Iranische Revolutionsgarde, Volker Beck

Iranische Anschlagspläne: Lange Haft für zwei Männer in Hamburg

Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 16:41 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Gericht verurteilte einen 54-jährigen Haupttäter und einen 43-jährigen Mitangeklagten wegen Vorbereitungen gegen politische und jüdische Ziele. Die Verteidigung kündigte Rechtsmittel an, während Beck Konsequenzen für Irans diplomatische Vertretung fordert.

Urteil benennt iranische Auftraggeber

  • Das Hanseatische Oberlandesgericht verurteilte einen 54-jährigen Mann zu achteinhalb Jahren Haft.
  • Ein 43-jähriger Iraner mit afghanischer Staatsbürgerschaft erhielt viereinhalb Jahre Haft.
  • Der Haupttäter soll Beck und Josef Schuster sowie jüdische Einrichtungen in Berlin ausgespäht haben.
  • Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die beiden Angeklagten zu achteinhalb beziehungsweise viereinhalb Jahre Haft verurteilt. - Bild: Christian Charisius/dpa
  • Der Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft und frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck ist nach dem Urteil erleichtert. - Bild: Christian Charisius/dpa
  • Bundesanwalt Stephan Morweiser sieht sich im Urteil des Hanseatischen Oberlandesgericht bestätigt. - Bild: Christian Charisius/dpa
  • Der Anwalt des Hauptangeklagten, Shahryar Ebrahim-Nesbat, spricht dagegen von einem politisch motivierten Urteil. - Bild: Christian Charisius/dpa
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die beiden Angeklagten zu achteinhalb beziehungsweise viereinhalb Jahre Haft verurteilt. - Bild: Christian Charisius/dpa Der Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft und frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck ist nach dem Urteil erleichtert. - Bild: Christian Charisius/dpa Bundesanwalt Stephan Morweiser sieht sich im Urteil des Hanseatischen Oberlandesgericht bestätigt. - Bild: Christian Charisius/dpa Der Anwalt des Hauptangeklagten, Shahryar Ebrahim-Nesbat, spricht dagegen von einem politisch motivierten Urteil. - Bild: Christian Charisius/dpa

Hamburger Gericht verurteilt zwei Männer wegen Anschlagsplänen

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat zwei Männer wegen iranisch gesteuerter Anschlagspläne gegen Volker Beck und jüdische Einrichtungen zu achteinhalb und viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts war der 54-jährige Haupttäter Mitglied der Iranischen Revolutionsgarde und erhielt seine Aufträge von Offizieren der Al-Kuds-Brigaden.

Beck und Schuster ausgespäht

Der Mann soll Beck und den Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, in Berlin observiert haben. Dabei fotografierte er unter anderem die Geschäftsstelle der Deutsch-Israelischen Gesellschaft und den Sitz des Deutschen Ethikrats, dem Schuster angehört.

Die Aktionen dienten nach Auffassung des Gerichts der Vorbereitung staatsterroristischer Anschläge. Konkret ging es um einen Mordanschlag auf Beck sowie um Brandanschläge auf jüdische Einrichtungen.

Waffe und Helfer für Anschlag gesucht

Der 54-Jährige nahm nach den Feststellungen des Gerichts Kontakt zu einem 43-jährigen Iraner mit afghanischer Staatsbürgerschaft auf. Er sollte ihn für ein Attentat auf Beck gewinnen oder eine andere Person dafür finden. Bei mehreren Treffen ging es auch um die Beschaffung einer Pistole mit Schalldämpfer.

Zudem soll der Haupttäter einen koscheren Supermarkt in Berlin ausgeforscht haben. Über seine 21-jährige Tochter habe er nach einer Frau gesucht, die gegen 30.000 dänische Kronen einen Brandanschlag ausführen sollte.

Bundesanwalt sieht Revolutionsgarden bestätigt

Bundesanwalt Stephan Morweiser erklärte, das Urteil habe die Einschätzung der Bundesanwaltschaft bestätigt. Für die Behörde sei besonders wichtig, dass das Gericht die iranischen Revolutionsgarden als Auftraggeber der verhinderten Anschläge benannt habe.

Volker Beck forderte die unverzügliche Ausweisung des iranischen Botschafters und eine drastische Reduzierung des Botschaftspersonals in Berlin. Er sagte, die konkrete Gefahr sei durch das Urteil in eine weiterhin hohe abstrakte Gefahr übergegangen.

Verteidigung kündigt Rechtsmittel an

Der Anwalt des 54-Jährigen, Shahryar Ebrahim-Nesbat, bezeichnete das Urteil als politisch motiviert und kündigte Rechtsmittel an. Die Verteidigung beider Männer hatte Freisprüche gefordert.

Der Anwalt verwies darauf, dass niemand zu Schaden gekommen sei. Das Gericht bewertete dagegen die Vorbereitungshandlungen und die Verbindung zu den iranischen Revolutionsgarden als Grundlage für die verhängten Haftstrafen.

Das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts ordnet die Pläne gegen Volker Beck und jüdische Einrichtungen als Teil einer iranischen Strategie ein, bei der staatliche Auftraggeber operative Aufgaben an Personen mit unterschiedlichen Rollen delegieren. Nach Darstellung des Gerichts sollten Beobachtung, Rekrutierung und die Beschaffung einer Waffe die Grundlage für Anschläge schaffen.

Der Fall berührt damit mehrere Ebenen der deutschen Sicherheitslage: den Schutz jüdischer Einrichtungen, die Gefährdung exponierter Personen und den Umgang mit ausländischen Nachrichtendiensten auf deutschem Boden. Dass als Ziele sowohl eine politische Persönlichkeit als auch jüdische Infrastruktur ausgespäht worden sein sollen, verbindet individuellen Personenschutz mit dem Schutz der jüdischen Gemeinschaft.

Politische und sicherheitspolitische Folgen

Für die Bundesregierung stellt sich nach dem Urteil die Frage, welche diplomatischen und sicherheitsrechtlichen Konsequenzen sie aus der gerichtlichen Feststellung einer iranischen Steuerung zieht. Volker Beck fordert die Ausweisung des iranischen Botschafters und eine deutliche Verkleinerung des Botschaftspersonals. Solche Schritte wären politische Entscheidungen und gingen über die strafrechtliche Ahndung der beiden Taten hinaus.

Für die Betroffenen bedeutet das Urteil zugleich keine vollständige Entwarnung: Die konkrete Gefahr durch die nun Verurteilten ist beendet, die von Beck beschriebene abstrakte Bedrohung durch mögliche weitere Aktivitäten bleibt bestehen. Der Fall zeigt außerdem, dass Anschlagsvorbereitungen bereits bei Ausspähung, Anwerbung und Beschaffung von Tatmitteln strafrechtlich relevant werden können, auch wenn niemand verletzt wurde.

Disclaimer...
de | politik | 70330903 |