Islamistischer Terrorismus, Bundesanwaltschaft

Islamistischer Anschlagsplan: 24-jähriger Iraker soll Kirche in Bremen als Ziel gewählt haben

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 17:12 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Ein 24-jähriger Iraker soll im Namen der IS-Ideologie einen Anschlag auf eine Kirche in Bremen vorbereitet haben. Die Bundesanwaltschaft ließ den Mann in Brandenburg festnehmen und wirft ihm schwere Staatsschutzdelikte vor.

Die Bundesanwaltschaft ließ den Mann in Brandenburg festnehmen. (Archivbild) - Bild: Christoph Schmidt/dpa
Die Bundesanwaltschaft ließ den Mann in Brandenburg festnehmen. (Archivbild) - Bild: Christoph Schmidt/dpa

Ein 24-jähriger Iraker soll in Deutschland Anschläge gegen vermeintlich Ungläubige geplant und dabei eine Kirche in Bremen als erstes Ziel ausgewählt haben.

Bundesanwaltschaft lässt Verdächtigen festnehmen

Die Bundesanwaltschaft ließ den Mann in Brandenburg festnehmen. Nach Angaben der Behörde soll der Beschuldigte Anschläge in Deutschland vorbereitet haben, die sich gegen Menschen richten sollten, die er als Ungläubige ansah. Als erstes Anschlagsziel habe er eine Kirche in Bremen ausgewählt.

Die Ermittler werfen ihm die versuchte Gründung einer terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Zudem steht ein Verstoß gegen das Waffengesetz im Raum.

Bezug zur IS-Ideologie und mögliche Mitstreiter

Der 24-Jährige soll die radikal-islamistische Ideologie der Terrormiliz Islamischer Staat teilen. Für die geplanten Anschläge soll er sich bereits eine Schusswaffe beschafft und die Kirche in Bremen ausgekundschaftet haben.

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft konnte der Beschuldigte eine weitere Person für seine Pläne gewinnen, deren Identität bislang unbekannt ist. Versuche, zusätzliche Unterstützer zu rekrutieren, blieben demnach erfolglos.

Zugriff in Eberswalde und Untersuchungshaft

Beamte des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei nahmen den 24-Jährigen im Landkreis Barnim fest. Nach Informationen aus Ermittlerkreisen erfolgte der Zugriff in Eberswalde, rund 50 Kilometer nordöstlich von Berlin.

Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe ordnete den Vollzug eines bereits vor einigen Tagen ausgestellten Haftbefehls an. Der Verdächtige befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Hintergrund: IS-Terror und Verfahren in Deutschland

Die Terrormiliz Islamischer Staat kontrollierte zeitweise große Gebiete in Syrien und im benachbarten Irak. Mittlerweile ist ihre territoriale Herrschaft gebrochen, die Gefahr extremistischer Anschläge besteht jedoch weiter.

Auch in Deutschland mussten sich in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Anhänger des IS vor Gericht verantworten. Sicherheitsbehörden beobachten die Szene weiterhin genau, um Anschlagsplanungen frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden.

Bedrohungslage und Bedeutung für die öffentliche Sicherheit

Der Fall verdeutlicht, dass die Sicherheitsbehörden weiterhin von einer ernst zu nehmenden Gefahr durch islamistisch motivierte Einzeltäter ausgehen. Auch wenn die Terrormiliz Islamischer Staat keine größeren Gebiete mehr kontrolliert, bleibt ihre Ideologie für einzelne Anhänger ein zentraler Bezugspunkt. Die Auswahl einer Kirche als Ziel deutet auf eine gezielte Attacke gegen religiöse Einrichtungen hin, die als Symbole einer vermeintlich „ungläubigen“ Gesellschaft verstanden werden.

Rolle der Sicherheitsbehörden und rechtlicher Rahmen

Die Festnahme durch Bundeskriminalamt und Bundespolizei sowie die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft zeigen, dass der Vorgang als schwere Staatsschutzsache eingestuft wird. Mit dem Vorwurf der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat greifen die Ermittler auf zentrale Paragrafen des Staatsschutzstrafrechts zurück. Dieses soll eingreifen, bevor Anschlagspläne in die Tat umgesetzt werden können. Der Haftbefehl und die Untersuchungshaft unterstreichen die Einschätzung, dass von dem Beschuldigten eine erhebliche Gefahr ausgegangen sein soll.

Folgen für Gemeinden, Religionsgemeinschaften und Öffentlichkeit

Für die betroffene Kirche in Bremen und andere religiöse Einrichtungen stellt der Vorgang eine Belastung dar, da die Sorge vor Anschlägen erneut in den Fokus rückt. Gemeinden dürften ihre Sicherheitskonzepte und Kooperationen mit der Polizei überprüfen, ohne den Charakter offener Häuser aufzugeben. Für die Öffentlichkeit zeigt der Fall, wie wichtig Hinweise, Präventionsarbeit und Deradikalisierungsangebote bleiben, um eine weitere Radikalisierung zu verhindern. Zugleich verweist die Ermittlungsbehörde auf die begrenzte Unterstützung für den Beschuldigten, da das Anwerben weiterer Personen gescheitert sei – ein Hinweis darauf, dass Radikalisierungsprozesse auch dann gestoppt werden können, wenn sie bereits weit fortgeschritten sind.

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