Verena Hubertz, Investitionsschutzgesetz

Investitionsschutzgesetz: Linke greift Hubertz wegen Enteignung an

Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 13:56 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Linken-Chef Luigi Pantisano wirft Bundesbauministerin Verena Hubertz vor, mit dem geplanten Investitionsschutzgesetz die Interessen großer Immobilienkonzerne zu schützen. Die Auseinandersetzung verschärft den Konflikt über Enteignung, Neubau und bezahlbare Mieten in Berlin.

Berliner Wohnungen im politischen Streit

  • Luigi Pantisano wirft Bundesbauministerin Verena Hubertz eine Politik zugunsten der Immobilienlobby vor.
  • Die Berliner Linke um Elif Eralp kündigte eigene Pläne für die Hauptstadt an.
  • Beim Volksentscheid im September 2021 stimmten rund 59 Prozent für die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne.
  • Pantisano nennt rund 240.000 Wohnungen als Bezugspunkt der Debatte.
Luigi Pantisano (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Linke greift Hubertz wegen Investitionsschutzgesetz an

Linken-Chef Luigi Pantisano kritisiert Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) für die Ankündigung eines Bundesgesetzes gegen die Enteignung von Wohnraum. Die Berliner Linke kündigte zugleich an, an Plänen zur Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne festzuhalten.

Pantisano wirft SPD Schutz der Immobilienlobby vor

Pantisano sagte der „Welt“, die SPD habe ihren politischen Kompass verloren und schütze die Interessen der Immobilienlobby. Hubertz mache sich zur „Patronin der Immobilienlobby“ und falle damit Mietern in den Rücken.

Hubertz hatte zuvor ein „Investitionsschutzgesetz“ angekündigt, das die Enteignung von Wohnraum verhindern soll. Die Berliner Linke unter Fraktionschefin Elif Eralp kündigte entsprechende Pläne für die Hauptstadt an.

Streit über 240.000 Wohnungen

Pantisano fordert, die Marktmacht großer Aktienkonzerne zu begrenzen und Wohnungen in öffentliche Hand zurückzuführen. Hubertz greife damit auch die Mehrheit der Berliner an, die sich bereits für eine Vergesellschaftung entschieden habe.

Bei einem Volksentscheid im September 2021 stimmten rund 59 Prozent der Berliner Wähler für die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne. Pantisano verweist auf die Bewohner von rund 240.000 Wohnungen und auf die Frage ihrer Bezahlbarkeit.

Linke widerspricht Neubau-Argument

Der Linken-Chef weist die Argumentation zurück, eine Vergesellschaftung baue keine neue Wohnung. Er führt an, dass Vonovia fast keine einzige neue Wohnung baue, und fordert, öffentliche Akteure müssten wieder selbst über die Entwicklung des Wohnungsmarkts bestimmen.

Der Konflikt verbindet zwei unterschiedliche wohnungspolitische Ansätze: Die Bundesregierung setzt auf Investitionsschutz und zusätzlichen Neubau, während Die Linke die Vergesellschaftung großer Immobilienbestände als Instrument gegen hohe Mieten verteidigt. Bundesbauministerin Verena Hubertz begründet das angekündigte Gesetz mit dem Schutz von Eigentum und Investitionen sowie mit der Einschätzung, dass Vergesellschaftung keine neuen Wohnungen schafft.

Der politische Streit fällt in eine Phase steigender Angebotsmieten. Besonders in Berlin und Düsseldorf zogen die Neuvertragsmieten zuletzt deutlich an. Für Wohnungssuchende verschärft das den Druck unmittelbar, während die Debatte über Neubau, Mieterschutz und den Umgang mit großen Wohnungsunternehmen an Bedeutung gewinnt.

Berliner Volksentscheid bleibt Bezugspunkt

Für Die Linke ist der Berliner Volksentscheid von 2021 der zentrale politische Bezugspunkt. Rund 59 Prozent der Abstimmenden votierten damals für die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne. Pantisano verweist zudem auf etwa 240.000 Wohnungen, deren Bewohner von der Frage der künftigen Eigentumsstruktur betroffen wären.

Gesetzgebung und Umsetzung offen

Das angekündigte Investitionsschutzgesetz muss die Eigentumsgarantie und die im Grundgesetz vorgesehene Möglichkeit einer Vergesellschaftung miteinander in Einklang bringen. Zugleich plant die Bundesregierung eine staatlich geprägte Wohnungsbaugesellschaft, die 2027 starten soll. Für Mieter entscheidet sich die Bedeutung der Vorhaben letztlich daran, ob sie mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen oder bestehende Mieten begrenzen.

n-tv: „Bauministerin kündigt gesetzliches Enteignungsverbot an“ (16.10.2026)

Der Beitrag bestätigt Hubertz’ Vorhaben und stellt ihre Begründung in den Mittelpunkt, wonach Vergesellschaftung keine Wohnungen schaffe und hohe Kosten verursache. Zusätzlich beschreibt er die geplante staatliche Wohnungsbaugesellschaft und das Ziel eines Starts im Jahr 2027.

BR24: „Mieten ziehen wieder stärker an – Ministerin Hubig will handeln“ (15.10.2026)

BR24 ordnet die politische Auseinandersetzung vor dem Hintergrund steigender Angebotsmieten ein und verweist auf die besondere Entwicklung in Berlin. Der Schwerpunkt liegt stärker auf Mieterschutz und der unmittelbaren Belastung Wohnungssuchender als auf dem Streit über Vergesellschaftung.

Gemeinsam ist beiden Beiträgen der Bezug zur angespannten Wohnungsmarktlage. Unterschiede bestehen beim Schwerpunkt: Während n-tv.de das Investitionsschutzgesetz und den Neubauansatz erklärt, richtet BR24 den Blick auf Mietanstiege und Mieterschutz.

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