Oktober 2026: Tankrabatt, Alkoholverbot an Bahnhöfen und Winterzeit
Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 04:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWSIm Oktober sinkt die Energiesteuer auf Benzin und Diesel, die Deutsche Bahn weitet ein Alkoholverbot aus und mehrere neue Regeln betreffen Umwelt, Vorsorge und Gartenbesitzer.
Tankrabatt bis zum Jahresende
Vom 1. Oktober bis 31. Dezember soll die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um rund 14 Cent je Liter sinken. Einschließlich Mehrwertsteuer ergibt sich laut Bundesregierung eine rechnerische Entlastung von 17 Cent je Liter. Bundestag und Bundesrat brachten die Regelung kurz vor dem letzten Septemberwochenende auf den Weg.
Bereits im Frühjahr hatte es einen zweimonatigen Tankrabatt gegeben. Eine Garantie, dass die gesamte Steuerentlastung an den Zapfsäulen ankommt, ist mit der Regelung nicht verbunden.
Alkoholverbot an 5.400 Bahnhöfen
Die Deutsche Bahn will das Alkoholverbot bis zum 15. Oktober schrittweise an allen rund 5.400 deutschen Bahnhöfen umsetzen. Es gilt im gesamten Bahnhofsbereich einschließlich der Bahnsteige und soll die Sicherheit für Fahrgäste und Beschäftigte sowie die Sauberkeit verbessern.
Bei Verstößen droht zunächst ein Platzverweis. Im Wiederholungsfall kann die Bahn ein Hausverbot aussprechen. In gastronomischen Bereichen bleiben Ausnahmen möglich.
Eine Stunde länger schlafen
In der Nacht zum Sonntag, 25. Oktober, endet die Sommerzeit. Die Uhren werden um 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurückgestellt; die Nacht ist dadurch eine Stunde länger.
Heckenschnitt wieder erlaubt
Ab 1. Oktober dürfen Hecken und Büsche wieder radikal zurückgeschnitten oder entfernt werden. Die vom 1. März bis 30. September geltende Schonzeit schützt insbesondere nistende Vögel und andere Tiere. Form- und Pflegeschnitte sind auch während dieser Zeit erlaubt, sofern Tiere und Nester geschont werden.
Vorsorgedokumente digital hinterlegen
Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen können ab Oktober als Abschriften digital im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden. Ärztinnen und Ärzte sowie Betreuungsgerichte können im Ernstfall unmittelbar einsehen, welche Dokumente vorliegen.
Den Upload übernehmen institutionelle, verifizierte Nutzer wie Notare oder Rechtsanwälte. Privatpersonen können die Dokumente nicht selbst in das Register hochladen.
Neue PFAS-Regeln für bestimmte Produkte
Ab 10. Oktober gelten in der Europäischen Union neue Vorgaben für eine PFAS-Untergruppe. Bestimmte Produkte wie Kleidung, Schuhe und Kosmetika dürfen die Stoffe nur noch in geringeren Mengen enthalten oder müssen mit anderen Beschichtungen und Rezepturen hergestellt werden.
PFAS sind besonders langlebige, oberflächen- und hitzebeständige Chemikalien. Die neuen Vorgaben betreffen nicht sämtliche PFAS und gelten mit Ausnahmen, etwa für bestimmte spezialisierte Schutzkleidung.
Entlastung an der Zapfsäule ohne Preisgarantie
Die Energiesteuersenkung wirkt zunächst unmittelbar: Der Staat verzichtet auf Einnahmen, während Benzin und Diesel rechnerisch um rund 17 Cent je Liter günstiger werden könnten. Für Pendler, Familien und Unternehmen mit hohem Kraftstoffverbrauch ist das eine spürbare Entlastung über drei Monate. Der tatsächliche Endpreis hängt jedoch weiterhin von Rohölkursen, Wechselkursen, regionalem Wettbewerb und der Preispolitik der Mineralölwirtschaft ab.
Das Alkoholverbot an Bahnhöfen erweitert die Hausordnung der Deutschen Bahn zu einer bundesweit einheitlichen Regel. Reisende dürfen Getränke zwar verschlossen mitführen; getrunken werden darf Alkohol im Bahnhofsbereich einschließlich der Bahnsteige künftig grundsätzlich nicht mehr. Ausnahmen in gastronomischen Betrieben begrenzen die Wirkung auf den Reisealltag, während Verstöße zunächst mit Platzverweisen und anschließend mit Hausverboten geahndet werden können.
Neue Pflichten und mehr digitale Vorsorge
Bei den übrigen Änderungen stehen Umwelt- und Verwaltungsfragen im Mittelpunkt. Die PFAS-Regeln treffen vor allem Hersteller und Händler, weil bestimmte Stoffe in ausgewählten Textilien, Schuhen und Kosmetika nur noch unter engen Grenzwerten eingesetzt werden dürfen; bereits im Handel befindliche Ware kann weiter abverkauft werden. Das Vorsorgeregister verbessert zugleich den Zugriff auf hinterlegte Dokumente im Ernstfall, ersetzt aber nicht die rechtliche Beratung bei ihrer Erstellung.
Für private Haushalte bleiben die Zeitumstellung und der Heckenschnitt die unmittelbarsten Termine: Am 25. Oktober gibt es eine Stunde zurück, ab 1. Oktober sind starke Rückschnitte wieder zulässig. Form- und Pflegeschnitte bleiben auch während der Schutzzeit erlaubt, sofern Nester und Tiere geschont werden.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
MDR: „Alkoholverbot an Bahnhöfen, weniger Chemie in Kleidung, Zwangsvollstreckung wird digitaler“ (28.09.2026)
Der Bericht bestätige die zentralen Änderungen und ergänze sie um die geplante Digitalisierung des Führungszeugnisses sowie des Vollstreckungsverfahrens. Beim PFAS-Thema hebe er hervor, dass spezialisierte Schutzkleidung zunächst ausgenommen bleibe und vorhandene Ware weiter verkauft werden dürfe.
Merkur: „2,5 Milliarden Euro Tankrabatt – doch wie viel davon kommt wirklich bei Ihnen an?“ (28.09.2026)
Der Artikel bestätige die rechnerische Entlastung, setze aber einen anderen Schwerpunkt auf die fehlende Preisgarantie an der Tankstelle. Er betone außerdem, dass die PFAS-Regeln punktuell für bestimmte Produktgruppen gälten und kein vollständiges Verbot aller PFAS darstellten.
Beide Berichte stimmten bei den wesentlichen Oktober-Terminen überein; Unterschiede gebe es vor allem bei der wirtschaftlichen Bewertung des Tankrabatts und bei den zusätzlichen Verwaltungsänderungen. Offen bleibe, wie stark die Steuersenkung tatsächlich an Verbraucher weitergegeben werde.
