Sachsen-Anhalt, AfD

Juristen legen Handreichung gegen AfD-Pläne in Sachsen-Anhalt vor

Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 04:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Juristinnen und Juristen legen eine Handreichung vor, die Menschen in Sachsen-Anhalt konkrete rechtliche Schritte gegen mögliche diskriminierende Maßnahmen einer neuen Landesregierung aufzeigt. Die Beispiele zielen vor allem auf zentrale Vorhaben aus dem AfD-Wahlprogramm.

  • In Deutschland gibt es die Anspruchseinbürgerung und die Ermessenseinbürgerung. (Symbolbild) - Bild: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
    In Deutschland gibt es die Anspruchseinbürgerung und die Ermessenseinbürgerung. (Symbolbild) - Bild: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
  • Manches, was die AfD in ihrem Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt als Ziel hat, fällt nicht in den Verantwortungsbereich der Länder. (Archivbild) - Bild: Michael Kappeler/dpa
    Manches, was die AfD in ihrem Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt als Ziel hat, fällt nicht in den Verantwortungsbereich der Länder. (Archivbild) - Bild: Michael Kappeler/dpa
  • Vor der Wahl gab es eine Streikaktion gegen Rassismus von Geschäftsinhabern mit Migrationshintergrund in Magdeburg. (Archivbild) - Bild: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
    Vor der Wahl gab es eine Streikaktion gegen Rassismus von Geschäftsinhabern mit Migrationshintergrund in Magdeburg. (Archivbild) - Bild: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
In Deutschland gibt es die Anspruchseinbürgerung und die Ermessenseinbürgerung. (Symbolbild) - Bild: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa Manches, was die AfD in ihrem Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt als Ziel hat, fällt nicht in den Verantwortungsbereich der Länder. (Archivbild) - Bild: Michael Kappeler/dpa Vor der Wahl gab es eine Streikaktion gegen Rassismus von Geschäftsinhabern mit Migrationshintergrund in Magdeburg. (Archivbild) - Bild: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Juristinnen und Juristen haben eine ausführliche Handreichung vorgelegt, die Menschen mit Migrationshintergrund und andere potenziell Betroffene in Sachsen-Anhalt auf konkrete Möglichkeiten zum rechtlichen Vorgehen gegen geplante Maßnahmen einer neuen Landesregierung vorbereitet.

Handreichung gegen diskriminierende Vorhaben

Unter dem Titel „Recht Solidarisch – Juristische Orientierungen für die Zivilgesellschaft“ beschreibt die Veröffentlichung ein breites Spektrum möglicher Konfliktlagen, die sich aus einem Kurswechsel nach der Landtagswahl ergeben könnten. Die Palette reicht nach Angaben der Beteiligten von Fragen der Assimilation von Zugewanderten bis zum Zugang zur Regelschule.

Im Mittelpunkt stehen rechtliche Einschätzungen und Fallbeispiele, die zeigen sollen, wie Betroffene sich gegen diskriminierende oder rechtswidrige Entscheidungen zur Wehr setzen können. Die Juristengruppe will damit Handlungsoptionen für Einzelpersonen und Initiativen aufzeigen.

Linke und linksliberale Organisationen tragen Projekt

Getragen wird das Projekt von mehreren Organisationen, darunter dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Fraktionsvorsitzendenkonferenz der Partei Die Linke und dem Verein Equal Rights Beyond Borders. Die Beteiligten wollen ausdrücklich dazu motivieren, gegen fragliche Maßnahmen Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls zu klagen.

Als Beispiele nennen sie ein «Baby-Begrüßungsgeld» nur für deutsche Familien, wie es im AfD-Wahlprogramm für Sachsen-Anhalt vorgesehen ist. Familien ohne deutschen Pass, die seit Jahren im Land leben und arbeiten, gingen nach diesen Plänen leer aus. Nach Einschätzung der Juristen lässt sich die Staatsangehörigkeit nicht ohne Weiteres als sachlicher Grund für eine familienpolitische Leistung heranziehen.

Massenunterkünfte, Sonderklassen und Gymnasialquote

Ein weiteres Szenario betrifft die Unterbringung von Asylbewerbern in großen Landeseinrichtungen am Stadtrand. Müsste eine Familie mit Schulkind und schwangerer Mutter aus einer kommunalen Wohnung in eine solche Massenunterkunft ohne angemessene Verkehrsanbindung umziehen, sehen die Autorinnen und Autoren gute Erfolgsaussichten für eine Klage.

Kritisch bewertet wird auch die Idee von Sonderklassen für Kinder von Geflüchteten. Nach der Handreichung wäre getrennt geführter Unterricht nur dann rechtmäßig, wenn er klar der Vorbereitung auf den Übergang in eine Regelklasse dient. Fehlten solche Perspektiven, sollten Eltern gegen entsprechende Zuweisungen Widerspruch beim Landesschulamt einlegen.

Keine „Gesinnungsprüfung“ bei Einbürgerung

Beim Thema Einbürgerung verweist die Juristengruppe darauf, dass das Staatsangehörigkeitsrecht keinen Raum für eine „Gesinnungsprüfung“ lässt. Das bislang verwendete Kriterium der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ sei im Jahr 2024 durch konkrete gesetzliche Vorgaben ersetzt worden, die eine zusätzliche Bedingung der Assimilation nicht vorsehen.

Auch die im AfD-Programm genannte Gymnasialquote von 25 Prozent wird als problematisch dargestellt. Eine starre Quote jenseits von Kapazitätsengpässen beschränke Bildungs- und Lebenschancen und sei unverhältnismäßig. Im Fall einer Ablehnung sehen die Autoren grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu einem Gymnasium. Eltern könnten zunächst Widerspruch einlegen und bei ausbleibendem Erfolg vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Debatte über Rechtmäßigkeit des AfD-Programms

Rechtsfragen rund um einzelne Punkte des AfD-Wahlprogramms sind bereits vor der Wahl von verschiedenen Experten diskutiert worden. Dabei standen bislang vor allem Themen wie Beamtenrecht, Verfassungsschutz, Justiz und Polizei im Vordergrund.

