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDie Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf plädiert dafür, Eizellspenden in Deutschland zu erlauben. Zugleich fordert die Potsdamer Juraprofessorin eine grundlegende Debatte über die rechtliche Stellung der Leihmutterschaft.
Forderung nach Gleichbehandlung von Samenspenden und Eizellspenden
Brosius-Gersdorf verweist darauf, dass Samenspenden in Deutschland seit jeher zulässig sind, während Eizellspenden weiterhin verboten bleiben. Dies bezeichnet sie als offensichtlichen Gleichheitsverstoß, weil die rechtlichen Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin abhängig vom biologischen Geschlecht unterschiedlich ausgestaltet sind. Eine Legalisierung der Eizellspende wäre aus ihrer Sicht ein erster Schritt, um diese Ungleichbehandlung zu korrigieren und das Fortpflanzungsrecht an moderne medizinische Möglichkeiten anzupassen.
Legalisierung als Einstieg in Neuregelung der Leihmutterschaft
Nach Auffassung der Juristin könnte die Zulassung von Eizellspenden den Einstieg in eine umfassendere Neuregelung der Leihmutterschaft bilden. Sie bezeichnet dies als das erste Thema, an das man herangehen könne, bevor eine breitere Diskussion über Leihmutterschaft beginnt. In dieser Debatte sollten auch die rechtlichen Regelungen anderer Länder betrachtet werden, um mögliche Modelle für einen deutschen Rechtsrahmen zu prüfen.
Suche nach geeignetem gesetzlichen Rahmen
Brosius-Gersdorf betont, dass es bei einer möglichen Neuregelung darum gehen müsse, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der den Schutz und das Wohlergehen aller Beteiligten sicherstellt. Dabei gehe es insbesondere um die Frage, wie reproduktive Autonomie gewahrt werden kann, ohne die beteiligten Frauen wirtschaftlichem Druck oder sozialen Zwängen auszusetzen. Ein solcher Rahmen müsste sicherstellen, dass Entscheidungen für eine Leihmutterschaft tatsächlich freiwillig und selbstbestimmt getroffen werden.
Grundrechtseingriff durch generelles Verbot
Die Juristin sieht im Verbot der freiwilligen Leihmutterschaft einen Eingriff in Grundrechte. Wenn eine Frau autonom, freiwillig und selbstbestimmt entscheide, als Leihmutter tätig zu werden und damit anderen Menschen bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches zu helfen, dürfe der Staat ihr dies nicht generell untersagen. Nach ihrer Darstellung darf der Staat eine solche Frau nicht vor sich selbst schützen, sondern müsse vielmehr dafür Sorge tragen, dass ihre Entscheidung frei von äußerem Druck und wirtschaftlicher Not getroffen wird.
Schutz vor Ausbeutung und Zwang
Gleichzeitig unterstreicht Brosius-Gersdorf die Verantwortung des Staates, Missbrauch und Ausbeutung zu verhindern. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssten so ausgestaltet sein, dass Leihmutterschaft auf echten Freiwilligkeitsentscheidungen beruht und nicht durch finanzielle Notlagen oder Abhängigkeiten erzwungen wird. Nur unter solchen Voraussetzungen könne ein Modell entwickelt werden, das sowohl die Grundrechte der beteiligten Frauen achtet als auch den Schutz bedürftiger Personen sicherstellt.
Die Aussagen von Frauke Brosius-Gersdorf berühren zwei zentrale Bereiche des deutschen Fortpflanzungsrechts: das Verbot der Eizellspende und die Unzulässigkeit von Leihmutterschaft. Beide Regelungsbereiche sind derzeit vor allem im Embryonenschutzgesetz und im Adoptionsrecht verankert und führen dazu, dass bestimmte reproduktionsmedizinische Verfahren in Deutschland nicht angeboten werden dürfen.
Rechtlicher Rahmen und Gleichheitsaspekt
Während Samenspenden seit vielen Jahren zulässig sind und inzwischen auch rechtlich besser abgesichert wurden, etwa durch Regelungen zur Auskunft über die Abstammung, bleibt die Eizellspende verboten. Dadurch entstehen unterschiedliche Möglichkeiten für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, je nachdem, ob eine Einschränkung bei der Spermien- oder bei der Eizellproduktion vorliegt. Brosius-Gersdorf kritisiert dies als Gleichheitsverstoß, weil Männer und Frauen ungleich behandelt werden und bestimmte Formen der Familiengründung allein aus Gründen der geschlechtsspezifischen Biologie ausgeschlossen werden.
Leihmutterschaft und Grundrechte
Die Juristin knüpft an diese Ungleichbehandlung die Forderung nach einer breiten Debatte über Leihmutterschaft. Sie argumentiert aus grundrechtlicher Perspektive: Wenn eine Frau autonom und ohne Druck entscheidet, für andere als Leihmutter tätig zu werden, greift ein generelles Verbot in ihre Selbstbestimmung ein. Zugleich macht sie deutlich, dass ein möglicher gesetzlicher Rahmen den Schutz vor Ausbeutung und wirtschaftlichem Zwang gewährleisten müsste. Damit stellt sie das Spannungsverhältnis zwischen reproduktiver Freiheit und Schutz vor Kommerzialisierung des Körpers heraus.
Gesellschaftliche Dimension und mögliche Folgen
Für Leserinnen und Leser in Deutschland ist diese Diskussion von hoher praktischer Bedeutung. Viele Betroffene weichen derzeit auf Angebote im Ausland aus, was mit rechtlichen Unsicherheiten etwa bei der Elternschaft und Staatsangehörigkeit von Kindern einhergehen kann. Eine Legalisierung der Eizellspende und eine Neuordnung der Leihmutterschaft könnten nicht nur medizinische Optionen erweitern, sondern auch Rechtsklarheit schaffen. Zugleich würde eine solche Reform tief in das Verständnis von Familie, Elternschaft und körperlicher Selbstbestimmung eingreifen und würde daher voraussichtlich eine intensive politische und gesellschaftliche Debatte auslösen.
