Fixkostendegression, Hausärzte

Hausärzte: Koalition streicht Fixkostendegression ab 2027

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 01:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Union und SPD wollen den Vergütungsabschlag für zusätzliche Leistungen in Hausarzt- sowie Kinder- und Jugendpraxen aus dem Gesetzespaket streichen. Die Korrektur soll noch im Oktober beschlossen werden, bevor die Regelung zum 1. Januar 2027 greifen würde.

Koalition streicht Fixkostendegression bei Haus- und Kinderärzten
Arztpraxis für Allgemeinmedizin (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Union und SPD wollen die umstrittene Fixkostendegression bei Hausärzten sowie Kinder- und Jugendärzten wieder streichen. Darauf verständigten sich die Koalitionsparteien nach Angaben des SPD-Gesundheitspolitikers Christos Pantazis im Rahmen der Beratungen über Korrekturen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

Die Änderung soll in die geplante Notfallreform aufgenommen werden und das parlamentarische Verfahren noch im Oktober durchlaufen.

Abschlag für zusätzliche Leistungen entfällt

Das BStabG sieht bislang vor, die Vergütung in der hausarztzentrierten Versorgung bei steigenden Leistungs- oder Einschreibemengen zu begrenzen. Überschreitet eine Praxis eine bestimmte Patientenzahl, würden zusätzliche Leistungen mit einem Abschlag vergütet.

Nach Darstellung von Pantazis wäre dies ein falscher Anreiz in der ambulanten Versorgung. Praxen, die zusätzliche Patienten aufnehmen und damit Versorgungslücken schließen, dürften nicht durch eine niedrigere Vergütung gebremst werden.

Koalition plant mehrere Korrekturen

Die Streichung soll rechtzeitig erfolgen, bevor die entsprechenden Regelungen des Gesetzes am 1. Januar 2027 wirksam werden. Zuvor hatte bereits der SPD-Gesundheitspolitiker Serdar Yüksel eine Rücknahme angekündigt.

Weitere Änderungen betreffen die psychotherapeutische Versorgung und die Informationspflicht der Krankenkassen bei Erhöhungen des Zusatzbeitrags. Versicherte sollen demnach wieder individuell über eine solche Erhöhung informiert werden.

550 Millionen Euro für Krankenhäuser

Zusätzlich sind Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der Krankenhäuser im Umfang von 550 Millionen Euro vorgesehen. Das Gesetz soll den Ausgabenanstieg in der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen und die Beitragssätze stabilisieren.

Parallel plant die Koalition Strukturreformen. Eine Kommission soll dazu bis zum Jahresende Vorschläge vorlegen.

Die geplante Streichung der Fixkostendegression verschiebt den Schwerpunkt des BStabG: Die Koalition hält grundsätzlich am Ziel fest, den Ausgabenanstieg der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen, nimmt aber eine Regelung zurück, die gerade in der ambulanten Versorgung Fehlanreize setzen könnte. Der Konflikt berührt damit zwei Ziele, die politisch gleichzeitig verfolgt werden: kurzfristige Beitragsstabilität und ein Ausbau der hausärztlichen Steuerung.

Die Fixkostendegression sollte die Vergütung zusätzlicher Leistungen begrenzen, wenn Praxen bestimmte Mengen überschreiten. Bei Haus- und Kinderärzten hätte das insbesondere dort Bedeutung, wo Praxen zusätzliche Patienten aufnehmen oder mehr Vorsorge- und Behandlungsleistungen erbringen. Eine niedrigere Vergütung zusätzlicher Leistungen kann betriebswirtschaftlich relevant werden, weil Personal-, Raum- und Materialkosten bei wachsender Patientenzahl ebenfalls steigen.

Ambulante Versorgung unter Kostendruck

Für Patienten liegt die praktische Bedeutung vor allem in der Frage, ob Praxen zusätzliche Termine anbieten können. Kinderärztliche Vorsorgeuntersuchungen und die hausärztliche Erstversorgung gehören zu Bereichen, in denen eine Mengenbegrenzung unmittelbar mit der Erreichbarkeit medizinischer Leistungen kollidieren kann.

Das Vorhaben steht zugleich im Zusammenhang mit weiteren Korrekturen am BStabG: Geplant sind Nachbesserungen bei der psychotherapeutischen Versorgung, eine erneute individuelle Information über Zusatzbeitragserhöhungen sowie 550 Millionen Euro zur finanziellen Stabilisierung der Krankenhäuser. Die Entscheidung über die Fixkostendegression dürfte deshalb Teil eines größeren politischen Ausgleichs zwischen Einsparungen, Versorgungsanreizen und strukturellen Reformen sein.

Entscheidend ist das parlamentarische Verfahren

Nach den Vereinbarungen von Union und SPD soll das Gesetzespaket noch im Oktober beschlossen werden. Maßgeblich für Praxen und Krankenkassen wird anschließend die konkrete gesetzliche Ausgestaltung sein, bevor die ursprünglich vorgesehenen Regelungen zum 1. Januar 2027 wirksam würden.

Disclaimer...

de | politik | 70201151 |