AfD-Verbotsverfahren: Warum Kerkeling und Maaßen in Thüringen angehört werden
Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 05:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDer Thüringer Landtag befasst sich am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung mit einem möglichen Verbotsverfahren gegen die AfD, zu der auch Entertainer Hape Kerkeling und der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, eingeladen sind.
Antrag der Linken
Ausgangspunkt ist ein Antrag der Linke-Fraktion. Darin soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich gegenüber Bundesregierung und Bundesrat für die zügige Einleitung eines Verbotsverfahrens einzusetzen.
Linksfraktionschef Christian Schaft begründet den Vorstoß mit dem Vorwurf, die AfD stelle den Schutz der Menschenwürde aus Artikel 1 des Grundgesetzes infrage. Die Anhörung solle auch diejenigen überzeugen, die bei einem solchen Schritt noch zögerten.
Rund 50 Journalisten akkreditiert
Nach Angaben des Landtags sind bereits rund 50 Journalistinnen und Journalisten für die Veranstaltung akkreditiert; weitere könnten hinzukommen. Geladen sind neben den prominenten Anzuhörenden auch Juristen sowie Fachleute des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
Kerkeling wurde auf Wunsch der Linken eingeladen. Schaft verwies dabei auf dessen Rede beim Gedenken an die Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald, bei der der Entertainer über das Schicksal seines Großvaters Hermann Kerkeling gesprochen hatte.
Maaßen auf Antrag der AfD
Maaßen geht auf einen Antrag der AfD-Fraktion zurück. Thüringens Vize-AfD-Fraktionschef Daniel Haseloff begründet die Einladung mit dessen Erfahrung als früherer Verfassungsschutzchef. Maaßen war zuletzt bei mehreren AfD-Veranstaltungen als Redner aufgetreten.
Haseloff hält die Anhörung grundsätzlich für überflüssig und geht davon aus, dass ein Verbotsverfahren scheitern würde. Befürworter sehen in der AfD dagegen eine Gefahr für die Demokratie; Kritiker bewerten den Vorstoß als Versuch, eine Oppositionspartei auszuschalten.
Debatte über Landesverbände
Die AfD in Thüringen gilt mit ihrem Landesvorsitzenden Björn Höcke als besonders radikal. Der Landesverband wurde im Frühjahr 2021 vom Thüringer Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Zwei juristische Gutachten kamen zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für ein AfD-Verbot erfüllt seien; unter Verfassungsrechtlern bleiben die Erfolgsaussichten jedoch umstritten.
Im Mittelpunkt steht auch die Frage, ob ein Verbotsantrag auf einzelne Landesverbände begrenzt werden könnte. Mehrere Verfassungsrechtler halten dies für rechtlich vertretbar, sehen aber ein Restrisiko. Als mögliche Antragssteller kommen auch in diesem Fall nur Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat infrage.
Neue Dynamik in der Diskussion
Zuletzt gewann die Debatte im Zusammenhang mit der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt an Dynamik. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst sprach sich für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines Verbotsverfahrens aus. Auch Verteidigungsminister Boris Pistorius und Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir warben für einen Antrag, der sich auf besonders völkische Landesverbände konzentrieren solle.
Die Haltung der Länder ist unterschiedlich. Bremen und Schleswig-Holstein zeigten sich offen für ein Verbotsverfahren. In Thüringen unterstützt inzwischen auch die frühere BSW-Landeschefin und Vize-Ministerpräsidentin Katja Wolf eine Initiative der Landesregierung im Bundesrat.
Hohe rechtliche Hürden
Ein Parteiverbot ist in Deutschland kein politischer Mehrheitsentscheid, sondern ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Antragsberechtigt sind Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat. Entscheidend ist nicht allein, ob eine Partei einzelne verfassungsfeindliche Positionen vertritt, sondern ob sie planvoll darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.
Die Debatte über die AfD verbindet deshalb politische Bewertung und komplexe Beweisfragen. Eine Einstufung durch den Verfassungsschutz kann umfangreiches Material liefern, ersetzt aber nicht die gerichtliche Prüfung. Das Gericht muss zudem die Bedeutung der Partei, ihre tatsächlichen Einflussmöglichkeiten und die konkrete Gefährdung verfassungsrechtlicher Grundsätze bewerten.
Thüringen als besonderer Schauplatz
Thüringen steht im Zentrum, weil der dortige AfD-Landesverband mit Björn Höcke an der Spitze als besonders radikal gilt und seit 2021 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist. Die Anhörung im Landtag lenkt den Blick daher auch auf die Frage, ob regionale Verbände rechtlich anders bewertet werden können als die Bundespartei.
Für Bürgerinnen und Bürger hätte ein mögliches Verfahren zunächst keine unmittelbaren Folgen: Die AfD bliebe bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung politisch handlungsfähig. Sollte Karlsruhe später ein Verbot aussprechen, wären auch Auswirkungen auf Parteiorganisation, Finanzierung und Mandate zu klären. Die öffentliche Anhörung schafft vor allem politische Sichtbarkeit; über einen Antrag entscheiden letztlich die dazu befugten Bundesorgane.