So hatte der Rechtswissenschaftler Winfried Kluth mit Blick auf die Absicht der AfD, Richter zu ermutigen, Straftäter bei Gewaltverbrechen mit maximaler Härte zu bestrafen, darauf hingewiesen, er sehe wenig Möglichkeiten, hier politisch Einfluss zu nehmen. Der Staatsrechtler Markus Thiel, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule der Polizei in Münster, bewertet die geplante Bürgerwacht als „dritte Säule“ der Sicherheitsarchitektur neben Polizei und Ordnungsamt als verfassungsrechtlich problematisch.

AfD stärkste Kraft, Regierungsbildung offen

Nach der Landtagswahl am 6. September ist die AfD mit 43,8 Prozent als stärkste Kraft aus dem Urnengang hervorgegangen, hat aber ihr Ziel einer absoluten Mehrheit verfehlt. Eine neue Landesregierung ist bislang nicht gebildet worden.

Die von RAV und weiteren Organisationen veröffentlichte Handreichung enthält daher auch Hinweise auf Beratungsstellen, an die sich Betroffene wenden können. Außerdem informiert sie Nichtregierungsorganisationen, die eine Streichung bereits bewilligter Fördermittel befürchten, über Handlungsmöglichkeiten. Ziel sei es nach Angaben von RAV-Geschäftsführer Lukas Theune, der Zivilgesellschaft nicht nur in Sachsen-Anhalt Werkzeuge an die Hand zu geben, um einer autoritären Wende mit juristischem Wissen und verlässlichen Verbündeten begegnen zu können.

Juristische Antworten auf politische Kurswechsel

Die nun vorgelegte Handreichung setzt an einem Punkt an, der nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt für viele Betroffene unmittelbar ist: Sie richtet den Blick auf konkrete Vorhaben aus dem AfD-Wahlprogramm, die in Verwaltungspraxis und Gesetzgebung umgesetzt werden könnten. Dabei geht es nicht um eine abstrakte Bewertung der Partei, sondern um die Frage, welche Spielräume und Grenzen das bestehende Verfassungs- und Fachrecht gegenüber Eingriffen in Bildungswege, Sozialleistungen oder Aufenthaltsrechte setzt.

Die Beispiele reichen von Sonderklassen für geflüchtete Kinder über eine Gymnasialquote bis hin zu Massenunterkünften am Stadtrand. Sie machen deutlich, dass migrationsbezogene Maßnahmen meist nicht im rechtsfreien Raum stehen, sondern von Grundrechten wie dem Gleichbehandlungsgebot, dem Anspruch auf Bildung und dem Schutz der Familie begrenzt werden. Zugleich zeigt die Handreichung, dass rechtliche Schritte wie Widerspruch und Klage in vielen Fällen nicht nur theoretische Optionen sind, sondern realistische Erfolgsaussichten haben können.

Bedeutung für Verwaltung, Schulen und Kommunen

Für Behörden, Schulen und Kommunen in Sachsen-Anhalt bedeutet das Papier, dass mögliche politische Vorgaben einer neuen Landesregierung mit bestehenden Rechtspositionen der Betroffenen kollidieren können. Wenn etwa ein „Baby-Begrüßungsgeld“ nur für deutsche Staatsangehörige vorgesehen wäre oder Kinder dauerhaft in separaten Klassen beschult würden, müssten Fachverwaltungen diese Vorgaben mit dem Diskriminierungsverbot und der aktuellen Ausgestaltung des Staatsangehörigkeits- und Schulrechts in Einklang bringen.

Die Handreichung zielt darauf, Betroffene zu ermutigen, Entscheidungen nicht hinzunehmen, sondern frühzeitig schriftlich anzufechten. Für Nichtregierungsorganisationen mit Fördermitteln des Landes zeigt sie zudem Wege auf, wie bei drohenden Kürzungen rechtliche Schritte vorbereitet werden können. So entsteht ein Instrument, das sowohl Einzelpersonen als auch zivilgesellschaftlichen Trägern erlaubt, auf einen politischen Kurswechsel mit klar strukturierten rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten zu antworten.

Signalwirkung über Sachsen-Anhalt hinaus

Obwohl der Fokus auf Sachsen-Anhalt liegt, hat die Veröffentlichung eine Signalwirkung über das Bundesland hinaus. Viele der angesprochenen Fragen – etwa die Zulässigkeit von Sonderklassen oder Quoten im Bildungssystem – betreffen bundesweit diskutierte Konfliktlinien. Die Betonung, dass das Staatsangehörigkeitsrecht keine „Gesinnungsprüfung“ zulässt und dass zentrale Sicherheitsaufgaben nicht beliebig auf zusätzliche Akteure verlagert werden können, verweist auf Grundsatzentscheidungen des Rechtsstaats, die auch in anderen Ländern und auf Bundesebene gelten.

Für Leserinnen und Leser bedeutet dies: Unabhängig davon, wie sich die Regierungsbildung in Sachsen-Anhalt am Ende gestaltet, stehen rechtliche Instrumente bereit, um gegen diskriminierende oder unverhältnismäßige Maßnahmen vorzugehen. Das Papier macht deutlich, dass die Auslegung von Gesetzen nicht allein eine Frage politischer Mehrheiten ist, sondern einer gerichtlichen Kontrolle unterliegt, die auf den Schutz individueller Rechte ausgerichtet ist.

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