Hohe Arbeitsmarktintegration bei Westbalkan-Regelung: BA plädiert für unverändertes Kontingent / BA-Presseinfo Nr. 40
Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 10:00 Uhr | presseportal, AD HOC NEWSVanessa Ahuja, Vorständin Leistungen und Internationales bei der BA
"Die Westbalkanregel steht für eine hohe Arbeitsmarktintegration und Arbeitskräftenachfrage. Das aktuell geltende Kontingent reichte bereits im Vorjahr nicht aus, und Anträge mussten abgelehnt werden. Obwohl die Regel keine Qualifikation erfordert, arbeiten 53 Prozent mindestens als Fachkraft, fast jeder Zweite davon in einem Engpassberuf. Ein halbiertes Kontingent wird ein erfolgreiches Zuwanderungsmodell schwächen, den Fachkräftemangel verschärfen und Unternehmen die Suche nach neuen Arbeitskräften erschweren. Wenn Sonderinvestitionen und Bauturbo gelingen sollen, müssen Unternehmen die dafür passenden Arbeitskräfte finden."
Beschäftigte aus dem Westbalkan stärken den Arbeitsmarkt
Beschäftigte aus den Westbalkanstaaten spielen eine wichtige Rolle bei der Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs: Derzeit (Datenstand September 2026) sind rund 546.000 Personen aus den Westbalkanstaaten in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. In den vergangenen fünf Jahren stieg die Zahl um 170.000 an.
Obwohl die Westbalkanregel keine formale Qualifikation vorschreibt, üben 53 Prozent bzw. 287.000 Beschäftigte eine Tätigkeit mindestens auf dem Niveau einer Fachkraft aus.
Beschäftigte aus dem Westbalkan tragen somit auch dazu bei, den Fachkräftemangel am deutschen Arbeitsmarkt zu verringern. Rund 45 Prozent der 287.000 beschäftigten Fachkräfte arbeiten in einem definierten Engpassberuf, vor allem auf dem Bau, in Transport und Logistik, der Gastronomie sowie im Pflegebereich.
Kontingent reicht derzeit nicht für alle Anträge aus - dennoch Kürzung beabsichtigt
Die Bundesregierung beabsichtigt, das Kontingent ab Januar 2027 zu halbieren. Damit könnten jährlich nur noch 25.000 Personen aus dem Westbalkan in Deutschland ein Jobangebot annehmen. Das Kontingent reichte aber bereits im Jahr 2025 nicht für alle Anträge aus und wird auch in diesem Jahr vor Jahresende ausgeschöpft. Im Anhörungsverfahren wirbt die BA aus arbeitsmarktlicher Sicht für die Beibehaltung der aktuellen Regelung.
Die Zustimmung muss durch die BA erfolgen. Die Kontingente sind dabei auf Monate und Staatsangehörigkeiten aufgeteilt. Die Monatskontingente sind der BA vorgegeben. Anträge können nur so lange bearbeitet werden, wie das jeweilige Monatskontingent der betreffenden Staatsangehörigkeit noch nicht ausgeschöpft ist.
Was ist die Westbalkanregel?
Die im Jahr 2016 eingeführte sogenannte Westbalkanregel ermöglicht Staatsangehörigen aus den Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien unter vereinfachten Bedingungen ein Visum für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland zu erhalten. Die Regel gilt für jede Art der Beschäftigung und umfasst auch Helferberufe.
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