Islamistischer Terror, Bundesanwaltschaft

Islamistischer Anschlagsplan: 24-jähriger Iraker soll Kirche in Bremen attackieren wollen

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 15:08 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die Bundesanwaltschaft lässt in Brandenburg einen 24-jährigen Iraker festnehmen, der eine Kirche in Bremen als Anschlagsziel für islamistisch motivierte Attacken ausgewählt haben soll. Der Mann sitzt in Untersuchungshaft und muss sich unter anderem wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verantworten.

Die Bundesanwaltschaft ließ den Mann in Brandenburg festnehmen. (Archivbild) - Bild: Christoph Schmidt/dpa
Die Bundesanwaltschaft ließ den Mann in Brandenburg festnehmen. (Archivbild) - Bild: Christoph Schmidt/dpa

Ein 24-jähriger Iraker soll eine Kirche in Bremen als erstes Ziel islamistisch motivierter Anschläge ausgewählt und bereits eine Schusswaffe beschafft haben.

Festnahme durch Bundesanwaltschaft in Brandenburg

Die Bundesanwaltschaft ließ den Mann im Landkreis Barnim in Brandenburg festnehmen, weil er Anschläge in Deutschland gegen vermeintlich Ungläubige geplant haben soll. Die Karlsruher Behörde teilt mit, dass eine Kirche in Bremen als erstes Anschlagsziel vorgesehen gewesen sei. Beamte des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei nahmen den Verdächtigen fest, ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ordnete den Vollzug eines bereits zuvor ausgestellten Haftbefehls an, sodass der 24-Jährige in Untersuchungshaft kam.

Vorwürfe: Terrorvereinigung und staatsgefährdende Gewalttat

Dem Iraker wirft die Bundesanwaltschaft die versuchte Gründung einer terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Zusätzlich gehe es um einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Der Mann soll die radikal-islamistische Ideologie der Terrormiliz «Islamischer Staat» teilen und seine Pläne entsprechend ausgerichtet haben.

Kirche ausgekundschaftet und Mitstreiter gesucht

Für die geplanten Anschläge soll sich der Beschuldigte bereits eine Schusswaffe besorgt und die ausgewählte Kirche in Bremen ausgekundschaftet haben. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft konnte er eine weitere Person für seine Pläne gewinnen, deren Identität derzeit noch unbekannt ist. Versuche, darüber hinaus weitere Personen anzuwerben, seien gescheitert.

Hintergrund: IS und Verfahren in Deutschland

Der sogenannte Islamische Staat hatte zeitweise große Gebiete in Syrien und im benachbarten Irak unter Kontrolle. Obwohl die Zahl der Anschläge dort deutlich zurückging, gilt die Organisation weiterhin als Bedrohung. In Deutschland standen in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Anhänger und Unterstützer des IS vor Gericht, weil ihnen Unterstützung oder Vorbereitung von Anschlägen vorgeworfen wurde.

Gefahr durch Einzeltäter und Kleinstgruppen

Der Fall zeigt, wie sehr sich die sicherheitspolitische Lage in Deutschland seit den großen Strukturen des sogenannten Islamischen Staates hin zu Einzeltätern und Kleinstgruppen verlagert hat. Der 24-jährige Iraker soll nach Angaben der Bundesanwaltschaft allein, mit lediglich einem bislang unbekannten Mitstreiter, Anschläge gegen vermeintlich Ungläubige geplant haben. Die Kombination aus ideologischer Radikalisierung und vergleichsweise einfacher Beschaffung von Waffen erhöht die Relevanz solcher Fälle für die Sicherheitsbehörden.

Besondere Symbolik von Kirchen als Anschlagsziel

Dass der Mann ersten Ermittlungen zufolge eine Kirche in Bremen als Anschlagsziel auswählte und bereits ausgekundschaftet haben soll, unterstreicht die symbolische Dimension des Plans. Kirchen stehen nicht nur für Religion, sondern auch für gesellschaftlichen Zusammenhalt und öffentliche Veranstaltungen, oft mit vielen Besucherinnen und Besuchern. Angriffe auf Gotteshäuser gelten in der extremistischen Szene als besonders wirksam, um Angst im Alltag zu verbreiten und gesellschaftliche Gräben zu vertiefen. Die Hinweise auf eine Nähe zur Ideologie des IS fügen sich in bekannte Muster ein, bei denen religiöse Minderungen und vermeintliche Ungläubige im Fokus stehen.

Rolle der Bundesanwaltschaft und Auswirkungen auf die Bevölkerung

Die frühzeitige Festnahme im Landkreis Barnim und der vom Bundesgerichtshof angeordnete Vollzug des Haftbefehls verdeutlichen, dass die Behörden bereits in der Phase der Vorbereitung eingreifen. Für die Bevölkerung bedeutet dies zum einen ein hohes Schutzniveau, zum anderen aber auch die Erfahrung, dass Anschlagsplanungen weiterhin Realität sind. Gemeinden und Kirchen könnten ihre Sicherheitskonzepte überprüfen, etwa durch verstärkte Zusammenarbeit mit der Polizei und Sensibilisierung der Besucher. Der Fall reiht sich ein in Verfahren gegen mutmaßliche IS-Anhänger in Deutschland und bestätigt, dass die Bedrohung durch islamistischen Terror trotz des Rückgangs der Anschläge in Syrien und Irak nicht verschwunden ist.

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