Hauptstadtfinanzierungsvertrag, Steffen Krach

Hauptstadtvertrag: Krach wirft Söder Wahlkampf-Zündelei vor

Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 11:57 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Der Berliner SPD-Chef kritisiert Söders Vorstoß, den erst kürzlich erneuerten Vertrag bei einer möglichen Linksregierung erneut aufzuschnüren. Krach warnt vor einer Vermischung von Hauptstadtaufgaben und parteipolitischem Streit.

Krach wirft Söder gezielte Zündelei im Wahlkampf vor
Steffen Krach am 20.09.2026 - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Der Berliner SPD-Chef Steffen Krach wirft Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) gezielte „Zündelei“ im Berliner Wahlkampf vor. Söder hatte angedeutet, den erst kürzlich erneuerten Hauptstadtfinanzierungsvertrag bei einer möglichen Regierungsübernahme der Linkspartei in Berlin wieder aufzuschnüren.

Krach verteidigt Hauptstadtvertrag

„Markus Söder hat im Berliner Wahlkampf gezielt gezündelt und wundert sich dann über die Ergebnisse“, sagte Krach dem Nachrichtenportal T-Online. Söder habe mit seiner Blockade des Mietendeckels und dem Vorstoß für ein gesetzliches Verbot von Vergesellschaftungen die Debatte in Berlin angeheizt.

Der Hauptstadtvertrag sei keine Belohnung für eine bestimmte Regierung oder ein bestimmtes Wahlergebnis, erklärte Krach. Er finanziere Aufgaben, die Berlin als Hauptstadt für ganz Deutschland übernehme, darunter Sicherheit und Kultur.

Streit über mögliche Linksregierung

Eine Infragestellung der Finanzierung aus „parteipolitischem Frust“ sei verantwortungslos, sagte Krach. „Es wäre gut für Berlin und gut für Deutschland, wenn auch Söder irgendwann lernt, wann man einfach mal nichts sagt“, fügte der Berliner SPD-Chef hinzu.

Söder hatte seine Überlegungen mit möglichen Enteignungsplänen der Linkspartei begründet. Sollte die Partei nach der Abgeordnetenhauswahl die Regierung anführen, müsse der Hauptstadtvertrag nach seiner Darstellung erneut diskutiert werden.

Vertrag erst kürzlich erneuert

Der neue Vertrag zwischen Bund und Berlin soll die Finanzierung hauptstadtbedingter Aufgaben für die Jahre 2028 bis 2037 regeln. Die Auseinandersetzung fällt damit in die laufenden Gespräche über die politische Zukunft Berlins und eine mögliche Regierungsbeteiligung der Linkspartei.

Der Streit berührt zwei unterschiedliche Finanzierungsinstrumente. Der Hauptstadtfinanzierungsvertrag soll Ausgaben ausgleichen, die Berlin wegen seiner Funktion als Sitz von Verfassungsorganen, Bundesbehörden, internationalen Vertretungen und bedeutenden Kultureinrichtungen trägt. Grundlage ist der besondere Verfassungsauftrag aus Artikel 22 des Grundgesetzes.

Der jüngst vereinbarte Vertrag für die Jahre 2028 bis 2037 sieht nach den vorliegenden Angaben rund fünf Milliarden Euro vor. Davon entfallen 2,1 Milliarden Euro auf Sicherheit und 2,9 Milliarden Euro auf Kultur. Die Mittel sind damit nicht als allgemeine Belohnung für eine Landesregierung angelegt, sondern an hauptstadtbedingte Aufgaben gebunden.

Politischer Streit über Vertrag und Länderfinanzausgleich

Söders Vorstoß verknüpft diese Finanzierungsfrage mit der möglichen Regierungsbildung nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl sowie mit den Positionen der Linkspartei zu Vergesellschaftungen und dem Nahostkonflikt. Krach stellt dem die Auffassung entgegen, dass die Finanzierung unabhängig vom Wahlergebnis funktionieren müsse. Politisch erhöht der Konflikt den Druck auf die Gespräche über eine Regierungsbildung in Berlin und auf die SPD, die zwischen ihrer möglichen Zusammenarbeit mit der Linkspartei und ihrer Abgrenzung zu deren umstrittenen Positionen vermitteln muss.

Eine Änderung des Länderfinanzausgleichs würde zudem mehrere Länder und den Bund betreffen und wäre nicht allein durch Bayern durchsetzbar. Für Berlin steht deshalb neben dem parteipolitischen Schlagabtausch die Planbarkeit von Sicherheits- und Kulturfinanzierung auf dem Spiel.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

BR24: „Söder will linkem Berlin Geldhahn zudrehen – Reichinnek kontert“ (23.09.2026)

Der Beitrag bestätigt Söders Forderung, den Hauptstadtvertrag im Fall einer von der Linkspartei geführten Berliner Regierung erneut zu prüfen. Einen Schwerpunkt legt er auf die finanziellen Eckdaten des Vertrags, die verfassungsrechtliche Begründung der Hauptstadtfinanzierung und die Gegenwehr der Linken.

n-tv: „Söder droht Berlin bei Linksregierung mit Geld-Entzug“ (22.09.2026)

Auch dieser Beitrag ordnet Söders Äußerungen als angekündigte finanzielle Konsequenzen für Berlin ein und nennt das Vertragsvolumen von fünf Milliarden Euro über zehn Jahre. Anders als der BR-Beitrag konzentriert er sich stärker auf Söders Begründung und die politischen Konfliktlinien rund um Enteignungspläne, Antisemitismusvorwürfe und den Länderfinanzausgleich.

Übereinstimmung besteht darin, dass Söder den erst kürzlich vereinbarten Vertrag erneut zur politischen Debatte stellt. Unterschiedlich gewichtet werden die verfassungsrechtliche Zweckbindung der Mittel und die parteipolitische Auseinandersetzung; offen bleibt, wie eine Neuverhandlung praktisch und rechtlich umgesetzt werden könnte.

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